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Antrag 46/I/2020 Mietendeckel tatsächlich wirksam machen: Schattenmieten in Neuverträgen verbieten

29.09.2020
  1. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des neuen Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) bei Neuverträgen nur ein eindeutiger und entsprechend des Mietendeckels gesetzlich konformer Mietpreis pro Mietvertrag benannt werden darf. Die Nennung und Festlegung eines weiteren Mietpreises, welcher im Falle einer Rücknahme des MietenWoG Bln sofort, zukünftig oder auch rückwirkend Gültigkeit erlangt (die sogenannte Schattenmiete), ist zu untersagen.
  2. Gleichzeitig fordern wir die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für ein geeignetes und wirksames Verbot der Nennung und Festlegung von mehreren Mietpreisen für dasselbe Mietobjekt in einem Mietvertrag einzusetzen. Ziel jeder dieser Maßnahmen muss es am Ende sein, dass die Mieter*innen bei Abschluss des Vertrages Klarheit über die zu entrichtende Miete haben. Dies soll nach Möglichkeit auch rückwirkend für alle Neuverträge seit in Kraft treten des neuen MietenWoG Bln gelten.
  3. Wir fordern weiterhin die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf, die Aktivitäten zum Verbot von Schattenmieten durch eine Bundesrats-initiative des Landes Berlin zu unterstützen.

Antrag 211/I/2020 Kostenloser Mund-Nasen-Schutz für Berlin-Pass-Inhaber*innen

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass Inhaber*innen des „Berlin Passes“ in den Rathäusern der Bezirke, Schulen, weiteren öffentlichen Einrichtungen sowie in Obdachlosenunterkünften und bei der „Tafel“ Mund-Nasen-Schutz kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Antrag 169/I/2020 Gegen Hass und Hetze im Netz – wirksam gegen Hate Speech vorgehen

29.09.2020

Wir fordern den Senat dazu auf:

  • eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
  • eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
  • eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
  • Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
  • hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
  • in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
  • eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen
  • eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, den Tatbestand der Beleidigung im Internet vom Antrags- zum Offizialdelikt zu klassifizieren

Antrag 99/I/2020 Goldene Regel für Investitionen statt Schuldenbremse

29.09.2020

Das grundgesetzliche Kreditaufnahmeverbot wird abgeschafft. Dazu sind die Art. 109 III und 115 II GG zu reformieren. An Stelle der bisherigen Regel ist eine neue Goldene Regel zu setzen, die öffentliche Kredite, Staatsanleihen und Landesanleihen in der Höhe gesellschaftlich gewünschter öffentliche Investitionen zulässt.

 

Der Begriff dieser Investitionen ist unter Beachtung der folgenden Kriterien zu fassen:

 

  • einzuschließen sind Investitionen, die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge erhalten, ausbauen oder umbauen.
  • einzuschließen sind Ausgaben, die der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in Berufen dienen, die Bereiche der Daseinsvorsorge betreiben.
  • einzuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen reduzieren. Dabei ist für die jeweilige Investition bezogen auf die Emissionen eine Lebenszyklusbetrachtung anzustellen, der anfängliche Ausstoß sowie der Ausstoß im Betrieb und Rückbau muss durch eine über die Gesamtbetriebsdauer verringerten Ausstoß überkompensiert werden.
  • auszuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bezogen auf den Lebenszyklus erhöhen.
  • auszuschließen sind Ausgaben für Militär und Rüstung.
  • antizyklische Kreditaufnahme in wirtschaftlichen Notlagen und Kreditaufnahmen in Fällen von (Natur)Katastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen bleiben zulässig

Antrag 96/I/2020 Vermögensabgabe für eine gerechtere Verteilung der Krisenlasten

29.09.2020

In Deutschland ist zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise eine einmalige Vermögensabgabe gemäß GG Art 106 (1) Absatz 5 zu erheben.

 

Die Abgabe ist progressiv zu gestalten. Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro sollten mit einer Abgabe von 2,5 Prozent belegt werden. Besonders große Vermögen oberhalb von 25 Millionen Euro sollten einmalig 10 Prozent leisten, Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Zum Wohnen selbstgenutzte Immobilien (Hauptwohnsitz) sind von der Vermögensabgabe ausgenommen.

 

Zum Schutz des Mittelstands ist vorzusehen, dass optional auch Firmenanteile als Teil der Abgabe an den Staat übertragen werden können, um zu vermeiden, dass kleinere Unternehmen zum Begleichen der Vermögensabgabe veräußert werden müssen.