Antrag 19/I/2026 Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für eine existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung zu ändern

Status:
Nicht abgestimmt
  1. Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die einzelnen SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, die zum Inhalt hat, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf eine Vergütung derart abzuändern, so dass die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung mindesten 80 Prozent der durchschnittlichen, branchenübergreifenden tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt, um eine faire
    und angemessene Entlohnung für alle Auszubildenden sicherzustellen.
  2. Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige
    Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  • Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die einzelnen SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, die zum Inhalt hat, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf eine Vergütung derart abzuändern, so dass die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung mindesten 80 Prozent der durchschnittlichen, branchenübergreifenden tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt, um eine faire und angemessene Entlohnung für alle Auszubildenden sicherzustellen.
  • Die Verbesserung der Ausbildungsvergütung ist mit Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung und zur Sicherung der Ausbildungsqualität zu verknüpfen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen bleiben Maßstab guter Ausbildung. Ihre Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist zu erleichtern.
  • Zusätzliche Geldleistungen für Auszubildende, die in besonderer Art und Weise finanziell benachteiligt sind.
  • Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.