30.05.2022
Aus der Ukraine fliehen derzeit internationale Studierende aus Drittstaaten sowie ukrainische Studierende. Daher müssen zeitnah verlässliche Lösungen bezüglich des Zugangs zu Hochschulen, der Studienfinanzierung und des Aufenthaltsrechts dieser Studierenden gefunden werden.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
- Studierenden (auch aus Drittstaaten), die ihr Studium bereits in der Ukraine aufgenommen haben, muss der Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu benötigen sie auch entsprechende Sozialleistungen. Diese sollen sich am BAFÖG-Höchstsatz orientieren. Aufenthaltstitel sollen mindestens für die Gesamtdauer des angestrebten Studienabschlusses gelten.
- Ein niedrigschwelliger Spurwechsel zwischen dem Aufenthaltstitel für aus der Ukraine Geflüchtete und der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken soll geschaffen werden. Falsch gestellte Anträge sind wohlwollend zu prüfen.
- Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
- Wir fordern die SPD Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament sowie die SPD-Senator:innen im Berliner Senat auf, schnellstmöglich ein gesondertes Stipendienprogramm für Studierende, die aus der Ukraine als Staatsbürger:innen anderer Drittstaaten geflüchtet sind, aufzusetzen. Dieses als Pilotprojekt konzipierte Stipendienprogramm soll besonders vulnerable internationale Studierende gezielt ansprechen und ihnen die Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung gewährleisten, damit sie ihr Studium in Deutschland fortsetzen können. Zusätzlich sollte das Land Berlin ausreichende Kapazitäten für die Beratung und Begleitung von diesen Studierenden zur Verfügung stellen. Das behördliche Ermessen im Umgang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen soll großzügig zugunsten der Studienwilligen ausgelegt werden. Eine schnelle und unbürokratische Immatrikulation geflüchteter Studierender auch bei fluchtbedingt unvollständigen Bewerbungsunterlagen soll ermöglicht werden.
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30.05.2022
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder des Europaparlaments sollen sich für gute Bleibeperspektiven für alle Geflüchteten aus der Ukraine, einschließlich der Geflüchteten aus Drittstaaten, einsetzen.
Alle Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zu Kriegsbeginn in der Ukraine lag, verdienen unseren Schutz und sollen nicht gezwungen sein in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.
Wir begrüßen den unbürokratischen Umgang mit ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Arbeit, bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts bei privater Unterbringung oder bei der Anerkennung von Abschlüssen. Aus diesen Erfahrungen ziehen wir Rückschlüsse für die gesamte Geflüchtetenpolitik.
Insbesondere fordern wir:
- Geflüchtete Drittstaatler*innen, die sich rechtmäßig und nicht kurzfristig zu Beginn des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, sollen generell Geflüchteten, die über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, gleichgestellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob ihre Herkunftsregion als sicher eingestuft wird.
- Arbeitserlaubnisse für alle Geflüchteten und das Ende des faktischen Arbeitsverbots.
- Beendigung von Wohnsitzauflagen und Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
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28.05.2022
Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (Konsens) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.
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23.05.2022
Im Zuge des Einbürgerungsprozesses sollen Antragstellende beweisen, Kenntnisse zu besitzen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben. Diese kann u.a. durch das Vorweisen eines bestandenen Einbürgerungstests geschehen. Das Verfahren rund um den Einbürgerungstest zeichnet sich durch einen erheblichen Effizienzmangel aus, der dazu führt, dass allein nur die Ergebniszustellung bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus ist weder eine Onlineanmeldung noch die Durchführung des Tests an einem Endgerät möglich, um die Ergebnisbewertungszeit deutlich zu reduzieren.
Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, dass
- die Anmeldung bei den Volkshochschulen für den Einbürgerungstest digital durchgeführt werden soll;
- der Einbürgerungstest in Präsenz bei der entsprechenden Volkshochschule aber digital an einem von der Volkshochschule bereitgestelltem Endgerät durchgeführt werden soll;
- die Ergebnisse des Einbürgerungstest sofort nach Abgabe einsehbar sind;
- das Zertifikat bei bestandenem Test sofort ausgedruckt und ausgehändigt wird;
- die Befugnisse für die Zertifikaterstellung dezentralisiert werden.
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23.05.2022
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Frauenberatungs- und -unterstützungszentren sowie Anti-Gewaltprojekte und Arbeitsmarktprojekte dauerhaft finanziell abzusichern. Dafür ist mittel- und langfristig eine strukturelle Sockelfinanzierung sowie eine kurzfristige Lösung zur Sockelfinanzierung für den nächsten Zweijahreshaushalt vorzusehen.
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