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Antrag 18/I/2026 Einführung von Umfragen zu Problemen in der Ausbildung (bspw. nach dem Vorbild von PraeLab).

1.04.2026

Die SPD Reinickendorf fordert die SPD Berlin sowie die SPD-Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin verpflichtende Umfragen eingeführt werden. Dabei sollen Daten über die Ausbildungssituation, Probleme in der betrieblichen dualen Ausbildung sowie unterschiedliche Gründe für Ausbildungsabbrüche in Form von Umfragen erhoben und evaluiert werden, nach den erprobten Methoden von Praelab. Dadurch soll die Prävention von Ausbildungsabbrüchen verbessert werden und bestehende Maßnahmen entsprechend angepasst und weiterentwickelt werden.

 

Solch eine Umfrageerhebung muss nachfolgenden Kriterien erfolgen.

  • Verpflichtende Durchführung in allen Berufsschulen sowie in der Einstiegsphase betrieblicher Ausbildung, sowie mindestens einmal pro Ausbildungsjahr
  • Anonymisierung der Daten
  • Erhebung und Auswertung der anonymisierten Daten aus den Screenings, um Trends zu erkennen und politische Maßnahmen zielgerichtet zu gestalten.

 

Antrag 19/I/2026 Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für eine existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung zu ändern

1.04.2026
  1. Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die einzelnen SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, die zum Inhalt hat, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf eine Vergütung derart abzuändern, so dass die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung mindesten 80 Prozent der durchschnittlichen, branchenübergreifenden tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt, um eine faire
    und angemessene Entlohnung für alle Auszubildenden sicherzustellen.
  2. Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige
    Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.

Antrag 20/I/2026 „Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre” war gestern - heute brauchen sie den Mindestlohn!

1.04.2026

Es ist wichtig, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, sodass Auszubildende künftig Anspruch auf eine Vergütung in Anlehnung an den gesetzlichen Mindestlohn haben. Des Weiteren müssen begleitende Unterstützungsprogramme für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe aufgelegt werden.

Ausbildung gilt als zentraler Pfeiler unserer Arbeitsgesellschaft. Sie soll jungen Menschen den Einstieg in ein selbstbestimmtes Berufsleben ermöglichen und zugleich die Fachkräftebasis sichern, auf die die öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Infrastruktur angewiesen sind. Entsprechend hoch ist der politische Anspruch, den wir an Ausbildung stellen. Umso größer ist der Widerspruch zwischen diesem Anspruch und der materiellen Realität vieler Auszubildender.

Denn obwohl Auszubildende regelmäßig in Vollzeit arbeiten, Verantwortung tragen und fest in betriebliche Abläufe eingebunden sind, gelten für sie bis heute andere Maßstäbe als für andere Beschäftigte. Während der gesetzliche Mindestlohn den Zweck hat, Arbeiter*innen vor Armut zu schützen, sind Auszubildende von diesem Schutz ausdrücklich ausgenommen. Statt eines klaren Anspruchs bleibt es bei der rechtlich vagen Vorgabe einer „angemessenen Vergütung“ Die Mindestauszubildenenvergütung reicht hier nicht aus, damit Auszubildende ihren Lebensunterhalt ausreichend bestreiten können.

Die Folgen dieser Regelung sind längst sichtbar. Auszubildende sind in betriebliche Abläufe eingebunden und leisten produktive Beiträge. Gleichzeitig ist eine Ausbildung kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern ein Qualifizierungsverhältnis mit gesellschaftlichem Auftrag. Die Ausbildungsvergütung ist daher kein Lohn im klassischen Sinne, sondern eine finanzielle Absicherung während der beruflichen Qualifizierung. Sie muss so ausgestaltet sein, dass eine Ausbildung unabhängig vom Elternhaus möglich ist und keine existenzielle Belastung darstellt. Dass dies aktuell nicht der Fall ist, ist längst sichtbar:

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass Ausbildungsabbrüche zunehmen und viele Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Besonders problematisch ist dabei das Signal, das der bestehende Rechtsrahmen sendet. Der Ausschluss vom Mindestlohn vermittelt, dass Ausbildungsarbeit weniger wert sei als andere Arbeit. Diese Abwertung wirkt weit über die Ausbildungszeit hinaus. Wer Arbeit so vergütet, organisiert keine Ausbildung, sondern kalkuliert bewusst mit Mangel.

 

Worum es geht, ist nicht Wohlstand, nicht Komfort, nicht politische Großzügigkeit. Es geht um das absolute Minimum. Darum, ob Menschen, die in Vollzeit arbeiten, ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse sichern können. Wenn Ausbildung Zukunft sichern soll, dann muss sie auch heute tragfähig sein.

 

    • Das Berufsbildungsgesetz ist dahingehend weiterzuentwickeln, dass die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung schrittweise zu einer armutsfesten Untergrenze ausgebaut wird. Dabei ist die besondere Stellung des Ausbildungsverhältnisses als Qualifizierungsverhältnis zu berücksichtigen. Eine schematische Gleichsetzung mit dem Mindestlohn erfolgt nicht.

     

    • Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.

     

    • Die Verbesserung der Ausbildungsvergütung ist mit Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung und zur Sicherung der Ausbildungsqualität zu verknüpfen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen bleiben Maßstab guter Ausbildung. Ihre Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist zu erleichtern.

     

    • Zusätzliche Geldleistungen für Auszubildende, die in besonderer Art und Weise finanziell benachteiligt sind.

     

     

    Antrag 158/I/2026 Ämterhäufung

    1.04.2026

    Abgeordneten sind Nebentätigkeiten, die nicht in gemeinnützigen Unternehmen / Unternehmen im Tätigkeitsbereich mildtätiger Zwecke, Unternehmen der Daseinsvorsorge oder Betrieben im eigenen Besitz stattfinden, verboten.

    Antrag 156/I/2026 Ehrenamt ist die Stütze unserer Gesellschaft – Strukturierte Anerkennung für alle Freiwilligen!

    1.04.2026

    Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, die Rahmenbedingungen für alle Formen des bürgerschaftlichen Engagements massiv zu verbessern. Ehrenamtliche Tätigkeit – ob im Katastrophenschutz, im sozialen Bereich, im Sport, in der Kultur oder in der politischen Bildungs- und Demokratiearbeit – ist eine unverzichtbare Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

     

    Wir fordern insbesondere:

    1. Rentenrechtliche Anerkennung von Engagement: Die Einführung von zusätzlichen Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung für langjähriges, nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement. Analog zu Kindererziehungs- oder Pflegezeiten soll der Staat die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung für die Engagierten übernehmen, um eine höhere Rentenanwartschaft im Alter sicherzustellen.
    2. Dynamisierung der Steuerfreibeträge und Schutz von Sozialleistungen sowie Renten: Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen müssen regelmäßig und automatisch an die Inflationsrate angepasst werden. Gleichzeitig fordern wir, dass bei jeder Anhebung dieser Freibeträge zwingend eine wirkungsgleiche Anpassung der Anrechnungsregeln im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Grundsicherung im Alter) sowie im SGB VI (Erwerbsminderungsrente) erfolgt. Es muss sichergestellt werden, dass ehrenamtliches Engagement für Empfänger:innen dieser Leistungen nicht zu einer Kürzung ihrer Bezüge führt.
    3. Bildungszeit und Freistellung: Der Rechtsanspruch auf Bildungszeit für ehrenamtliche Fortbildungen muss gestärkt und auf alle Bundesländer ausgeweitet werden. Für gesellschaftlich besonders relevante Einsätze sind Entschädigungsmodelle für Arbeitgeber zu schaffen, um Freistellungen zu erleichtern.
    4. Infrastruktur für das Ehrenamt: Die Förderung von „Ehrenamtskarten“ mit echten Mehrwerten (z. B. bundesweit vergünstigter ÖPNV, Zugang zu Kultur- und Bildungseinrichtungen) muss verstetigt und ausgebaut werden.