Antrag 02/I/2020 Wahlrecht für alle Fachausschuss-Mitglieder

Die Mitglieder des Landesvorstands werden aufgefordert, die Richtlinien der Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise in der Berliner SPD dahingehend zu ändern, dass Fachausschuss-Mitglieder ohne Parteimitgliedschaft wieder – wie zuvor jahrelang üblich – über aktives und passives Wahlrecht in ihrem Fachausschuss verfügen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2020: Überwiesen an Statutenkommission 

 

Votum Statutenkommission: Ablehnung

Die Antragstellenden fordern die Änderung von § 2 Abs. 3 der „Richtlinien für Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise in der Berliner SPD“. Das aktive und passive Wahlrecht soll nicht nur den in den Gremien aktiven SPD-Mitgliedern gelten, sondern auch für die dort mitarbeitenden Nichtmitglieder, damit sie bei anstehenden Wahlen wählen und gewählt werden können.

 

Gewählt wird der Vorstand des Fachausschusses gem. § 3 der Richtlinie. Und das für die Dauer der Wahlperiode der Partei. Also jeweils für zwei Jahre. Auch für diese Wahlen gilt die Wahlordnung der Partei (§ 1* WahlO).
Die Statutenkommission empfiehlt die Ablehnung des Antrags. In den Fachausschüssen der SPD Berlin können SPD-Mitglieder und Nichtmitglieder mitarbeiten.

Über die Aufnahme entscheiden das Gremium bzw. der Vorstand, wenn die Entscheidung auf ihn übertragen worden ist (§ 2 Abs. 1 Richtlinie).

Die Fachausschüsse werden nicht nur als Gremien von Fachleuten verstanden, sondern auch als Bindeglied zwischen der SPD und einer fachlich interessierten Öffentlichkeit. Sie sollen dazu beitragen, das Interesse an den inhaltlichen Positionen und an einem Kontakt zur SPD zu wecken und zu vertiefen.

 

Deshalb können Nichtmitglieder – ebenso wie fachkundige Parteimitglieder – gleichberechtigt an den Fachausschuss-Sitzungen teilnehmen, bei der Erarbeitung von Anträgen und Positionspapieren sowie in temporären Arbeitsgruppen mitwirken und sich an Diskussionen und Exkursionen beteiligen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, sich in die Jahresplanung des Fachausschusses einzubringen und Themen für die Veranstaltungen vorzuschlagen.

 

Damit eröffnet sich ein breites Spektrum an Mitwirkungsmöglichkeiten für Nichtmitglieder in der Berliner SPD. Jedoch sollte dazu nicht gehören, dass auch Nichtmitglieder durch aktives und passives Wahlrecht darüber bestimmen können, wer in den Vorstand gewählt wird und am Ende Nichtmitglieder sogar eine Vorstandsmehrheit erhalten und wesentlich über die Ausrichtung eines Fachausschusses entscheiden können. Für diejenigen, die auch aktiv und passiv an den Wahlen eines Fachausschusses teilnehmen wollen, sollte es weiterhin den Anreiz geben, dann auch den nächsten Schritt zu tun und Mitglied der Partei werden.