23.05.2022
Nicht nur die Tätigkeit des sozialdemokratischen Ex-Kanzlers Gerhard Schröder in den Aufsichtsräten von Rosneft, der Nordstream AG, der Nordstream 2 AG und in Zukunft auch von Gasprom, haben den Verdacht genährt, dass der Weg sozialdemokratischer Spitzenpolitiker:innen der Bundes- und Länderebene in die russische Energiewirtschaft kurz ist.
Dass sich diese Unternehmen mehrheitlich in Besitz des russischen Staates befinden, begründet den Verdacht, dass ehemalige Spitzenpolitiker:innen ihr Ansehen und ihre politischen Kontakte genutzt haben, um sich in den Dienst russischer Interessen zu stellen und sich dafür haben großzügig entgelten lassen.
Diese Vorgänge, insbesondere bei der Entwicklung der Ostsee-Pipeline „Nordstream 2“ müssen sowohl im Interesse der Bürger:innen als auch der SPD selbst aufgearbeitet werden. Hierbei sind die SPD-Gliederungen möglichst breit einzubinden.
Der Parteivorstand wird deshalb aufgefordert, die Lehren aus der Verquickung sozialdemokratischer Genoss:innen mit dem Unrechtssystem Putins zu ziehen, da dieses die friedliche Ordnung in Europa massiv angegriffen hat und auch vor Kriegsverbrechen in der Ukraine nicht zurückschreckt.
Der Parteivorstand wird zudem dazu aufgefordert, einen neuen, umfangreichen Kodex zu entwickeln für Übergänge aus politischen Spitzenpositionen in die Wirtschaft, insbesondere um Tätigkeiten zu verhindern, die dem Missbrauch politischer Netzwerke unserer Partei und des Staates zum Zwecke der Interessen nichtdeutscher Regierungen dienen. Dies muss auch im Statut verankert werden.
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17.05.2022
§ 23* Absatz 2 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“ wie folgt geändert:
(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Landesvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.
[…]
bisherige Formulierung:
(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Landesvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, davon eine Frau.
[…]
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17.05.2022
§ 23a* Absatz 3 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“ wie folgt geändert:
3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.
[…]
bisherige Formulierung:
3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon eine Frau.
[…]
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17.05.2022
§ 23b* Absatz 2 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“ wie folgt geändert:
(2) Die Abteilungen werden von den Abteilungsvorständen geleitet. Diese bestehen aus:
- dem oder der Abteilungsvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Abteilungsvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.
[…]
bisherige Formulierung:
(2) Die Abteilungen werden von den Abteilungsvorständen geleitet. Diese bestehen aus:
- dem oder der Abteilungsvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Abteilungsvorsitzenden, davon eine Frau.
[…]
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17.05.2022
§ 23* Absatz 2 Nr. 5 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:
(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
[…]
5. dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.
Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Landesvorstand übernimmt.
[…]
bisherige Formulierung:
(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
[…]
5. dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.
[…]
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