Antrag 141/I/2022 Pressefreiheit auf Demonstrationen schützen

Status:
Erledigt

Die Wahrung der Pressefreiheit und die Sicherheit von Jounalist*innen, auch auf Demonstrationen ist eines der wichtigsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft. Durch freie Pressearbeit wird nicht nur die breite Öffentlichkeit über Protestbewegungen informiert, es wird zudem wichtige antifaschistische Dokumentationsarbeit geleistet.

 

In Folge der Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sind verschwörungsideologische Demonstrationen oder sogenannte ‘Spaziergänge’ mittlerweile an der Tagesordnung. Die bewährte Pegida-Praxis, jeden Montag Menschen auf die Straße zu bringen, trägt auch hier Früchte. Auf diesen Protesten findet sich eine Ansammlung rechtsradikaler und rechtsextremer Personen, die Ihre menschenfeindlichen Ansichten lautstark kundtun. Die gefährliche Mischung aus Verschwörungsideolog*innen und Neonazis vertritt weiterhin eine pressefeindliche Agenda, die die Pressefreiheit infrage stellt und die Lüge der systemgesteuerten Medienlandschaft weiterverbreitet. Mit Fortschreiten der Pandemie wurde der Ton auf diesen Demonstrationen lauter und die Stimmung aggressiver. Journalist*innen, die diese Proteste schon seit Beginn begleiten und dokumentieren, werden immer häufiger verbal und körperlich angegriffen. Der Hass der Demonstrierenden richtet sich dabei vor allem gegen Journalist*innen, die kritisch über die Protestbewegung berichten. Körperliche Angriffe auf Medienschaffende werden innerhalb der Protestbewegung toleriert und durch eine Täter-Opfer-Umkehr zur Selbstverteidigung gegen eine im eigenen Weltbild systemgesteuerte Presse legitimiert. Aufgrund der lockeren Vernetzung der Demonstrierenden ist die Polizei häufig nicht oder nur spärlich präsent und kann die Pressevertreter*innen kaum schützen.

 

Zusätzlich häufen sich die Berichte, in denen die Polizei journalistische Arbeit auf Demonstrationen aktiv behindert. So wird manchen Vertreter*innen der Zugang zu eingerichteten Medienschutzbereichen nicht gewährt oder Dokumentationsarbeit erschwert. Die Behinderung journalistischer Dokumentationsarbeit durch die Polizei ist nicht hinzunehmen! Stattdessen muss sichergestellt sein, dass Pressevertreter*innen kritisch von Demonstrationen berichten können, ohne bedroht oder angegriffen zu werden. In einer demokratischen Gesellschaft ist die Freiheit der Presse ein zentraler Bestandteil und darf nicht über die in Artikel 5 genannten Grundrechte hinaus eingeschränkt werden.

 

Um zukünftig eine sicherere Presse- und Dokumentationsarbeit, vor allem auf rechten oder verschwörungsideologischen Demonstrationen zu ermöglichen, fordern wir:

 

Umfassende und regelmäßige Schulungen der Polizei im Umgang mit Presse auf Demonstrationen. Bisherige Schulungen werden nur mit Führungskräften durchgeführt, welche auf Demonstrationen oft schlecht erreichbar sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen auf Demonstrationen ist dafür jedoch häufig keine Zeit. Damit jeder Beamtin souverän mit der Presse umgehen kann, müssen regelmäßige Schulungen nachweislich erbracht werden.

 

Ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik. In diesem Format soll das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden. Grundlage für diesen Austausch sollen die ‘Verhaltensgrundsätze Presse und Polizei’ vom deutschen Presserat sein, die aktuell zum ersten Mal seit etwa dreißig Jahren novelliert werden. Eine regelmäßige Evaluation dieser Grundsätze ist notwendig und soll im geforderten Austauschformat angestoßen werden.

 

Lückenlose Aufarbeitung von bisherigen Vorfällen von Gewalt gegenüber Pressevertreterinnen.
Pressevertreter*innen kommt in einer Demokratie eine unfassbar wichtige Aufgabe zu – sie informieren die Bevölkerung, führen Austausch zwischen Politik und Bürgerinnen und berichten über Veränderungen in der Gesellschaft. Gerade auf Demonstrationen ist Pressepräsenz unverzichtbar um Missstände in der Politik und Gesellschaft zu thematisieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 140/I/2022 (Konsens)