Antrag 46/I/2020 Mietendeckel tatsächlich wirksam machen: Schattenmieten in Neuverträgen verbieten

Status:
Annahme
  1. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des neuen Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) bei Neuverträgen nur ein eindeutiger und entsprechend des Mietendeckels gesetzlich konformer Mietpreis pro Mietvertrag benannt werden darf. Die Nennung und Festlegung eines weiteren Mietpreises, welcher im Falle einer Rücknahme des MietenWoG Bln sofort, zukünftig oder auch rückwirkend Gültigkeit erlangt (die sogenannte Schattenmiete), ist zu untersagen.
  2. Gleichzeitig fordern wir die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für ein geeignetes und wirksames Verbot der Nennung und Festlegung von mehreren Mietpreisen für dasselbe Mietobjekt in einem Mietvertrag einzusetzen. Ziel jeder dieser Maßnahmen muss es am Ende sein, dass die Mieter*innen bei Abschluss des Vertrages Klarheit über die zu entrichtende Miete haben. Dies soll nach Möglichkeit auch rückwirkend für alle Neuverträge seit in Kraft treten des neuen MietenWoG Bln gelten.
  3. Wir fordern weiterhin die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf, die Aktivitäten zum Verbot von Schattenmieten durch eine Bundesrats-initiative des Landes Berlin zu unterstützen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:
  1. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des neuen Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) bei Neuverträgen nur ein eindeutiger und entsprechend des Mietendeckels gesetzlich konformer Mietpreis pro Mietvertrag benannt werden darf. Die Nennung und Festlegung eines weiteren Mietpreises, welcher im Falle einer Rücknahme des MietenWoG Bln sofort, zukünftig oder auch rückwirkend Gültigkeit erlangt (die sogenannte Schattenmiete), ist zu untersagen.
  2. Gleichzeitig fordern wir die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für ein geeignetes und wirksames Verbot der Nennung und Festlegung von mehreren Mietpreisen für dasselbe Mietobjekt in einem Mietvertrag einzusetzen. Ziel jeder dieser Maßnahmen muss es am Ende sein, dass die Mieter*innen bei Abschluss des Vertrages Klarheit über die zu entrichtende Miete haben. Dies soll nach Möglichkeit auch rückwirkend für alle Neuverträge seit in Kraft treten des neuen MietenWoG Bln gelten.
  3. Wir fordern weiterhin die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf, die Aktivitäten zum Verbot von Schattenmieten durch eine Bundesrats-initiative des Landes Berlin zu unterstützen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):

Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels hat sich das Anliegen des Antrags erledigt und wurde nicht weiterverfolgt.

Stellungnahme des Senats 2022: Bestrebungen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbotes von Schattenmieten zu starten, sind aktuell weder in Berlin gegeben noch aus anderen Ländern bekannt. Schattenmieten sind insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. Berliner Mietendeckel vereinbart worden, den das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 für verfassungswidrig erklärt hat. Ein aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Senats nicht.
Überweisungs-PDF: