Antrag 24/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten und so insbesondere die Zahl der Notwohnungen zu erhöhen. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen im geschützten Marktsegment des Landes Berlin einzurichten.

 

So sollen auch Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen in Notfällen bereitgehalten werden auch für queere Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese
    Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen
    jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
  • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und queere Menschen mit Priorität bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

 

    Beschluss: Annahme mit Änderungen
    Text des Beschlusses:

    Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

     

    Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen im geschützten Marktsegment des Landes Berlin einzurichten.

     

    So sollen auch Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen in Notfällen bereitgehalten werden auch für queere Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

     

    • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese
      Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
    • Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
    • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen
      jederzeit einsehbar sein.
    • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
    • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und queere Menschen mit Priorität bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

     

      Beschluss-PDF:
      Überweisungs-PDF: