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Antrag 20/II/2022 Weg mit der Altersgrenze für die SPD-Mitgliedschaft!

9.10.2022

Dass die SPD mit einem Durchschnittsalter ihrer Mitglieder von 60 Jahren nicht gerade ein Problem mit zu vielen jungen Mitgliedern hat, liegt auf der Hand. Gleichzeitig sehen wir eine junge Generation, die so früh und intensiv politisiert ist, wie kaum eine Generation vor ihr. Kinder und Jugendliche demonstrieren freitags fürs Klima, nutzen die sozialen Medien, um sich politisch zu vernetzten und beobachten politische Entscheidungen kritisch. Kinder und Jugendliche brauchen dringend einen Ausgleich zum Schul- und Familienalltag, den sie oft in Freizeitaktivitäten, wie Sportvereinen finden. Wenn aber Fußball, Hockey und Co. nicht das richtige ist, wieso kann es dann nicht der politische Verband sein, in dem man genau so gestalten und sich persönlich weiterentwickeln kann. Es muss deswegen unser Ziel als Partei sein, junge Menschen für unsere politische Arbeit zu begeistern und bestenfalls als Mitglieder zu gewinnen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass sich immer weniger Menschen in Parteien engagieren wollen, notwendig. Dies wiederum liegt nicht zuletzt daran, dass jungen Menschen Identifikationsmöglichkeiten fehlen und parteipolitisches Engagement oft als nicht mehr zeitgemäß wahrgenommen wird. Lasst uns also gemeinsam dafür sorgen, dass jegliche Hürden abgebaut werden und die Parteienlandschaft für alle attraktiver wird! Junge Menschen, die sich parteipolitisch in der SPD oder bei den Jusos engagieren möchten, können dies aktuell jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren tun.

 

Diese willkürlich gewählte Altersgrenze leuchtet wenig ein, stattdessen wird suggeriert, man müsse erst alt genug und damit reif genug sein, um in unserer Partei Verantwortung zu übernehmen. Allerdings übernehmen junge Menschen schon sehr früh viel Verantwortung und sind mit dem täglichen Weltgeschehen, welches sie ganz konkret betrifft, in den Nachrichten konfrontiert ohne eine aktive Rolle einnehmen zu dürfen. Dass jüngere Menschen in ihrem Engagement in unserer Partei gehindert werden nur weil sie noch nicht 14 Jahre alt sind, lehnen wir ab. Jugendliche unter 14 Jahren betreffen die politischen Entscheidungen besonders stark, da sie am längsten mit ihnen leben müssen. Es ist auch ihre Zukunft, über die politisch entschieden wird, also müssen sie selbstverständlich auch mitgestalten können. Je jünger unsere Mitglieder, desto besser und zielgerichteter können wir auch für eine kinderfreundliche Politik sorgen, die die Belange von jungen Menschen ernst nimmt.  Andere Parteien machen vor, dass es kein Mindestalter für eine Mitgliedschaft in der Satzung bedarf.

 

Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Mindestalters für eine Mitgliedschaft in der Satzung der SPD.

Antrag 305/II/2022 Einlagensicherungsgesetz für Genossenschafts-Einlagen

9.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, durch Verhandlungen mit ihren Koalitionspartnern darauf hinzuwirken, dass Beteiligungen an Genossenschaften bis zur Höhe von € 100.000,00 in das Einlagensicherungsgesetz über Volksbanken-Depot einbezogen werden.

 

Antrag 156/I/2022 Sicherung der Kulturfinanzierung in Berlin

17.05.2022

Die SPD Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie Senat vertretenen Mitglieder setzen sich für eine Evaluation der bisherigen Instrumente der Berliner Kulturförderung ein.

 

Ziel ist eine kritische Bestandaufnahme der bisherigen Förderinstrumente hinsichtlich von Geeignetheit, Zielgruppen und Zugänglichkeit. In diesem Kontext sollen auch die Möglichkeiten zur stärkeren Verstetigung der finanziellen Mittel für landeseigene, bezirkliche und freie Kultureinrichtungen bis zu freiberuflich tätigen Kulturschaffenden in den Blick genommen werden (z.B. im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes).

 

Mitgedacht werden soll auch die Einführung einer zweckgerichteten Kulturabgabe oder analog die zusätzliche Verstärkung der Haushaltsmittel für Kulturförderung, ab dem Doppelhaushalt 24/25, in Orientierung an der durchschnittlichen Höhe der Einnahmen der City Tax.

 

Die SPD Berlin steht für ein lebendiges Berlin, dass besonders durch seine vielfältige und starke Kulturszene geprägt wird. Deshalb wollen wir gut funktionierende Förderinstrumente fortsetzen, diese sinnvoll anpassen und ergänzen sowie insgesamt eine bessere Zugänglichkeit erreichen.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.