Antrag 3/I/2022 Änderung § 23b* (2) Nr. 1 Organisationsstatut der SPD (Abteilungsvorstand)

Status:
Annahme

§ 23b* Absatz 2 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“  wie folgt geändert:

(2) Die Abteilungen werden von den Abteilungsvorständen geleitet. Diese bestehen aus:

 

  1. dem oder der Abteilungsvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Abteilungsvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.

[…]

 

bisherige Formulierung:

(2) Die Abteilungen werden von den Abteilungsvorständen geleitet. Diese bestehen aus:

  1. dem oder der Abteilungsvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Abteilungsvorsitzenden, davon eine Frau.

[…]

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)