29.09.2020
Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:
- BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
- Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
- Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
- Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
- Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
- Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
- Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.
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29.09.2020
Die SPD setzt sich für Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug ein. Insbesondere beim Kampf gegen schädliche und scheinbar legale Steuergestaltungen ist noch viel Luft nach oben. Der Weg hin zu größerer Steuergerechtigkeit muss mit einer umfassenden Transparenz gegenüber den Finanzbehörden und der Öffentlichkeit einhergehen. Daher setzt sich die SPD für die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ein.
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29.09.2020
Die moderne Internetökonomie hat zahlreiche Onlineplattformen hervorgebracht, die nicht nur von Millionen genutzt werden, sondern auch für immer mehr Menschen eine Einkommensquelle sind. Damit gewerbliche Einkünfte genauso versteuert werden wie andere Einkünfte, etwa aus regulären Arbeitsverhältnissen, brauchen wir eine Meldepflicht von Plattformen bezüglich der Einkommen, die über diese Plattformen erwirtschaftet werden. Damit können wir sicherstellen, dass nicht nur die Ehrlichen ihre Steuern zahlen, sondern alle. Zusätzlich erleichtern wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern damit das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen, denn sie müssen nur noch die bereits gemeldeten Informationen kontrollieren.
Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, sich international für eine Meldepflicht von Einkommen auf Onlineplattformen einzusetzen. Ausländische Firmensitze dürfen kein Hindernis für Steuerehrlichkeit sein und Onlineplattformen keine Steueroasen werden.
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29.09.2020
Die SPD-Fraktionen in den Landtagen, Bürgerschaften, oder Abgeordnetenhäusern und die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die Mitglieder in den Landesregierungen und in der Bundesregierung werden aufgefordert Werbung für Reisen in Staaten oder Regionen bei denen Reise und Sicherheitshinweise des Außenministeriums für LGBTIQ oder Frauen bestehen in den Bundesländern und in Deutschland mit einem Warnhinweis zu versehen.
Der Warnhinweis erstreckt sich über mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer und nennt die konkreten Gefahren.
Derartige Werbung wird auf Werbeflächen oder in Medien, die einem Bundesland bzw. dem deutschen Staat gehören oder auf die sie Einfluss z. B. über Konzessionen ausüben gänzlich verboten.
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29.09.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, schnellstmöglich neue Übergangsunterkünfte für Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern in den Berliner Bezirken einzurichten.
Aufgrund der Dringlichkeit gilt es diesen Prozess möglichst unbürokratisch voranzutreiben. Dazu soll unter anderem zeitnah geprüft werden, welche Standorte für solche Übergangsunterkünfte geeignet ist. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern geeignete, gemeinnützige Träger für solche Übergangsunterkünfte gefunden werden können.
Die Einrichtungen sollen auch für die Belange von Frauen mit Behinderungen ausgebaut werden, das heißt barrierefrei sein und spezielle Beratungsangebote vorhalten. Frauen mit Behinderungen sind häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen und brauchen einen besonderen Schutz sowie für sie geeignete Unterstützungsangebote.
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