Antrag 138/I/2022 Zurück in die Vergangenheit - § 8a Bezirksverwaltungsgesetz

Wir fordern die Abgeordneten der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für die nachfolgende Gesetzesänderung oder eine sinngemäße Anpassung des § 8a Bezirksverwaltungsgesetz einzusetzen:

 

  • 8a Bezirksverwaltungsgesetz soll wie folgt neu gefasst werden:
  • 8a Sitzung ohne oder in eingeschränkter Anwesenheit

 

(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVwG kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung oder in einem gemischten Verfahren in Anwesenheit und mit durch Bild- und Tonübertragung hinzugeschaltete Bezirksverordnete durchgeführt werden (Videositzung und Hybridsitzung), wenn und soweit die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung dies vorsieht. Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung soll dies insbesondere vorsehen, um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung abzuwenden oder um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen, um die politische Teilhaber aller Bezirksverordneten unabhängig von ihrer beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Situation zu ermöglichen und um eine breitere Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung herstellen zu können.

 

Bei Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass diese manipulationssicher möglich sind. In den Fällen des Satzes1 können geheime Abstimmungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sollen als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 137/I/2022 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende, AH Fraktion, ASJ, Forum Netzpolitik

 

Stellungnahmen ASJ und Forum Netzpolitik zu den Anträgen

  • 137/I/2022 · KDV Treptow-Köpenick · Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen
  • 138/I/2022 · Abt. 04/94 Halensee (CW) · Zurück in die Vergangenheit – § 8a Bezirksverwaltungsgesetz
  • 139/I/2022 · KDV Lichtenberg · Moderne, familienfreundliche Fraktionssitzungen auf Bezirksebene ermöglichen

 

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Die ASJ Berlin empfiehlt Annahme des Antrages 137/I/2022 in folgender Fassung:

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah eine Änderung des

Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVVFraktionen, eine Tagung in digitalen/hybriden Sitzungen zu ermöglichen. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, insbesondere durch hybride Sitzungen. Dabei soll der Gesetzgeber dem Grunde nach die wesentlichen Fragen des Öffentlichkeitsgrundsatzes, der Datensicherheit, die Frage danach, wer final über das Format entscheidet (z.B. Ältestenrat, Mehrheitsbeschluss), die Fragen der technischen Ausstattung, der Speicherung und des Abstimmungsmodus regeln. Die Details können darauf basierend in Geschäftsordnungen bestimmt werden.

 

Die Anträge 138 und 139/I/2022 können dann für erledigt erklärt werden.

 

Begründung:

Die ASJ Berlin befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die Anträge 138 und 139 sind dagegen zu detailliert, die Ausgestaltung sollte dem AGH überlassen bleiben.

 

Das Forum Netzpolitik empfiehlt Zustimmung unter folgender Maßgabe:

 

Das Forum Netzpolitik hat sich mit der in allen drei Anträgen zentralen Frage, Gremien der Bezirksverordnetenversammlungen, digitales Tagen zu ermöglichen, beschäftigt. Nicht beschäftigt hat sich das Forum Netzpolitik mit den in den Anträgen 138 und 139 genannten Details der Regelung, wie genau das Bezirksverwaltungsgesetz angepasst werden sollte und für welche Gremien, Sitzungen und Zwecke unter Berücksichtigung der Rechtssicherheit von Beschlüssen aber auch der veränderten Sitzungsdynamik im digitalen Raum dies jeweils in jeder BVV angewandt werden soll. Der Antrag 137 enthielt eine solche Forderung nach dem „wie“ der Änderungen nicht.

Antrag 138 und 139: Zustimmung, soweit es die Frage nach dem „ob“ einer Regelung betrifft.

Antrag 137: Umfassende Zustimmung.

 

Begründung:

Das Forum Netzpolitik befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.