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Antrag 79/I/2021 Willkürliche und neokoloniale Identitätsfeststellung und Abschiebepraxis nach Westafrika beenden - Rechtsstaatlichkeit muss auch für die schwächsten der Gesellschaft gelten

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Praxis der Identitätsfeststellung  durch Delegationen afrikanischer Staaten und die damit einher gehenden Abschiebepraxis auszusetzen, solange:

  • es keine feststehenden und tauglichen Kriterien für die Identitätsfeststellung gibt. Es müssten klare und unter deutschem Recht belastbare Belege für die vermutete Staatsbürgerschaft durch Dokumente erbracht werden können. Äußerliche Merkmale dürfen hier keine Kriterien sein.
  • unverhältnismäßige Zwangsvorführungen unter Gewaltanwendung, die das Verwaltungsgericht Berlin durch Urteile vom Februar 2021 mehrfach als rechtswidrig erklärt hat, nicht auszuschließen sind
  • Finanzielle Bereicherung der Mitglieder der Delegationen und der entsendenden Staaten nicht ausgeschlossen werden kann. Weder das Land Berlin, noch Bundesstellen wie die Bundespolizei dürfen Handgeld oder andere Gratifikationen für die Ausstellung von Papieren bezahlen. Korruption muss bekämpft und ausgeschlossen werden.
  • die Mitglieder dieser Delegationen ihre Legitimation und Qualifikation nicht nachweislich und glaubhaft darlegen können

 

Antrag 45/I/2021 Für eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik

21.03.2021

Der Landesparteitag/Bundesparteitag begrüßt und teilt die von der Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier vom 25.11. 2019 Schärfung der  Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten – europäische Abstimmung intensivieren  vorgenommene Bewertung, dass die vom Bundeskabinett am 26.6.2019 neu gefassten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ nicht ausreichen, die Lücke zwischen den seit Jahrzehnten von der deutschen Politik vertretenen Grundsätzen einer restriktiven Rüstungsexportpolitik und der tatsächlichen Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte und deren Kontrolle zu schließen.

 

Wir unterstützen die an diese Diagnose geknüpften Forderungen der Bundestagsfraktion, die praktische Umsetzung dieser Grundsätze  durch eine Rüstungsexportkontrollgesetz und weitere Maßnahmen zur Sicherung der rechtlichen Verbindlichkeit der Vorgaben für Rüstungsexporte und der Wirksamkeit der Kontrollen der tatsächlich getätigten Rüstungslieferungen zu gewährleisten.

 

Wir erkennen an, dass die von der Bundestagsfraktion in ihrem Papier aufgestellten Forderungen  geeignet sind, die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen und europäischen Rüstungsexportpolitik zu verringern und bei konsequenter Anwendung einen Rahmen für die Realisierung des in den „Politischen Grundsätzen…“ formulierten Leitziels „durch eine Begrenzung und Kontrolle der deutschen Rüstungsexporte einen Beitrag zur Sicherung  des Friedens und der Menschenrechte, zur Gewaltprävention sowie einer nachhaltigen Entwicklung der Welt zu leisten“ zu schaffen.

 

Die notwendige Weiterentwicklung der Rüstungsexportpolitik Deutschlands und der EU muss den grundsätzlichen Widerspruch zwischen normativen Grundsätzen und gängiger Praxis einer „restriktiven Rüstungsexportpolitik“ auflösen:

 

Bei Rüstungsexporten in sog. Drittländer ist das „grundsätzliche“  Verbot solcher Exporte in

Länder, die gegen die Kriterien sowohl der

 

  • Politische Grundsätze als auch des
  • Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern von 2008

 

verstoßen, längst zur Ausnahme, die mit besonderen sicherheitspolitischen Belangen Deutschlands zu begründende Ausnahme dagegen  in der Genehmigungspraxis zu Regel geworden.

 

Verschärfung bisheriger Maßnahmen und zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung und Durchsetzung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik

 

Ein Rüstungsexportkontrollgesetz sollte folgende in dem SPD-Positionspapier und darüber hinaus aus unserer Sicht erforderliche Verschärfungen und Präzisierungen enthalten:

 

  1. Eine verbindliche, mit zielgerichteten Sanktionierungen verbundene gesetzliche Normierung der in dem Abschnitt Allgemeine Prinzipien der aktuellen Fassung der Politischen Grundsätze aufgeführten Kriterien sowie der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts der EU.
  2. Gesetzliche Fixierung der Berichtspflichten der Bundesregierung mit folgenden Elementen:

 

  • quartalsweise Berichterstattung
  •  Angaben zu konkreten Rüstungsgütern und nicht lediglich zu Waffenkategorien
  • Aufnahme von Herstellungsgenehmigungen, Lizenzerteilungen und Reexporten in die Berichterstattung
  • Angaben über die im Berichtszeitraum tatsächlich erfolgten Rüstungslieferungen und tatsächlich erfolgten Abschlüsse von Rüstungskooperationen und nicht nur zu den Genehmigungen
  • Statistik der im Bundessicherheitsrat  und im übrigen Geschäftsgang der sonstigen Genehmigungsbehörden erfolgten Genehmigungen und Ablehnungen
  • Angaben zu den auf Grund von Ausnahmetatbeständen entgegen den unter 1. genannten Kriterien erfolgten Genehmigungen im Verhältnis zu den auf Grund dieser Kriterien erfolgten Ablehnungen und ggf. Erklärungen für ein aus diesen Zahlen resultierendes, das Prinzip einer restriktiven Rüstungsexportpolitik in Frage stellendes Missverhältnis

 

  1. Gesetzliche Fixierung einer Regelung, welche eine Auslagerung von Rüstungsproduktionen ins Ausland zur Umgehung der strengen deutschen Exportrichtlinien verhindert
  2. Veröffentlichung alle abschließenden Entscheidungen des Bundessicherheitsrats in transparenter Form im Internet
  3. Regelmäßige Post-Shipment-Berichte der Bundesregierung zur Sicherung der Endverbleibskontrolle von gelieferten Rüstungsgütern
  4. Einführung einer Sonderberichtspflicht der Bundesregierung zu bereits erfolgten und noch nicht genehmigten, aber geplanten (z.B.  durch Voranfragen auf den Weg gebrachten) Rüstungslieferungen und Rüstungskooperationen bei Bekanntwerden besonders schwerer Verstöße gegen Menschenrechte und das Kriegsvölkerrecht unter Einsatz von Waffen deutscher Herkunft auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags
  5. Regelhafte Begrenzung der Laufzeit von Genehmigungen von Rüstungslieferungen auf zwei Jahre, Möglichkeit einer früheren Rücknahme oder Aussetzung von Genehmigungen bei nachträglichem Bekanntwerden von  Verstößen gegen Genehmigungskriterien
  6. Verlagerung der Verantwortung für die Genehmigung von Rüstungsexporten vom Wirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt
  7. Verpflichtung der Bundesregierung zu einer konkreten sicherheitspolitischen Begründung jeder Genehmigung von Rüstungslieferungen und Rüstungskooperation, die unter Berufung auf Ausnahmetatbestände von den vorgegebenen Kriterien abweicht.

 

Zusätzliche mittelfristige Maßnahmen zur Sicherung der Einhaltung der Grundsätze und Kriterien für deutsche Rüstungsexporten und Ziels der Reduzierung der der Rüstungsexporte:

  1. Unterzeichnung des ATT-Vertrags (UN-Vertrag über den Waffenhandel) als verbindliches Kriterium für Verträge mit Drittstaaten
  2. Erhöhung von Zahl und Umfang der  Post-Shipment-Kontrollen, verbindlicher Ausschluss von Ländern, welche diese Kontrollen ver- oder behindern oder sonst gegen die Regeln der Transparenz des Endverbleibs gelieferter Rüstungsgüter verstoßen und kein Offenlassen von Schlupflöchern mit Hilfe des Terminus „grundsätzlich“ wie in der aktuellen Fassung der „Politischen Grundsätze“
  3. Senkung der „de Minimis“-Grenzen für Einsprüche Deutschlands gegen Regelverletzungen des Kooperationspartners bei übernationalen Rüstungsexportprojekten. Wahrnehmung des deutschen Mitsprache- und ggf. Vetorechts gegen eine regelwidrige Durchführung derartiger Projekte im Sinne der Grundsätze der postulierten wertegebundenen deutschen Rüstungsexportpolitik und nicht in der Form einer reinen „salvatorischen Klausel“.
  4. Start einer diplomatischen Initiative zu Verhandlungen mit den wichtigsten Rüstungsproduzenten und Rüstungsexportländern dieser Erde zu einer  numerischen Reduzierung der Waffenproduktion und der Rüstungsexporte auf  allen Seiten um 10%.

 

Stärkere Einbeziehung der europäischen Ebene:

 

Die in diesem Antrag geforderten nationalen Maßnahmen reichen nicht aus und können ihre Ziele nicht erreichen, wenn nicht zugleich politisch-institutionelle Grundlagen für eine in der Praxis wirksame gemeinsame Rüstungsexportpolitik der EU geschaffen werden. Der Gemeinsame Standpunkt vom 8.12.2008 ist zwar als Beschluss des Europäischen Rates für die EU- Mitglieder rechtsverbindlich, enthält aber keinerlei Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten für Verletzungen der in ihm festgelegten Regeln und Kriterien für Rüstungsexporte und auch keine ausreichenden Informationspflichten gegenüber den anderen Mitgliedstaaten und gegenüber EU-Organen. Zudem bilden die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (Art. 346(b)A-EUV) festgeschriebenen Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten ein Hindernis, diese im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung des „Gemeinsamen Standpunkt“ stärker in der Pflicht zu nehmen. Daher treten wir für folgende Maßnahmen auf EU-Ebene ein:

 

  1. Verabschiedung einer gemeinsamen Rüstungsexportstrategie durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament
  2. Schaffung eines europäischen Rüstungsexportkontrollregimes mit einem Überprüfungsorgan auf der Ebene der Kommission oder des EADs
  3. Präzisierung zentraler Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts“ und Stärkung seiner Rechtsverbindlichkeit durch eine Neuformulierung als EU-Verordnung
  4. Stärkung der europäischen Rüstungskooperation mit dem Ziel, diese von Exporten in Drittländer unabhängig zu machen
  5. Abschluss bindender Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten zu gemeinsamen Rüstungsexportstandards. Nutzung der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu einem bilateralen Modellvertrag als ersten Schritt auf dem Weg zu gesamteuropäischen Standards. Sollten die Verhandlungen für einen solchen Modellvertrag scheitern oder stocken sind europäische Vorhaben sowie gemeinsame Vorhaben mit anderen EU-Partnerstaaten prioritär zu behandeln, um die europäische Standardsetzung voranzutreiben.

 

Antrag 41/I/2021 Demokratisierung der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik!

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, ihre Zustimmung zu einer verstärkten Europäisierung der Sicherheitspolitik an Bedingungen zu knüpfen, die einer intergouvernementalen Entkoppelung von demokratischer Kontrolle und den zunehmenden Kapazitäten im Bereich der Verteidigungs-und Sicherheitspolitik vorbeugen.

 

Wir unterstützen explizit die Entwicklung des strategischen Kompasses als neuem Grundlagendokument der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) sowie das Ziel, gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungsinteressen zu verfolgen. Allerdings muss die Ausweitung der militärischen Kapazitäten und der Verteidigungspotentiale der EU im Ganzen mit einer Verstärkung der parlamentarisch-demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und die nationalen Parlamente verbunden werden.

 

Mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) wurde ein erster wichtiger Schritt zu mehr supranationaler Gemeinsamkeit in der europäischen Sicherheits-, Verteidigungs- sowie Rüstungspolitik getan. Dieser Prozess hin zu einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion muss nun entschlossen vorangetrieben und gleichzeitig einer effektiven demokratischen Kontrolle unterworfen werden:

 

  • Eine sozialdemokratische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat zum Ziel, demokratische Kontrolle, sog. „Checks und Balances“, aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Anstatt weitere Kapazitäten und Fähigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene zu schaffen – etwa um Größenvorteile in der Handlungsfähigkeit zu gewinnen –, sollte eine Neugestaltung supranationaler europäischer Kompetenzbefugnisse in der GSVP im Fokus stehen. Wir fordern daher eine stärkere Beteiligung des EU-Parlaments an der Überprüfung, Billigung und strategischen Lenkung gemeinsamer GSVP-Ressourcen.
  • Für EU-Missionen im Ausland muss für das EU-Parlament ein Parlamentsvorbehalt Anwendung finden, der dem des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr entspricht. Für die EU im Ganzen betreffenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen müssen die Kontroll- und Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments – analog zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – das gleiche Gewicht haben wie Beschlüsse des Europäischen Rats und des Ministerrats.
  • Außerdem halten wir es für zwingend notwendig, dass das Europäische Parlament an der Aufstellung, Entwicklung und Evaluation des Erfolgs von Strategien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP) und der GSVP, wie zum Beispiel bei der Aufstellung von gesamteuropäischen Prioritäten (strategischer Kompass), aktiv mit einbezogen wird, damit es seine demokratische Rolle als Kontrollorgan der Exekutive ausüben kann und demokratische Verantwortlichkeiten aufgebaut werden.
  • Um demokratisch entkoppelten Kapazitäten entgegenzutreten und um parlamentarisch-demokratische Verantwortlichkeit zu schaffen, fordern wir auch, dass sich Agenturen wie FRONTEX vor dem Europäischen Parlament zu verantworten haben, wenn es zu Verletzungen von Menschenrechten oder der Missachtung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) durch seine Beamte kommt.

 

Antrag 20/I/2021 Regionalhaltepunkt Dresdener Bahn an der Buckower Chaussee

21.03.2021

Die SPD Berlin möchte sich dafür einsetzen, dass die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, gemäß § 32 Abs. 3 MobG, bei der DB Station & Service 3AG ein Regionalhaltepunkt an der Buckower Chaussee bestellt und mit Nachdruck bei der DB darauf hinwirkt, dass die Realisierung zeitnah und im Rahmen des Bauvorhabens Dresdener Bahn erfolgt.

 

Antrag 10/I/2021 Lehren aus der Krise – Gemeinsam die sozial gerechte Transformation unserer Gesellschaft vorantreiben!

21.03.2021

Die Corona-Krise zeigt in aller Deutlichkeit die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates auf: Für Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung greift in Krisen das Kurzarbeitergeld. Liegt der Verdienst deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, kann das Kurzarbeitergeld sogar existenzsichernd sein. Die Rentenversicherung ist stabil und die Renten konnten trotz der Krise zum 1. Juli 2020 kräftig steigen. Das ist in Zeiten, in denen Konjunkturpakete zum Ankurbeln der Wirtschaft geschnürt werden mussten, nur folgerichtig.

 

Die Wichtigkeit und Bedeutung eines starken Sozialstaates zeigen sich aber auch darin, dass Menschen in Bereichen um ihre Existenz bangen mussten, wo der Sozialstaat nicht so stark ist. Das sind u.a. die Selbstständigen, Minijobber*innen oder Kulturschaffende.

 

Damit sich die bestehenden Ungleichheiten durch die Krise nicht verschärfen, müssen wir die Krisenbewältigung sozial gerecht gestalten. In diesem Sinne wollen wir einen Beitrag zum Zukunftsdialog des Parteivorstands „Was folgt aus der Corona-Krise?“ leisten und fordern:

 

  • Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Staat: Schwarze Null und Schuldenbremse müssen einer langfristigen Investitionsoffensive weichen. Investitionen sind am Ziel der sozial und ökologisch nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zu messen.
  • Die Gesundheitsversorgung nicht dem Markt überlassen! Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir fordern mehr öffentliche Investitionen in Krankenhäuser und einen Stopp bei der Schließung verbunden mit einer Prüfung von Wiedereröffnungen. Ausgelagerte Tochterunternehmen sind zurückzuführen. Die Mittel für die Gesundheitsämter müssen aufgestockt werden, um die Verwaltungsseite der Gesundheitsversorgung zu stärken.
  • Eine krisenfeste Wirtschaft mit Tarifbindung, Mitbestimmung und Guter Arbeit! Unternehmen, die staatliche Unterstützung in Krisenzeiten oder allgemeine Wirtschaftsförderung sowie öffentliche Aufträge erhalten, müssen tarifgebunden und mitbestimmt sein und Gute Arbeit fördern. Dazu gehört auch, dass nur Unternehmen von Unterstützung und Förderung profitieren, die Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit umsetzen. Über die Krise hinaus muss zudem ein Vergabegesetz mit Tariftreueregeln auf Bundesebene geschaffen werden.
  • Sicher durch die Krise mit Kurzarbeit: Nicht nur in der Corona-Krise hat sich die Kurzarbeit für die Beschäftigten bewährt. Das Kurzarbeitergeld federt die schlimmsten finanziellen Einbußen ab. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen werden die Arbeitgebenden entlastet, diese Entlastung muss sich auch bei den Beschäftigten bemerkbar machen. Denn 60% des normalen Nettolohns reichen vor allem im Niedriglohnsektor nicht zum Leben. Wir fordern eine rote Haltelinie nach unten für das Kurzarbeitergeld. Zu prüfen ist, ob eine dauerhafte Aufstockung aus den Mitteln der Sozialversicherung finanzierbar ist und ob andere Möglichkeiten der Finanzierung des Kurzarbeitergeldes bestehen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Sozialversicherungspflicht stehen außerhalb des Kurzarbeitssystem. Diese Beschäftigten werden von Krisen besonders hart getroffen. Deshalb fordern wir die Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro.
  • Systemrelevante Berufe aufwerten – Applaus ist nicht genug! In der Corona-Krise hat sich gezeigt, welche Berufe wirklich systemrelevant sind. Leider sind Arbeitsbedingungen und Löhne gerade in diesen Bereichen unterdurchschnittlich. Damit sich die Wertschätzung für die Kassierer*innen, Alten- und Gesundheitspfleger*innen und Gebäudereiniger*innen auch auszahlt, muss die Tarifbindung gestärkt werden. Das heißt: Abschaffung des Vetorechts der Arbeitgebenden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und eine Privilegierung von Gewerkschaftsbeiträgen bei der Einkommenssteuer. Außerdem muss der Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöht werden. Durch Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich im Pflegebereich werden die Beschäftigten in diesem Bereich wirksam entlastet.
  • Care-Arbeit gerecht verteilen und entlohnen! Die Corona-Krise darf nicht zu einem gleichstellungspolitischen Rollback und einem Zurückfallen in die 1950er Jahre führen. Frauen stemmen einen Großteil der Sorgearbeit, indem sie sich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige kümmern. Um hier gerechte Entlastung zu schaffen, ist die Kinderbetreuung flächendeckend weiter auszubauen. Dabei müssen jedoch auch die Arbeitsbedingungen und Löhne der Beschäftigten in diesem Bereich verbessert werden. Zudem sind weitere Anreize für eine gerecht verteilte Elternzeit zu schaffen. Der Partnerbonus soll nur Eltern zu Gute kommen, die ihre Elternzeit in mindestens einem Verhältnis von 1/3 zu 2/3 aufteilen. Der gleichstellungspolitische Rollback kommt auch daher, dass in den meisten Entscheidungsgremien zu wenige Frauen sitzen. Themen wie Familie, Bildung oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden von Männern offenbar noch viel zu selten mitgedacht. Daher ist es Zeit, dass alle politischen Entscheidungsgremien immer paritätisch besetzt sein müssen.
  • „Digital Divide“ verhindern – Digitale Bildung für alle Kinder! Zuschüsse für Laptops und Tablets sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale Bildung allen Kindern zu Gute kommt und nicht bestehende Ungleichheiten verschärft, muss der Digitalpakt Schule aufgestockt werden.
  • Die Lasten der Krise gerecht verteilen – Starke Schultern müssen mehr tragen! Die Kosten der Krise dürfen nicht auf diejenigen abgewälzt werden, die ohnehin darum kämpfen, über die Runden zu kommen. Die Krise und ihre Bewältigung fordert Solidarität. Diese Solidarität muss durch eine gerechte Finanzierung der Krise ihren Ausdruck finden in Form einer einmaligen Vermögensabgabe, der Wiedererhebung der Vermögenssteuer, einer Reform der Erbschaftssteuer sowie die Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer.