Abgeordneten sind Nebentätigkeiten, die nicht in gemeinnützigen Unternehmen / Unternehmen im Tätigkeitsbereich mildtätiger Zwecke, Unternehmen der Daseinsvorsorge oder Betrieben im eigenen Besitz stattfinden, verboten.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ
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