Antrag 85/I/2020 Einrichtung neuer Übergangsunterkünfte für wohnungslose Familien und Alleinerziehende in Berlin (Antrag II)

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, schnellstmöglich neue Übergangsunterkünfte für Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern in den Berliner Bezirken einzurichten.

 

Aufgrund der Dringlichkeit gilt es diesen Prozess möglichst unbürokratisch voranzutreiben. Dazu soll unter anderem zeitnah geprüft werden, welche Standorte für solche Übergangsunterkünfte geeignet ist. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern geeignete, gemeinnützige Träger für solche Übergangsunterkünfte gefunden werden können.

 

Die Einrichtungen sollen auch für die Belange von Frauen mit Behinderungen ausgebaut werden, das heißt barrierefrei sein und spezielle Beratungsangebote vorhalten. Frauen mit Behinderungen sind häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen und brauchen einen besonderen Schutz sowie für sie geeignete Unterstützungsangebote.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, schnellstmöglich neue Übergangsunterkünfte für Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern in den Berliner Bezirken einzurichten.

 

Aufgrund der Dringlichkeit gilt es diesen Prozess möglichst unbürokratisch voranzutreiben. Dazu soll unter anderem zeitnah geprüft werden, welche Standorte für solche Übergangsunterkünfte geeignet ist. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern geeignete, gemeinnützige Träger für solche Übergangsunterkünfte gefunden werden können.

 

Die Einrichtungen sollen auch für die Belange von Frauen mit Behinderungen ausgebaut werden, das heißt barrierefrei sein und spezielle Beratungsangebote vorhalten. Frauen mit Behinderungen sind häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen und brauchen einen besonderen Schutz sowie für sie geeignete Unterstützungsangebote.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die wichtigste Anlaufstelle bei drohender Wohnungslosigkeit – auch von Familien - ist das Sozialamt. Betroffene Familien können sich zudem an die Jugendämter wenden oder sich in der zentralen Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot beraten lassen.

Die Stiftung Hilfe für die Familie kann in Einzelfällen Familien in außergewöhnlichen Notlagen und durch zweckgebundene finanzielle Leistungen helfen, den Verlust der Wohnung ggf. noch abzuwenden. Weiterführende Informationen sind im Familienportal unter „Drohende Wohnungslosigkeit“ zu finden.

Konnte der Verlust der Wohnung nicht verhindert werden, finden Betroffene in speziellen Notunterkünften für wohnungslose Familien schnelle Hilfe und Unterstützung: Solche Notunterkünfte bietet das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) sowie das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. an. In den Wohnheimen für Wohnungslose der Stiftung Unionhilfswerk Berlin gibt es für wohnungslose Familien spezielle Familienzimmer.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notunterkünfte unterstützen die Familien dabei, die Krisensituation möglichst schnell zu bewältigen. Sie begleiten sie etwa zu Behördengängen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und bei der Suche nach einer neuen Wohnung.

Sowohl die Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) als auch das Diakonische Werk Berlin sind auch in der Arbeit mit Menschen mit Einschränkungen tätig.

Überweisungs-PDF: