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Antrag 111/I/2020 Neuregelung der Verzögerungsgebühr bei verspäteter Begutachtung zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit

30.09.2020

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verschiebung eines Termins zur Begutachtung auf Wunsch des zu Begutachtenden (z.B. aufgrund extremer Kurzfristigkeit oder Erkrankung) nicht länger dazu führt, Fristen der Kasse zur zeitnahen Begutachtung aufzuheben. Es muss verhindert werden, dass solche Terminabsagen von Kassenseite zu einer längerfristigen Verzögerung „genutzt“ werden.

 

Inhaltlich könnte dies z.B. durch folgende Einfügung (vor dem letzten Satz des §18 3b SGB XI) gelöst werden: „Wird ein Begutachtungstermin auf Wunsch des/der zu Begutachtenden verschoben, beginnen die Fristen erneut.“

Antrag 108/I/2020 Abkehr vom Fallpauschalensystem einleiten

30.09.2020

Gesundheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgabe der Krankenhäuser ist die Sicherstellung dieses staatlichen Versorgungsauftrags.

 

Hierzu müssen Krankenhäuser

  • eine auskömmliche Finanzierung erhalten,
  • die eine sparsame Bewirtschaftung sicherstellt,
  • gleichzeitig aber gute Qualität sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantiert.

 

Dieses Spannungsfeld ist nicht einfach zu lösen.

 

Die Diskussion, wie eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung gelingen und Fehlanreize des Fallpauschalensystems verhindert werden können, muss durch die SPD vorangetrieben werden. Hierbei kann es nicht darum gehen, weitere Korrekturen am System vorzunehmen. Die Fehlanreize des Systems können nur durch eine Abkehr vom System erreicht werden.

 

Bei der Entwicklung eines Alternativsystems sollen für uns folgende Grundsätze gelten:

  • Es gilt die Wettbewerbsorientierung zurückzudrängen, ohne sämtliche Wirtschaftlichkeit aufzugeben. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Schon deswegen ist mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu bedarfsgerechten Investitionen in unserem Gesundheitswesen.
  • Kein Krankenhaus ist wie das andere. Jedes Krankenhaus muss die Mittel erhalten, die zu dem spezifischen Versorgungsauftrag des Krankenhauses passen. Das Budget muss sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag umgesetzt werden kann. Hierbei sind die Versorgungslage in der Region und besondere Patientengruppen zu berücksichtigen.
  • Gesundheit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Krankenhaussystem, dass die beste Versorgungsqualität bietet, das Personal anständig bezahlt und individuell auf die Patientinnen und Patienten eingeht, kostet Geld. Bei dieser zentralen staatlichen Aufgabe, müssen Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.
  • Lehren aus der Pandemie: Für Krankenhäuser müssen Vorhaltekosten finanziert werden, damit im Ernstfall ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Krankenhäuser sind kein Ort für Profite. Das einige Krankenhausketten riesige Summen an Aktionäre ausschütten, ist nicht akzeptabel. Krankenhäuser müssen sich grundsätzlich am Gemeinwohl und nicht ökonomischen Interessen ausrichten. Wir überprüfen daher Lösungen wie Profitdeckelung und Vorgaben hinsichtlich der Trägerschaften bzw. Betriebsformen von Krankenhäusern.
  • Kurzfristig ist das Fallpauschalensystem für Kinder und Jugendliche auszusetzen, um die systematische Unterfinanzierung dieser Gruppe und daraus folgenden Fehlanreizen abzustellen. Kinder und Jugendliche benötigen eine hoch individualisierte medizinische Behandlung und besondere persönliche Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Tatsächlich decken die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bei geringen Fallzahlen in den Krankenhäusern, wie sie in der Fläche in der Kinder- und Jugendmedizin auftreten, die Vorhaltekosten bei weitem nicht ab.

 

Antrag 02/I/2020 Wahlrecht für alle Fachausschuss-Mitglieder

30.09.2020

Die Mitglieder des Landesvorstands werden aufgefordert, die Richtlinien der Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise in der Berliner SPD dahingehend zu ändern, dass Fachausschuss-Mitglieder ohne Parteimitgliedschaft wieder – wie zuvor jahrelang üblich – über aktives und passives Wahlrecht in ihrem Fachausschuss verfügen.

 

Antrag 133/I/2020 Ein Untersuchungsausschuss zum rechten Terror in Neukölln

30.09.2020

Der Landesvorstand wird aufgefordert, im Wahlprogramm und bei den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode (19. Wahlperiode) einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum jahrelangen rechten Terror in Neukölln einzurichten, der auf den Ergebnissen der vom Senat zu diesem Thema neu eingesetzten Ermittlungskommission bei Justiz und Polizei basiert.

 

Antrag 228/I/2020 EU-Landwirtschaftspolitik

30.09.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, mittelfristig den Systemwechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik unter folgenden Gesichtspunkten durchzusetzen:

 

  • weitgehend herbizit- und pestizidfreie Landwirtschaft z. B. durch Umpflügen des Bodens
  • minimaler Einsatz von Düngemitteln
  • artgerechte Tierhaltung und artgerechter Lebendtransport
  • Erhalt der Artenvielfalt im ländlichen Raum
  • Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte in Hand von bäuerlichen oder handwerklichen Betrieben
  • Förderung kleiner, bäuerlicher, unternehmergeführter Betriebe
  • nachhaltige Landwirtschaft mit jährlichen Fruchtwechseln statt Monokulturen

 

Die Förderung muss umgestellt werden von den bisherigen ungelenkten Direktsubventionen pro Fläche auf eine Förderung der Bauern für die Erbringung öffentlicher Leistungen wie Gewässer-, Bestäuber- oder Klimaschutz entsprechend den Forderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dies ist unerlässlich, um dem Ziel der GAP, die Landflucht zu stoppen, näher zu kommen. Notwendig zur erfolgreichen Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft ist ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem für das ebenso Geld bereitgestellt werden muss, wie für die Förderung der Landwirtschaft insgesamt.

 

Ferner darf sich Europa nicht länger für ungezügelten Freihandel im Agrarsektor einsetzen. Ungleichgewichte der Akteure auf dem Weltmarkt wegen Subventionen führen zur Vernichtung von kleinbäuerlichen Existenzen im Afrika südlich der Sahara. Sie erzeugen Armut, eine schlechte Versorgungslage und verstärken so als weitere Fluchtursache die Land-Stadtflucht und Migrationsbewegungen. Fairer Handel hingegen erlaubt diesen Ländern nicht nur Zölle, sondern darüber hinaus Einfuhrverbote für bestimmte Produkte. Anders sind beispielsweise tiefgefrorene Fleischreste nicht von funktionierenden landwirtschaftlich geprägten Ökonomien des globalen Südens fernzuhalten.