Antrag 04/I/2021 Fahrdienstleister zur Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Standards zwingen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass private Fahrdienstanbieter und Inhaber von Mietwagenunternehmen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde regelmäßig Nachweise vorzulegen haben, die Voraussetzung für eine Genehmigung zur Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr sind. Diese Nachweise müssen zwingend folgendes zum Inhalt haben:

 

  • der Firmensitz des Unternehmens muss über eine Postanschrift verfügen. Darüber hinaus muss der Firmensitz über ausreichenden Parkraum für die Mietwagen am Firmensitz verfügen und, bei einer Anzahl von mindestens zehn Mitarbeiter*innen einen adäquaten Pausenraum für diese nachweisen können.
  • Personalakten der beschäftigten Fahrer*innen auch als Nachweis über die Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Arbeitsrechts, wie bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • die Fahrzeuge müssen über geeichte Wegstreckenzähler mit Fiskalfunktion verfügen, auf dessen Daten die Behörde zugreifen kann, um die Einhaltung der Rückkehrpflicht kontrollieren zu können.
  • Vorlage eines Businessplans, der belegt, wie das Geschäft trotz Rückkehrpflicht und 19 Prozent Mehrwertsteuer eigenwirtschaftlich betrieben werden soll

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)