Antrag 108/I/2020 Abkehr vom Fallpauschalensystem einleiten

Status:
Annahme

Gesundheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgabe der Krankenhäuser ist die Sicherstellung dieses staatlichen Versorgungsauftrags.

 

Hierzu müssen Krankenhäuser

  • eine auskömmliche Finanzierung erhalten,
  • die eine sparsame Bewirtschaftung sicherstellt,
  • gleichzeitig aber gute Qualität sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantiert.

 

Dieses Spannungsfeld ist nicht einfach zu lösen.

 

Die Diskussion, wie eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung gelingen und Fehlanreize des Fallpauschalensystems verhindert werden können, muss durch die SPD vorangetrieben werden. Hierbei kann es nicht darum gehen, weitere Korrekturen am System vorzunehmen. Die Fehlanreize des Systems können nur durch eine Abkehr vom System erreicht werden.

 

Bei der Entwicklung eines Alternativsystems sollen für uns folgende Grundsätze gelten:

  • Es gilt die Wettbewerbsorientierung zurückzudrängen, ohne sämtliche Wirtschaftlichkeit aufzugeben. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Schon deswegen ist mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu bedarfsgerechten Investitionen in unserem Gesundheitswesen.
  • Kein Krankenhaus ist wie das andere. Jedes Krankenhaus muss die Mittel erhalten, die zu dem spezifischen Versorgungsauftrag des Krankenhauses passen. Das Budget muss sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag umgesetzt werden kann. Hierbei sind die Versorgungslage in der Region und besondere Patientengruppen zu berücksichtigen.
  • Gesundheit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Krankenhaussystem, dass die beste Versorgungsqualität bietet, das Personal anständig bezahlt und individuell auf die Patientinnen und Patienten eingeht, kostet Geld. Bei dieser zentralen staatlichen Aufgabe, müssen Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.
  • Lehren aus der Pandemie: Für Krankenhäuser müssen Vorhaltekosten finanziert werden, damit im Ernstfall ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Krankenhäuser sind kein Ort für Profite. Das einige Krankenhausketten riesige Summen an Aktionäre ausschütten, ist nicht akzeptabel. Krankenhäuser müssen sich grundsätzlich am Gemeinwohl und nicht ökonomischen Interessen ausrichten. Wir überprüfen daher Lösungen wie Profitdeckelung und Vorgaben hinsichtlich der Trägerschaften bzw. Betriebsformen von Krankenhäusern.
  • Kurzfristig ist das Fallpauschalensystem für Kinder und Jugendliche auszusetzen, um die systematische Unterfinanzierung dieser Gruppe und daraus folgenden Fehlanreizen abzustellen. Kinder und Jugendliche benötigen eine hoch individualisierte medizinische Behandlung und besondere persönliche Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Tatsächlich decken die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bei geringen Fallzahlen in den Krankenhäusern, wie sie in der Fläche in der Kinder- und Jugendmedizin auftreten, die Vorhaltekosten bei weitem nicht ab.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Gesundheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgabe der Krankenhäuser ist die Sicherstellung dieses staatlichen Versorgungsauftrags.

 

Hierzu müssen Krankenhäuser

  • eine auskömmliche Finanzierung erhalten,
  • die eine sparsame Bewirtschaftung sicherstellt,
  • gleichzeitig aber gute Qualität sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantiert.

 

Dieses Spannungsfeld ist nicht einfach zu lösen.

 

Die Diskussion, wie eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung gelingen und Fehlanreize des Fallpauschalensystems verhindert werden können, muss durch die SPD vorangetrieben werden. Hierbei kann es nicht darum gehen, weitere Korrekturen am System vorzunehmen. Die Fehlanreize des Systems können nur durch eine Abkehr vom System erreicht werden.

 

Bei der Entwicklung eines Alternativsystems sollen für uns folgende Grundsätze gelten:

  • Es gilt die Wettbewerbsorientierung zurückzudrängen, ohne sämtliche Wirtschaftlichkeit aufzugeben. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Schon deswegen ist mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu bedarfsgerechten Investitionen in unserem Gesundheitswesen.
  • Kein Krankenhaus ist wie das andere. Jedes Krankenhaus muss die Mittel erhalten, die zu dem spezifischen Versorgungsauftrag des Krankenhauses passen. Das Budget muss sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag umgesetzt werden kann. Hierbei sind die Versorgungslage in der Region und besondere Patientengruppen zu berücksichtigen.
  • Gesundheit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Krankenhaussystem, dass die beste Versorgungsqualität bietet, das Personal anständig bezahlt und individuell auf die Patientinnen und Patienten eingeht, kostet Geld. Bei dieser zentralen staatlichen Aufgabe, müssen Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.
  • Lehren aus der Pandemie: Für Krankenhäuser müssen Vorhaltekosten finanziert werden, damit im Ernstfall ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Krankenhäuser sind kein Ort für Profite. Das einige Krankenhausketten riesige Summen an Aktionäre ausschütten, ist nicht akzeptabel. Krankenhäuser müssen sich grundsätzlich am Gemeinwohl und nicht ökonomischen Interessen ausrichten. Wir überprüfen daher Lösungen wie Profitdeckelung und Vorgaben hinsichtlich der Trägerschaften bzw. Betriebsformen von Krankenhäusern.
  • Kurzfristig ist das Fallpauschalensystem für Kinder und Jugendliche auszusetzen, um die systematische Unterfinanzierung dieser Gruppe und daraus folgenden Fehlanreizen abzustellen. Kinder und Jugendliche benötigen eine hoch individualisierte medizinische Behandlung und besondere persönliche Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Tatsächlich decken die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bei geringen Fallzahlen in den Krankenhäusern, wie sie in der Fläche in der Kinder- und Jugendmedizin auftreten, die Vorhaltekosten bei weitem nicht ab.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch das Zukunftsprogramm (Kap.2.4) und den Koalitionsvertrag
Überweisungs-PDF: