1.04.2026
4* der Wahlordnung des SPD-Landesverbands Berlin wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Regelungstext wird zu Absatz 1.
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„Soweit andere Gliederungen Nominierungen für die Aufstellung von Listen oder Wahlvorschlägen aussprechen, finden die jeweils für die Kandidat*innenaufstellung geltenden satzungsmäßigen Vorkehrungen zur Einhaltung der Quotierung entsprechend Anwendung. Männer und Frauen müssen zu mindestens je 40 % vertreten sein.”
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14.11.2025
Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, insbesondere die Berliner Landesgruppe, werden aufgefordert, der vom Koalitionsausschuss am 13.11.2025 vereinbarten Rücknahme der Luftverkehrsabgabeerhöhung nicht zuzustimmen.
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9.10.2025
Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen nachvollziehen können, worüber politisch entschieden wird und welche Ziele eine Regierung verfolgt. Damit das gelingt, müssen zentrale politische Texte nicht nur veröffentlicht, sondern auch für alle verständlich sein.
Wir fordern die SPD Berlin daher auf, folgende Maßnahme umzusetzen:
Der Koalitionsverträge und Zählgemeinschaftsvereinbarungen des Landes Berlin werden in Leichter Sprache veröffentlicht.
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9.10.2025
Um sich ehrenamtlich engagieren zu können, braucht es Zeit und Rahmenbedingungen, die das Engagement ermöglichen. Eltern stehen dabei vor vielen Hürden, die endlich angegangen werden müssen. Viele Initiativen und Organisationen bieten bereits Kinderbetreuung bei Veranstaltungen an, um die Teilnahme von Familien zu erleichtern. Gründe dafür gibt es viele, zum Beispiel die Ermöglichung der politischen Teilhabe und die Möglichkeit, sich einzubringen, ohne sich parallel um die Betreuung der Kinder kümmern zu müssen.
Die Vereinbarkeit von Familie und politischer Arbeit stellt eine Herausforderung dar. Dies zeigt, dass die Notwendigkeit von Kinderbetreuung bei politischen Veranstaltungen nicht nur ein theoretisches Problem ist, sondern ein reales Bedürfnis vieler Erziehungsberechtigter.
Ein gutes Betreuungssystem seitens der SPD Berlin kann nicht nur Vorbildcharakter innerhalb der SPD haben, sondern auch für andere Bereiche und somit zur Selbstverständlichkeit werden. Dies kann in jeglichen Alltagssituationen zur besseren Ermöglichung von Betreuung und Alltag führen.
Wir fordern daher:
- Bei allen Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene und bei allen SPD-Terminen ab Kreisebene wird auf die Möglichkeit der Kinderbetreuung hingewiesen, mit einer vorgesehenen Mindestteilnehmer*innen-Zahl von 20 Personen. Wahlkampftermine werden aufgrund der örtlichen Flexibilität gesondert behandelt. Eine vorherige Anmeldung soll möglich sein, um ausreichend Betreuungspersonal einzuplanen. Die Kinderbetreuung muss nicht nur durch die Personen, die sie benötigen, beantragt werden, sondern wird durch verantwortliche Personen der Partei organisiert oder finanziert und bereitgestellt.
- Die Kinderbetreuung soll flexibel und bedarfsorientiert organisiert werden, zum Beispiel durch professionelle Kinderbetreuung oder ehrenamtliche Helfer*innen.
- Regelmäßige Schulungen für ehrenamtliche Helfer*innen, welche Mitglieder der Partei sind, sollen organisiert werden. Vorranging sollte sich hierbei aber um nicht-delegierte Personen bemüht werden oder externe Helfer*innen in Anspruch genommen werden, soweit wie möglich.
- Die Kosten für die Kinderbetreuung sollen durch die SPD Berlin für die Landesarbeitsgemeinschaften und durch die Kreise für die Veranstaltungen auf Kreisebene übernommen werden, um sicherzustellen, dass die Teilnahme an politischen Veranstaltungen für alle möglich ist.
- Für eine bessere Planbarkeit soll der Bedarf an Kinderbetreuung einige Tage vor dem Termin abgefragt werden. Kurzfristige Bedarfe sollen dabei trotzdem ermöglicht werden
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9.10.2025
Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.
Das umfasst vor allem:
- Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
- Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
- Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
- Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
- Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.
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