Antrag 04/I/2022 Änderung § 23* (2) Nr. 5 Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand)

Status:
Annahme

§ 23* Absatz 2 Nr. 5 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

5.           dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.

Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Landesvorstand übernimmt.

[…]

 

bisherige Formulierung:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

5.           dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes.

[…]

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)