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Antrag 27/I/2023 Mini-/Balkon-Solaranlagen

27.04.2023

Der LPT möge beschließen, den Zwang, Mini- / Balkon- Solaranlagen mit Zählern mit Rücklaufsperre zu betreiben, aufzuheben und nach dem Vorbild von Österreich, den Niederlanden der Schweiz, allen eigen erzeugten Strom nutzen zu können bzw. vergütet zu bekommen.

Das erfordert also einen Zähler ohne Rücklaufsperre bzw. einen modernen Zweirichtungszähler. Bürger, die sich mit eigenem Geld eine Solaranlage kaufen tun etwas entscheidendes für die Energiewende. Es handelt sich um eine von mehreren Millionen Bürgern gewollte und viele Jahre wirkende, nachhaltige Investition zwecks Elektroenergieerzeugung. Pro beteiligtem Stromverbraucher kann der Solarstrom bis zu ca. 50 Prozent des Eigenbedarfs decken.

Antrag 45/I/2023 Einrichtung einer Task Force zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotgesetzes (ZwVbG)

27.04.2023

Die in Berlin faktisch zusammengebrochene Wohnraumversorgung ist für Berlinerinnen und Berliner in vielen Fällen ein existenzielles Problem. Das Zweckentfremdungsverbotgesetz (ZwVbG) ist als Landesgesetz ein scharfes Schwert im Hinblick auf das Verbot des Entzuges von Wohnraum aus der Wohnraumversorgung durch Leerstand oder zweck-entfremdete Überlassung. Die Anwendung des Gesetzes liegt auf kommunaler Ebene. Es ist die Grundlage dafür, dass auf Bezirksebene Maßnahmen gegen den Entzug von dringend benötigtem Wohnraum getroffen werden können. Voraussetzung für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes ist einerseits die Kenntnis von zweckentfremdetem Wohnraum, andererseits werden die Ressourcen zur Kontrolle und Durchsetzung benötigt. Daher wird beantragt, dass sich die SPD Pankow auf Bezirksebene dafür einsetzt, dass

 

  • eine Zweckentfremdungs-Task-Force auf Bezirksebene eingerichtet wird. Diese ist so auszustatten, dass ein wirksamer Vollzug des Zweckentfremdungsverbotes sichergestellt ist. Die Ausstattung ist insbesondere in personeller, räumlicher und informationstechnischer Hinsicht sowie in Bezug auf das juristische Know-how sicherzustellen.
  • durch die Zweckentfremdungs-Task-Force eine systematische Recherche in Bezug auf zweckentfremdete Wohnungen erfolgt. Dabei sind Daten insbesondere aus dem Liegenschaftskataster, den Grundbüchern und den Meldeinformationen abzugleichen. Ein Abgleich dieser Datenbestände zeigt, welche Wohneinheiten offenbar nicht bewohnt werden und also Leerstand oder eine Zweckentfremdung zu vermuten ist. Die so identifizierten Wohneinheiten im Bezirk sind von einer Zweckentfremdungs-Taskforce näher zu prüfen. Insbesondere sind auch Wohnraumvermietungen zu prüfen, die möbliert, zeitlich befristet und mit den Nebenkosten inklusive angeboten werden.
  • die Zweckentfremdungs-Task-Force neben der Ermittlungs- und Kontrollaufgabe für die Schaffung der Datengrundlage für die Einrichtung eines Wohnungskatasters auf Bezirksebene zuständig ist.

 

Ein wirksames Durchgreifen in Bezug auf die Zweckentfremdung ist erforderlich, um Rechts- und Gesetzesbruch zum Nachteil der wohnungssuchenden Menschen in Pankow zu bekämpfen. Der Rechtsstaat gilt auch auf dem Wohnungsmarkt. Dafür tritt die SPD ein.

Antrag 26/I/2023 Immobilienspekulation eindämmen - Steuerprivilegien streichen!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahme für eine Eindämmung der Steuerprivilegien im Immobiliensektor ein:

 

Die Einkommensteuerfreiheit bei der Veräußerung von nicht-selbstgenutzten Immobilien von privaten Eigentümer*innen wird aufgehoben, auch wenn die Immobilie länger als zehn Jahre lang gehalten wurde.

Antrag 25/I/2023 Umgehung der Mietpreisbremse als Geschäftsmodell – Möbliertes Wohnen regulieren!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen dafür ein, dass die systematische Umgehung der Mietpreisbremse durch die befristete Vermietung von möbliertem Wohnraum verhindert wird.

  • Transparenz schaffen: Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur zulässigen Miethöhe müssen so angepasst werden, dass für Vermieter*innen eine Pflicht zur Ausweisung des Möblierungszuschlags besteht.
  • Grenzen festlegen: Der Möblierungszuschlag darf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel im Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung an den Mieter bzw. die Mieterin betragen.
  • Schlupflöcher schließen: Die Mietpreisbremse darf nicht durch die Ausnahme-Regelungen zur Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“ (§ 549 II Nr. 1 BGB) umgangen werden. Zur Veranschlagung eines Möblierungszuschlags müssen eine Ausweisungspflicht sowie eine Obergrenze eingeführt werden. Bei der Ausnahmeregelung des § 549 II Nr. 1 BGB braucht es eine gesetzliche Klarstellung, wie „vorübergehender Gebrauch“ definiert wird.
  • in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB soll das Vermieten möblierter Wohnungen grundsätzlich verboten werden.

 

Antrag 24/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten und so insbesondere die Zahl der Notwohnungen zu erhöhen. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.