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Antrag 138/I/2022 Zurück in die Vergangenheit - § 8a Bezirksverwaltungsgesetz

17.05.2022

Wir fordern die Abgeordneten der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für die nachfolgende Gesetzesänderung oder eine sinngemäße Anpassung des § 8a Bezirksverwaltungsgesetz einzusetzen:

 

  • 8a Bezirksverwaltungsgesetz soll wie folgt neu gefasst werden:
  • 8a Sitzung ohne oder in eingeschränkter Anwesenheit

 

(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVwG kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung oder in einem gemischten Verfahren in Anwesenheit und mit durch Bild- und Tonübertragung hinzugeschaltete Bezirksverordnete durchgeführt werden (Videositzung und Hybridsitzung), wenn und soweit die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung dies vorsieht. Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung soll dies insbesondere vorsehen, um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung abzuwenden oder um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen, um die politische Teilhaber aller Bezirksverordneten unabhängig von ihrer beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Situation zu ermöglichen und um eine breitere Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung herstellen zu können.

 

Bei Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass diese manipulationssicher möglich sind. In den Fällen des Satzes1 können geheime Abstimmungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sollen als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Antrag 139/I/2022 Moderne, familienfreundliche Fraktionssitzungen auf Bezirksebene ermöglichen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sollen sich dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz dahingehend geändert wird, dass an einer Fraktionssitzung digital teilnehmende Verordnete ebenfalls einen Anspruch auf Sitzungsgeld bekommen und somit moderne, familienfreundlichen Fraktionssitzungen für die ehrenamtlich tätigen Verordneten ermöglicht werden. Die Möglichkeit von hybriden Sitzungen sollen als Standard von Fraktionssitzungen somit ermöglicht werden. Hierzu soll der von § 8 Absatz 2  BezVG dahingehend geändert oder durch Kommentierung geschärft werden, dass die persönliche Anwesenheit auch in digitaler Teilnahme gelten gemacht werden kann.

Antrag 140/I/2022 Pressefreiheit auf Demonstrationen schützen!

17.05.2022

Um zukünftig eine sicherere Presse- und Dokumentationsarbeit vor allem auf rechten, verschwörungsideologischen, anti-israelischen und antisemitischen Demonstrationen zu ermöglichen, fordern wir, dass sich die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und des Berliner Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass

 

  • umfassende und regelmäßige Schulungen der Polizei im Umgang mit Presse auf Demonstrationen durchgeführt werden. Bisherige Schulungen werden nur mit Führungskräften durchgeführt, welche auf Demonstrationen oft schlecht erreichbar sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen auf Demonstrationen ist dafür jedoch häufig keine Zeit. Deshalb sollte jede*r Beamt*in im Einsatz souverän mit der Presse umgehen können.
  • ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik etabliert wird. In diesem Format soll das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden. Grundlage für diesen Austausch sollen die „Verhaltensgrundsätze Presse und Polizei“ vom Deutschen Presserat sein, die aktuell zum ersten Mal seit etwa dreißig Jahren novelliert werden. Eine regelmäßige Evaluation dieser Grundsätze ist notwendig und soll im geforderten Austauschformat angestoßen werden.

 

Das im letzten Jahr neugefasste Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) muss evaluiert und überarbeitet werden, dies ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart und muss schnellstmöglich angegangen werden.

Antrag 141/I/2022 Pressefreiheit auf Demonstrationen schützen

17.05.2022

Die Wahrung der Pressefreiheit und die Sicherheit von Jounalist*innen, auch auf Demonstrationen ist eines der wichtigsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft. Durch freie Pressearbeit wird nicht nur die breite Öffentlichkeit über Protestbewegungen informiert, es wird zudem wichtige antifaschistische Dokumentationsarbeit geleistet.

 

In Folge der Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sind verschwörungsideologische Demonstrationen oder sogenannte ‘Spaziergänge’ mittlerweile an der Tagesordnung. Die bewährte Pegida-Praxis, jeden Montag Menschen auf die Straße zu bringen, trägt auch hier Früchte. Auf diesen Protesten findet sich eine Ansammlung rechtsradikaler und rechtsextremer Personen, die Ihre menschenfeindlichen Ansichten lautstark kundtun. Die gefährliche Mischung aus Verschwörungsideolog*innen und Neonazis vertritt weiterhin eine pressefeindliche Agenda, die die Pressefreiheit infrage stellt und die Lüge der systemgesteuerten Medienlandschaft weiterverbreitet. Mit Fortschreiten der Pandemie wurde der Ton auf diesen Demonstrationen lauter und die Stimmung aggressiver. Journalist*innen, die diese Proteste schon seit Beginn begleiten und dokumentieren, werden immer häufiger verbal und körperlich angegriffen. Der Hass der Demonstrierenden richtet sich dabei vor allem gegen Journalist*innen, die kritisch über die Protestbewegung berichten. Körperliche Angriffe auf Medienschaffende werden innerhalb der Protestbewegung toleriert und durch eine Täter-Opfer-Umkehr zur Selbstverteidigung gegen eine im eigenen Weltbild systemgesteuerte Presse legitimiert. Aufgrund der lockeren Vernetzung der Demonstrierenden ist die Polizei häufig nicht oder nur spärlich präsent und kann die Pressevertreter*innen kaum schützen.

 

Zusätzlich häufen sich die Berichte, in denen die Polizei journalistische Arbeit auf Demonstrationen aktiv behindert. So wird manchen Vertreter*innen der Zugang zu eingerichteten Medienschutzbereichen nicht gewährt oder Dokumentationsarbeit erschwert. Die Behinderung journalistischer Dokumentationsarbeit durch die Polizei ist nicht hinzunehmen! Stattdessen muss sichergestellt sein, dass Pressevertreter*innen kritisch von Demonstrationen berichten können, ohne bedroht oder angegriffen zu werden. In einer demokratischen Gesellschaft ist die Freiheit der Presse ein zentraler Bestandteil und darf nicht über die in Artikel 5 genannten Grundrechte hinaus eingeschränkt werden.

 

Um zukünftig eine sicherere Presse- und Dokumentationsarbeit, vor allem auf rechten oder verschwörungsideologischen Demonstrationen zu ermöglichen, fordern wir:

 

Umfassende und regelmäßige Schulungen der Polizei im Umgang mit Presse auf Demonstrationen. Bisherige Schulungen werden nur mit Führungskräften durchgeführt, welche auf Demonstrationen oft schlecht erreichbar sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen auf Demonstrationen ist dafür jedoch häufig keine Zeit. Damit jeder Beamtin souverän mit der Presse umgehen kann, müssen regelmäßige Schulungen nachweislich erbracht werden.

 

Ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik. In diesem Format soll das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden. Grundlage für diesen Austausch sollen die ‘Verhaltensgrundsätze Presse und Polizei’ vom deutschen Presserat sein, die aktuell zum ersten Mal seit etwa dreißig Jahren novelliert werden. Eine regelmäßige Evaluation dieser Grundsätze ist notwendig und soll im geforderten Austauschformat angestoßen werden.

 

Lückenlose Aufarbeitung von bisherigen Vorfällen von Gewalt gegenüber Pressevertreterinnen.
Pressevertreter*innen kommt in einer Demokratie eine unfassbar wichtige Aufgabe zu – sie informieren die Bevölkerung, führen Austausch zwischen Politik und Bürgerinnen und berichten über Veränderungen in der Gesellschaft. Gerade auf Demonstrationen ist Pressepräsenz unverzichtbar um Missstände in der Politik und Gesellschaft zu thematisieren.

Antrag 142/I/2022 Sicherstellung der Online-Verifizierung für Menschen aller Nationalitäten

17.05.2022

Zahlreiche Dienste in der Bundesrepublik Deutschland, die online beantragt werden, setzen in den meisten Fällen eine Verifizierung der Person durch ein entsprechendes Ausweisdokument auch online voraus. Das kann entweder zur Authentifizierung der antragsstellenden Person oder zur Altersverifizierung gefordert werden. Einige Dienste sind z.B. die Online-Beantragung eines Kredites, das Abschließen eines Abonnements für eine (Online)Zeitung, etc. Jedoch haben nicht alle in Deutschland lebende Menschen die Möglichkeit, diese Onlinedienste wahrzunehmen, da ihr Ausweisdokument von den Onlineverifizierungsanbietern nicht (an-)erkannt wird. Das führt nicht nur dazu, dass sie von den Vorteilen digitaler Leistungen ausgeschlossen werden, sondern auch, dass sie an reduzierten Preisen nur aufgrund ihres Ausweisdokuments nicht teilhaben können. Deswegen fordern wir, dass die bundesweite Prüfung von Ausweisdokumenten betroffener Länder zum Zwecke der Onlineverifizierung gewährleistet wird.

 

Zusätzlich soll die Zulassung von Aufenthaltstiteln für die online-Verifizierung wohlwollend geprüft werden.

 

Inhaltliche Begründung:

Rund ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland besteht aus Menschen mit internationaler Geschichte (Menschen mit sog. Migrationshintergrund). Etwa 11,8 Millionen sind Menschen mit Migrationsbiografie, die bis dato keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Menschen sind Teil der Gesellschaft, die dieselben Pflichten (z.B. Zahlen von Steuern) wie deutsche Staatsbürger*Innen erfüllen. Dennoch werden sie von der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund ihres Ausweisdokumentes systematisch benachteiligt bzw. ausgeschlossen. Das widerspricht unserem Grundgesetz. Wir fordern daher, dass sich die SPD gegen diese Benachteiligung von Menschen aufgrund von „Herkunft“ als Ausschlusskriterium einsetzt.