Antrag 139/I/2022 Moderne, familienfreundliche Fraktionssitzungen auf Bezirksebene ermöglichen

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sollen sich dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz dahingehend geändert wird, dass an einer Fraktionssitzung digital teilnehmende Verordnete ebenfalls einen Anspruch auf Sitzungsgeld bekommen und somit moderne, familienfreundlichen Fraktionssitzungen für die ehrenamtlich tätigen Verordneten ermöglicht werden. Die Möglichkeit von hybriden Sitzungen sollen als Standard von Fraktionssitzungen somit ermöglicht werden. Hierzu soll der von § 8 Absatz 2  BezVG dahingehend geändert oder durch Kommentierung geschärft werden, dass die persönliche Anwesenheit auch in digitaler Teilnahme gelten gemacht werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 137/I/2022 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende, AH Fraktion, ASJ, Forum Netzpolitik

 

Stellungnahmen ASJ und Forum Netzpolitik zu den Anträgen

  • 137/I/2022 · KDV Treptow-Köpenick · Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen
  • 138/I/2022 · Abt. 04/94 Halensee (CW) · Zurück in die Vergangenheit – § 8a Bezirksverwaltungsgesetz
  • 139/I/2022 · KDV Lichtenberg · Moderne, familienfreundliche Fraktionssitzungen auf Bezirksebene ermöglichen

 

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Die ASJ Berlin empfiehlt Annahme des Antrages 137/I/2022 in folgender Fassung:

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah eine Änderung des

Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVVFraktionen, eine Tagung in digitalen/hybriden Sitzungen zu ermöglichen. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, insbesondere durch hybride Sitzungen. Dabei soll der Gesetzgeber dem Grunde nach die wesentlichen Fragen des Öffentlichkeitsgrundsatzes, der Datensicherheit, die Frage danach, wer final über das Format entscheidet (z.B. Ältestenrat, Mehrheitsbeschluss), die Fragen der technischen Ausstattung, der Speicherung und des Abstimmungsmodus regeln. Die Details können darauf basierend in Geschäftsordnungen bestimmt werden.

Die Anträge 138 und 139/I/2022 können dann für erledigt erklärt werden.

 

Begründung:

Die ASJ Berlin befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die Anträge 138 und 139 sind dagegen zu detailliert, die Ausgestaltung sollte dem AGH überlassen bleiben.

 

Das Forum Netzpolitik empfiehlt Zustimmung unter folgender Maßgabe:

 

Das Forum Netzpolitik hat sich mit der in allen drei Anträgen zentralen Frage, Gremien der Bezirksverordnetenversammlungen, digitales Tagen zu ermöglichen, beschäftigt. Nicht beschäftigt hat sich das Forum Netzpolitik mit den in den Anträgen 138 und 139 genannten Details der Regelung, wie genau das Bezirksverwaltungsgesetz angepasst werden sollte und für welche Gremien, Sitzungen und Zwecke unter Berücksichtigung der Rechtssicherheit von Beschlüssen aber auch der veränderten Sitzungsdynamik im digitalen Raum dies jeweils in jeder BVV angewandt werden soll. Der Antrag 137 enthielt eine solche Forderung nach dem „wie“ der Änderungen nicht.

 

Antrag 138 und 139: Zustimmung, soweit es die Frage nach dem „ob“ einer Regelung betrifft.

Antrag 137: Umfassende Zustimmung.

 

Begründung:

Das Forum Netzpolitik befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.