Antrag 24/I/2021 Berlin denkt Bildung digital

Status:
Annahme mit Änderungen

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir im Rahmen einer Bundesratsoffensive eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir bundesweit eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir bundesweit eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es: „Der Senat treibt die Schuldigitalisierung prioritär voran. Die Schulbau-Steuerungsgremien und bauliche Digitalisierung werden zusammengeführt. Für den WLAN-Betrieb und die verfahrensunabhängige IKT wird das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) strukturell ertüchtigt.“

Die Berliner Schulen haben in der ersten Januarwoche 2022 in einer konzertierten Verteilung weitere 3.500 mobile LTE-Router erhalten, um leistungsfähiges Internet in möglichst allen Klassenräumen zu ermöglichen. Zusammen mit den bereits im vergangenen Jahr ausgegebenen LTE-Routern der Anbieter Vodafone und Telekom haben die Schulen nun rund 15.000 LTE-Router für schnelles Internet zur Verfügung. Damit sind nach derzeitigem Stand alle gemeldeten Bedarfe gedeckt. Bis zur flächendeckenden Ausstattung der Schulstandorte mit einer Breitband-Glasfaseranbindung und entsprechend ertüchtigten Netzwerk- und WLAN-Strukturen in den Gebäuden stellt die Bereitstellung der mobilen LTE-Router mit Mobilfunkanbindung eine innovative und belastbare Zwischenlösung dar.

Den Schulen und den Schulträgern entstehen durch die mobilen LTE-Router keine Kosten. Diese werden zentral von der Senatsverwaltung übernommen.

Der Senat investiert bereits in die Erschließung der Schulstandorte durch Breitbandanschlüsse. Hier sind – aufgrund der Vielfältigkeit unserer Schulen – diverse Besonderheiten (Denkmalschutz, Brandschutz etc.) zu beachten.

Nachdem je Region ein Standort im Sinne eines Prototyps bereits in der Umsetzung ist, findet aktuell eine Abfrage bei den regionalen Schulträgern statt. Bei ihnen liegen sowohl Priorisierung als auch Bedarfsmeldung. Auf Basis dieser Abfrage soll eine stadtweite Kapazitätsplanung mit dem beauftragten Unternehmen vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung eines detaillierten Zeitplans aktuell noch nicht möglich. Zudem können aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren während der Umsetzung Anpassungen notwendig werden.

Der Anschluss aller Standorte allgemeinbildender Schulen ist über eine vierjährige Laufzeit vorgesehen. Im März 2022 wurden die ersten fünf Standorte in Betrieb genommen.
Überweisungs-PDF: