Antrag 08/II/2025 Wozu machen wir den Scheiss eigentlich? - Verbindliche Umsetzung und Nachverfolgung von Beschlüssen

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.

 

Das umfasst vor allem:

  1. Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
  2. Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
  3. Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
  5. Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.

 

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Fassung der Antragskommission:

Änderungsantrag Mitte:

Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.

 

Das umfasst vor allem:

  1. Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträger*in für die Koordinierung der Bearbeitung und die Rückmeldung zum Stand der Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
  2. Berichtspflicht: Die verantwortliche Mandatsträger*in legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, ob und wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde oder aus welchen Gründen dies bislang nicht erfolgt ist.
  3. Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch die verantwortliche Mandatsträger*in sind in dem jeweils genutzten digitalen System zur Antrags- und Beschlussnachverfolgung zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies dort entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Fortlaufende Begründung bei ausbleibender Befassung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (noch) nicht zum Gegenstand parlamentarischer Arbeit gemacht werden, begründet die verantwortliche Mandatsgräer*in dies im System. Zugleich ist ein weiterer konkreter Zeitplan für die erneute Befassung oder Rückmeldung anzugeben. Solange der Beschluss noch nicht zum Gegenstand parlamentarischer Arbeit gemacht wurde, ist spätestens nach jeweils weiteren zwölf Monaten erneut eine begründete Rückmeldung mit aktualisiertem Zeitplan zu dokumentieren.In diesem Zusammenhang kann auf Bundesebene schon auf die vorhandene Praxis zurückgegriffen werden, dass die SPD-Bundestagsfraktion dem Willy-Brandt-Haus vor jedem Bundesparteitag zu jedem beim letzten Bundesparteitag getroffenen Beschluss bzw. an die Fraktion weitergeleiteten Antrag eine konkrete Stellungnahme weiterleitet, inwieweit der Beschluss bzw. der Antrag im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden konnte.
  5. Ein Beschluss gilt nicht bereits deshalb als erledigt, weil sein Inhalt ganz oder teilweise in Parteiprogramme, Koalitionsverträge oder sonstige politische Grundsatztexte eingeflossen ist. Maßgeblich ist, ob und wie die zuständigen Fraktionen den Beschluss konkret parlamentarisch aufgegriffen haben oder weiterverfolgen.

 

 

 

 

LPT II-2025: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission – Stellungnahme: 

 

Als Organisationspolitische Kommission begrüßen wir das Anliegen des vorliegenden Antrags. Wir teilen die Auffassung, dass die gewählten Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Bundestagfraktion und sowie des EP eine Verantwortung dafür tragen, dass die Beschlüsse unserer Partei auch in die Arbeit der Exekutive einfließen und deren Umsetzung vorangebracht wird. Auch teilen wir die Auffassung der Antragsstellenden, dass die häufig ausbleibende, missachtete oder auch sehr späte Umsetzung von Beschlüssen auch zur Frustration bei den Parteimitgliedern führen kann.

 

Im Weiteren folgt die Stellungnahme zu den einzelnen Unterpunkten des Antrags:

 

  1. Inhaltlich begrüßen wir die Anregung klarere Verantwortlichkeiten für das Antragsmanagement zu schaffen. Organisational betrachten verpflichten wir aber mit Anträgen keine Einzelpersonen, sondern Gremien und damit kollektive Akteure. Inhaltlich betrachtet adressieren viele Antrage auch nicht nur einzelne Politikfelder, sondern zugleich mehrere. Daher halten wir es organisatorisch für fraglich, ob immer die Zuständigkeit einer einzelnen Fachsprecher*in zugewiesen werden kann und sollte. Grundsätzlich verantwortlich sind die gewählten Fraktionsvorstände für Arbeit der Fraktionen. Denkbar wäre daher aus Sicht der Organisationspolitischen Kommission, dass eine Person aus den gewählten Vorständen stellvertretend für die gesamte Fraktion als Ansprechperson fungiert und intern die Belange mit den jeweiligen Fachpolitiker:innen eruiert. Über ihre interne Organisationsabläufe haben jedoch die jeweiligen Fraktionen zu befinden. Darüber hinaus sind Kontaktdaten der Büros von Abgeordneten online einsehbar und es besteht die Möglichkeit diese jederzeit zu kontaktieren. Im Fall von Überweisungen an AGn, Kommissionen oder Fachausschüsse werden auch Gremien als Kollektivorgan adressiert, nicht jedoch Einzelpersonen. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Vorsitzenden – falls die Kontaktdaten nicht öffentlich zugänglich sind – sollte eine Kontaktaufnahme über das KSH erfolgen.
  2. Die Organisationspolitische Kommission begrüßt den Gedanken die bereits bestehenden Berichtspflichten zu novellieren. Berichtspflichtig sind jedoch in diesem Fall die Fraktionen als Kollektivorgan und damit vor allem stellvertretend die gewählten Fraktionsvorstände bzw. im Falle des Bundestags, die Sprecher*in der Landesgruppe.
  3.  Das Ansinnen der Antragsteller*in ist nachvollziehbar, aber leider nicht zu bewältigen. Der Landesverband der SPD Berlin ist durch einen Bundesparteitagsbeschluss verpflichtet auf openslides als Antragstool umzusteigen. Das aktuelle Antragsnachverfolgungstool der SPD Berlin wird mittelfristig (in den kommenden 1-2 Jahren) komplett abgeschaltet werden. Aufgrund der anstehenden Umstellung zur der der Landesverband verpflichtet ist und der starken Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen im KSH- insbesondere im Wahljahr – kann die regelmäßige Kontrolle, Kommunikation, Pflege der Daten in ein auslaufendes Tool personell nicht geleistet werden. Uns erscheint dies auch mit Blick auf den Einsatz von Personalressourcen als nicht sinnvoll.
  4. Hier gibt die Organisationspolitische Kommission zu bedenken, dass bei Gesetzesvorhaben, die in der Praxis von Regierungsfraktionen in Koalitionsregierungen initiiert werden, eine fraktionsübergreifende Prioritätensetzung erfolgen muss, die auch mit den jeweiligen Koalitionspartnern abgestimmt werden muss, um parlamentarische Mehrheit zu erzielen. In bestimmten Fällen können Umsetzungen daher auch länger als deutlich länger dauern. Insbesondere bei MdBs und MdEPs kommt hinzu, dass für bestimmte Vorhaben zunächst um die Zustimmung in der gesamten Fraktion geworben werden muss, und je größer die Fraktionen sind können diese fraktionsinternen Abstimmungsprozesse auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als in den BVV-Fraktionen oder der AGH-Fraktion. Nichtsdestotrotz regen wir an, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Fraktionen dazu angehalten werden – stellvertretend durch die gewählten Fraktionsvorstände – transparent über den Umsetzungstand von Vorhaben zu informieren.
  5. So pauschal teilt die Organisationspolitische Kommission den Punkt der Antragsteller*innen nicht. Auch das Parteiprogramm ist ein geltender Beschluss des Berliner Landesverbandes. Hierbei kommt es darauf an, in welchem Umfang die jeweiligen Forderungen übernommen werden und ob dadurch das komplette Anliegen des Antrags oder nur Teilaspekte aufgegriffen werden. Klarheit besteht jedoch innerhalb der Organisationspolitischen Kommission darüber, dass Anträge nicht mit Aufnahme in Koalitionsverträge erledigt werden können. Da diese mit anderen politischen Parteien geschlossen werden.

     

    Abschließend ist es uns als Organisationspolitischer Kommission auch ein Anliegen darauf zu verweisen, dass sowohl Adressat*innen als Antragssteller*innen aktiv bleiben sollten bei der Nachverfolgung von Anträgen und deren Umsetzung. Alternativ schlagen wir die folgenden Regelungen vor:

    1. Die Abfrage des Erledigungsstandes sollte nicht erst zum Ende der Parteiwahlperiode erfolgen, sondern laufend zu den nächsten Parteitagen. Dadurch sollen die Antragstellenden Gliederungen und der Parteitag selbst, einen frühzeitigen Überblick über den Verfahrensstand erhalten. In Verbindung mit dem/der von der Fraktion zu benennenden Koordinator:in sollte der Abfrage und Rückmeldungsprozess mit dem KSH stärker institutionalisiert werden.
    2. Die Arbeitsgemeinschaften sollten wie die Fachausschüsse in den Arbeitskreisen der Fraktion vertreten sein, wie es bereits teilweise praktiziert wird. Damit stärken wir zugleich die Gleichstellung von Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen, wie es in der Parteireform Teil 2 angelegt ist.