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Antrag 225/I/2020 Europapolitik vorantreiben!

30.09.2020

Die Rückkehr zu einem Europa der Nationalstaaten ist für uns keine Option. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten europapolitischen Ziele mit Vehemenz in der zweiten Hälfte der Wahlperiode einzusetzen. Insbesondere gehören dazu im Sinne einer Fortentwicklung der europäischen Integration:

 

  • eine verstärkte Demokratisierung der europäischen Entscheidungsprozesse mit einem gestärkten Europäischen Parlament,
  • der Ausbau der europäischen Investitionsprogramme – auch zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in den verschiedenen Regionen Europas,
  • eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa durch die Revision der Entsenderichtlinie und einen europäischen Rahmen für Mindestlohnregelungen,
  • ein Investitionshaushalt für die Eurozone,
  • eine überzeugte proeuropäische Antwort der Bundesregierung auf die Initiativen für Europa des französischen Staatspräsidenten,
  • die Bekämpfung der populistischen Strömungen, die eine Renationalisierung der EU anstreben und gegen Grundwerte der EU von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstoßen und
  • eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz international einzunehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens einzutreten.

 

Antrag 162/I/2020 Prostitutionsschutzgesetz reformieren

30.09.2020

Die SPD Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in folgenden Punkten geändert wird:

  • Die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen zu einer Beratungspflicht umgewandelt wird
  • Bei der Anmeldung auch weiterhin andere Tätigkeiten angegeben werden können
  • Der sogenannte „Hurenpass“ abgeschafft wird
  • Die Beratungsangebote massiv ausgebaut werden
  • Ein Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Prostitution vorgelegt wird
  • Dafür soll eine Art runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren zum Thema Sexarbeit initiiert werden, der einen Aktionsplan entwickelt und finanziell ausreichend ausgestattet wird

 

Antrag 17/I/2020 Servicegesellschaften abschaffen – Tarifbindung stärken!

30.09.2020

Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Ausgründung von Dienstleistungen und Personalkosten. Ziel ist die Reduktion von Kosten und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes.

 

Im Krankenhausbereich setzte durch den steigenden Kostendruck bereits in den 80er Jahren eine massive Ausgliederungswelle ein. Durch die Fremdvergabe bestimmter Leistungen konnten bereits Kosten gesenkt werden. Um auch noch die Umsatzsteuer einzusparen, gibt es die Möglichkeit der Gründung einer Servicegesellschaft unter der Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Das heißt vereinfacht, dass der*die Träger*in in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Form an der Servicegesellschaft beteiligt ist, also in gewisser Weise einen Unternehmenszweig gründet.

 

Durch die Ausgliederung von bestimmten Dienstleistungen in Tochterunternehmen oder Servicegesellschaften kann die Tarifbindung des Ursprungsunternehmens umgangen werden. Damit verschlechtern sich meistens die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum einen besteht für die Träger*innen Spielraum bei der Befristung von Verträgen. Beschäftigte in Servicegesellschaften haben häufig befristete Verträge und werden am Ende der Befristung gekündigt. Sie arbeiten zu deutlich niedrigeren Löhnen als Beschäftigte im Hauptbetrieb. Auch bei Urlaub, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen kann das Unternehmen in Servicegesellschaften Geld sparen. Dadurch entsteht zwischen Beschäftigten, die innerhalb eines Betriebes zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten, Frust und Entfremdung. Das erschwert auch eine Organisation von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften.

 

Die SPD hat in Berlin bereits die Rückführung der Servicegesellschaften von Charité, Vivantes und BVG beschlossen. Doch in Berlin arbeiten noch viele Arbeitnehmer*innen unter prekären Bedingungen in Servicegesellschaften von Stiftungen, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Unternehmensformen.

 

Wir fordern daher:

  • Verbot der Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften
  • Abschaffung der steuerlichen Anreize zur Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften (Umsatzsteuer)
  • Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung der unternehmerischen Einheit zwischen Mutterunternehmen und Ausgründungen
  • Rückführung von allen Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen und Gesellschaften unter Berücksichtigung der Erfahrungsstufen der Beschäftigten bei Lohnverhandlungen und einer Arbeitsplatzgarantie für alle bisher bei den Servicegesellschaften beschäftigten

 

Antrag 26/I/2020 Resolution: Solidarität mit den Streikenden der CFM!

30.09.2020

Die CFM (Charité Facility Management) ist ein Tochterunternehmen der Charité und kümmert sich um Reinigung, Transport, Sterilisation und Medizintechnik. Kurzum, ohne die CFM geht nichts im Betrieb. Ihre Beschäftigten haben faire Löhne, Urlaub und Weihnachtsgeld verdient. Seit Januar 2019 ist die CFM wieder in Landesbesitz, also rückgegliedert. Die zuständige Gewerkschaft ver.di verhandelt mit der Geschäftsführung die Rückführung. Michael Müller ist als Wissenschaftssenator der Aufsichtsratsvorsitzende der Charité und damit auch an den Rahmenbedingungen für die Rückführung beteiligt. Der zukünftige Landesmindestlohn in Berlin beträgt 12,50 €. Das Angebot der Charité beträgt jedoch gerade einmal 11,50 € und unterschreitet damit den Landesmindestlohn. Wir fordern den Regierenden Bürgermeister dazu auf, sich für die Durchsetzung des Landesmindestlohns für die CFM einzusetzen. Am 11. Februar sind die Kolleg*innen von der CFM in den zweiten Warnstreik gegangen, bisher ohne Angebot. Es geht um eine Gleichbehandlung zu den anderen Beschäftigten der Charité und darum, dass Menschen von der wichtigen Arbeit, die sie leisten, gut leben können.

Wir unterstützen ihren Arbeitskampf in Berlin. Weil die Beschäftigten es wert sind!

Antrag 151/I/2020 Don’t feed the troll - Sensibilisierung im Umgang mit Hetze gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

30.09.2020

Ein Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht ein Satire-Video, in dem eine fiktive Großmutter als Umweltsünderin bezeichnet wird. Rechte Gruppierungen und Politiker*innen interpretieren dieses Scherz-Video bewusst fehl und leiten daraus ein abstruses Narrativ gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, es kommt zu Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen den Sender und seine Journalist*innen. Rechte und Neonazis übernehmen gezielt den Diskurs und sorgen für eine künstlich aufgeblähte Debatte. Schließlich äußern sich da vermeintlich besorgte Bürger*innen, über deren Sorgen man im Geiste der Ausgewogenheit der Berichterstattung sprechen müsse. Der gezielte Shitstorm der rechten und rechtsradikalen Accounts geht auf. Auch bürgerliche Politiker*innen lassen sich vor den Karren der Rechten spannen und verbreiten die Kritik. Da der verantwortliche Sender, der WDR, das Video fast sofort nach Lautwerden der ersten Anschuldigungen von rechts löscht, kann sich auch niemand mehr ein eigenes Bild davon machen, wie harmlos der Scherz war, wie künstlich die Aufregung von den Rechten entzündet wurde.

 

Dieser Vorfall ist alleine beunruhigend genug, steht aber leider nur am Ende einer langen Reihe von Ereignissen, in denen der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk vor vermeintlicher “Kritik” von rechts eingeknickt ist. So wurde zum Beispiel ein FCK AFD-Aufkleber im Hintergrund einer Polizeiruf 110-Folge nachträglich retuschiert, weil Rechte und AfD-Vertreter*innen lautstark eine linke Unterwanderung des Öffentlich-Rechtlichen vermuteten. Als auf dem AfD-Bundesparteitag ein Materialkoffer von Phoenix mit “Say no to racism”-Aufklebern versehen war, bedauerte der ÖR auch dies im Nachgang – ohne zu erklären, was denn am Nein zu Rassismus so bedauerlich sei.

 

Die Trennung von Staat und Medien ist richtig und wichtig. Daher möchten wir auch nicht für uns beanspruchen, den Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Vorschriften zu machen. Wir stehen aber solidarisch an der Seite aller Journalist*innen und freien Mitarbeiter*innen, die von Rechten bedroht werden, wenn sie Rückgrat zeigen; die von ihren Intendant*innen nicht bestärkt und geschützt werden; die bedroht, eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen.

 

Aufgabe aller Rundfunkräte (beim ZDF: Fernsehrat, beim Deutschlandradio: Hörfunkrat) der einzelnen Sendeanstalten ist es, die Interessen aller Hörer*innen und Zuschauer*innen zu vertreten – nicht nur einer lauten Gruppe von Rechten und Rechtsradikalen, die on- und offline hetzen und künstliche Empörung erzeugen.

 

Wir appellieren daher an alle demokratischen Mitglieder aller Rundfunkräte, sich dem Rechtsruck entgegenzustellen und darauf hinzuwirken, dass

  • Richtlinien erstellt werden, nach denen Beiträge, sofern sie nach Ausstrahlung stark kritisiert werden, objektiv beurteilt werden können statt diese ungeprüft zu löschen und somit rechte Hetze vermeintlich zu legitimieren
  • Beiträge nicht aus Mediatheken gelöscht werden, solange sie nicht faktisch falsch sind oder aus anderen, im Pressekodex festgelegten, Gründen dem Rundfunkauftrag nicht gerecht werden. Ausgenommen sind Beiträge, die sowieso nur für beschränkte Zeit bzw. gar nicht online zur Verfügung gestellt werden.
  • die Sendeanstalten sich solidarisch mit ihren Journalist*innen und Mitarbeiter*innen, besonders den freien, verhalten und sie in öffentlichen Debatten verteidigen und stärken. Zudem muss die Sicherheit und körperliche sowie seelische Unversehrtheit aller Mitarbeitenden von den Sendeanstalten im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewährleistet werden. Hierbei sollen die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer*innenvertretungen eingebunden werden
  • keine willkürliche nachträgliche Retuschierung von antifaschistischen Symbolen stattfindet