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Antrag 04/I/2021 Fahrdienstleister zur Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Standards zwingen

21.03.2021

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass private Fahrdienstanbieter und Inhaber von Mietwagenunternehmen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde regelmäßig Nachweise vorzulegen haben, die Voraussetzung für eine Genehmigung zur Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr sind. Diese Nachweise müssen zwingend folgendes zum Inhalt haben:

 

  • der Firmensitz des Unternehmens muss über eine Postanschrift verfügen. Darüber hinaus muss der Firmensitz über ausreichenden Parkraum für die Mietwagen am Firmensitz verfügen und, bei einer Anzahl von mindestens zehn Mitarbeiter*innen einen adäquaten Pausenraum für diese nachweisen können.
  • Personalakten der beschäftigten Fahrer*innen auch als Nachweis über die Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Arbeitsrechts, wie bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • die Fahrzeuge müssen über geeichte Wegstreckenzähler mit Fiskalfunktion verfügen, auf dessen Daten die Behörde zugreifen kann, um die Einhaltung der Rückkehrpflicht kontrollieren zu können.
  • Vorlage eines Businessplans, der belegt, wie das Geschäft trotz Rückkehrpflicht und 19 Prozent Mehrwertsteuer eigenwirtschaftlich betrieben werden soll

 

Antrag 15/I/2021 Berliner Straßen und Plätze: weiblich und vielfältig!

21.03.2021

Von 11407 Straßennamen sind 3414 (29.93%) auf einer Person basiert. Davon sind 88,8% nach männlichen und 10,9% nach weiblichen Personen benannt.

 

Um die gleichberechtigte und vielfältige Gesellschaft zu repräsentieren, fordern wir, dass bei künftigen Neu- oder Umbenennungen von Straßen und Plätzen nach Frauen, nicht binären Personen oder Black and People of Color (BPoC) benannt wird, die bei der aktuellen Benennung von Straßen und Plätzen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Berlins unterrepräsentiert sind.

 

Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn ein zu begründendes gesamtstädtisches Interesse bzw. Hauptstadtbelange an der Benennung von Straßen und Plätzen nach einer männlichen Person bestehen.

Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Antrag 105/I/2021 Anpassung der Angemessenheit der Wohnung bei Grundsicherung

21.03.2021

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, durch das eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende und Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gem. § 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII erfolgt. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes sowie der Mietpreisent-wicklung ist es dringend erforderlich, dass eine Anpassung des § 22 SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gem. §29 Abs. 1, Satz 1 SGB XII erfolgt. Darüber hinaus sollte sich die dafür jeweils zuständigen SPD-Mitglieder bei Ländern und Kommunen für eine Ausweitung des Ermessensspielraums bei der Umsetzung des Verwaltungshandelns einsetzen.

Antrag 24/I/2021 Berlin denkt Bildung digital

21.03.2021

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir im Rahmen einer Bundesratsoffensive eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“