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Antrag 200/II/2019 „Demokratie leben“ stärken

23.09.2019

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit mehreren Jahren die Demokratiearbeit in ganz Deutschland unter dem Label „Demokratie Leben“. Das Programm ist eine effektive Maßnahme gegen Rechts, Hass im Netz und Angriffe auf die Demokratie – zumindest ist dies die Zielsetzung. Allerdings wird das Programm in seiner gegenwärtigen Form den aktuellen Bedrohungen der Demokratie nicht gerecht. Dies ist auf budgetäre und strukturelle Probleme zurückzuführen.

 

Obwohl sich der Bedarf für Demokratieförderung in den vergangenen Jahre erheblich verstärkt hat, wird das Budget diesen Herausforderungen nicht gerecht. Für den kommenden Förderzeitraum stehen 107,5 Millionen Euro zur Verfügung, 8 Millionen Euro weniger als im vorherigen Jahr. Dies reicht nicht einmal annähernd, um den Kampf gegen Rechts auf stabile Füße zu stellen.

 

Zusätzlich werden im Vergleich zu vergangenen Förderzeiträumen nur noch 100 Modellprojekte gefördert, 300 weniger als in der Vergangenheit. Auch die bundeszentralen Träger*innen müssen mit weniger Geld arbeiten. Dies führt dazu, dass unter den Träger*innen ein erheblicher Konkurrenzdruck entsteht und etablierte Strukturen nicht erhalten werden können. Betroffen sind hierbei beispielsweise der Bundesverband Mobile Beratung, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ und der einzige geförderte Jugendverband für Radikalisierungsprävention im Naturschutz „FARN“. Wichtige Akteur*innen, die gerade im ländlichen Raum wichtige Arbeit gegen Rechts betrieben, stehen vor dem Aus.

 

Zudem erschweren überkomplexe Strukturen die Arbeit der Trägerorganisationen. Nach den Förderrichtlinien des Bundesprogramm „Demokratie Leben 2020” wurden die Gelder für die Kommunen und Länder, die unter dem Namen „Partnerschaften für Demokratie“ und „Landes-Demokratiezentren“ gefördert werden stark aufgestockt. Das geschieht allerdings auf Kosten der zivilgesellschaftliche Träger*innen. Die direkte Förderung von Kommunen und Ländern ist aber ineffektiv, da einzelne Kommunen bereits angekündigt haben, die Förderung nicht mehr in Anspruch zu nehmen, da das Programm nicht ihren politischen Vorstellungen entspricht. Es muss mehr auf die Zivilgesellschaft gesetzt werden.

 

Dazu gesellen sich erhebliche strukturelle Probleme. Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung die „Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention” (Zeile 5591) an, um langfristige finanzielle Förderung sicherzustellen. Die Förderung ist bisher jedoch noch immer zeitlich begrenzt. Dies hat zur Folge, dass langfristige Maßnahmen nicht angesetzt und verankert werden können. Die Förderung von Modellprojekten ist geeignet, neue Konzepte zu erproben. Jedoch müssen Ansätze, die sich bewähren, verstetigt werden. Nur so können Nachhaltigkeit und Planungssicherheit sichergestellt werden. Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass Rechtsradikalismus ein dauerhaftes Problem ist, das einer dauerhaften Prävention bedarf. Eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Förderung gefährdet den Kampf gegen Rechts. Deswegen ist eine bundesgesetzliche Regelung für die langfristige Förderung unabdingbar.

 

Es braucht mehr Mitsprache für die Organisationen, die tatsächlich die Projekte durchführen. Für die nachhaltige Verbesserung der Demokratiearbeit ist es vonnöten, dass die Förderrichtlinien für die kommenden Förderzeiträume vom BMFSFJ in enger Absprache mit der Zivilgesellschaft überarbeitet werden. Dies wurde auch für den Förderzeitraum 2020 angekündigt, jedoch nie umgesetzt. Eine Evaluation des Programms darf nicht nur auf die zivilgesellschaftlichen Träger*innen schauen, auch Förderrichtlinien und Strukturen müssen angesteuert werden. Erst dann kann und muss Demokratieförderung in einem Demokratieförderungsgesetz verstetigt werden, um die Arbeit nachhaltiger umzusetzen.

 

Das Familienministerium kooperiert zudem mit dem Verfassungsschutz, um Demokratieprojekte zu durchleuchten. Dabei wurden die Kriterien und erhobenen Daten für die Überprüfung unter Verschluss gehalten. Dies untergräbt das Vertrauen in die Zusammenarbeit zwischen Projekten und BMFSFJ.

Wir fordern von den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundes-Familienministerin:

 

  • Eine Stärkung der Trägerorganisationen: Direkte Förderung durch den Bund statt durch mehrere Verwaltungsebenen.
  • Eine langfristige Förderung bewährter Projekte: Dies beinhaltet, Modellprojekten eine langfristige Perspektiven bieten und Demokratiezentren weiterhin Förderung ermöglichen
  • Die Erarbeitung neuer Richtlinien für die Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Auch die Evaluation wird in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft konzipiert.
  • Die Umsetzung des Gesetzes zur Demokratieförderung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten.

 

Die Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Projektträger*innen im Zusammenhang einer Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes darf vom Bundesministerium nicht mehr an den Verfassungsschutz ausgelagert werden. Prüfungen haben nach transparenten Kriterien durchgeführt werden. Die betroffenen Projektträger*innen sind im Nachhinein über ihre Überprüfung zu informieren.

 

Das Budget für das Programm „Demokratie leben!“ wird verdoppelt.

 

Weitere Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion

 

Antrag 220/II/2019 Solidarität mit Rojava

23.09.2019

Rojava bedeutet Westkurdistan und bezeichnet das Gebiet in Nordsyrien, das an die Türkei grenzt. Seit einigen Jahren steht der Begriff jedoch ebenso für das gesellschaftliche Projekt, dass sich in dieser Region, den autonomen kurdischen selbstverwalteten Gebieten, entwickelt hat.

 

Die autonomen kurdischen Gebiete erklärten am 17. März 2016 gemäß des Konzepts des demokratischen Konföderalismus ihre Autonomie innerhalb des syrischen Staates. Seitdem gilt auf dem Gebiet Rojavas, das eine Bevölkerung von 4,6 Millionen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen umfasst, der sogenannte Gesellschaftsvertrag, ein Projekt das möglich gemacht wurde durch den Rückzug syrischer Regierungstruppen aus dem Gebiet und der Aufgabe der Kontrolle über das Gebiet durch Syrien 2013.

 

Der Gesellschaftsvertrag für Rojava bildet die Grundlage eines Projektes, dass derzeit einzigartig ist, weil es auf Selbstverwaltung basiert. Das Gebiet Rojava wird in drei Kantone – Efrîn, Kobanê und Cizîrê – unterteilt. In jedem der drei Kantone werden Kantonalräte gebildet, denen jeweils eine quotierte Doppelspitze vorsteht – ein Prinzip das überall dort greift, wo ein Vorstand benötigt wird, gleich auf welcher Ebene. Unterhalb dieser Ebene hat jede Kommune – Dörfer und Stadtteile – das Recht einen eigenen Rat zu bilden. Das Initiativrecht für Gesetze liegt bei den Kommunalräten, das Beschlussrecht bei den Kantonsräten. Der Gesellschaftsvertrag von Rojava macht kaum Vorschriften darüber wie das Leben in den Kommunen oder Kantonen zu regeln ist – das bleibt jeder Gliederung überlassen. Er bestimmt nur einige allgemeine Prinzipien: alle gesprochenen Sprachen sind Amtssprachen, absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen, absolute Religionsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Achtung der Menschenrechte. Ein Exekutivrat für alle drei Kantone wacht über die Einhaltung dieser Prinzipien und bei ihm können alle Menschen Beschwerde einlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein beschlossenes Gesetz diesen Prinzipien widerspricht.

 

Rojava ist ein einzigartiges Projekt. Umso bemerkenswerter ist es durch die Tatsache, dass alle natürlich vorkommenden Ressourcen vergesellschaftet sind und Privateigentum nur solange existiert, wie die Eigentümer*innen es der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Revolution, die zu diesem Gesellschaftsvertrag führte ist vielleicht auch die erste, die überwiegend von Frauen* getragen wurde, und bei der der Großteil der Kämpfe – vor allem gegen den sogenannten IS – fast vollständig von reinen Frauen*milizen getragen wurde. Abgesehen davon, dass es also ein radikal-demokratisches und feministisches Projekt ist, ist es auch ein sozialistisches.

 

– Als Sozialist*innen erklären wir daher unsere Solidarität mit diesem Projekt.

Schon seit längerem plant die türkische Regierung einen Einmarsch in das Gebiet Rojavas, um eine „Pufferzone“ zu errichten. Diese Pläne stellen eine massive Bedrohung der erkämpften Autonomie der Menschen in Nordostsyrien dar.
Bereits im Januar 2018 wurde die Stadt Afrin und die umliegende Region von türkischen Truppen erobert und besetzt. Dies bedeute das Ende des emanzipatorischen und demokratischen Projekts Rojava in Afrin. Während des Einmarschs der türkischen Armee kamen auch Panzer aus deutscher Produktion zum Einsatz. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 genehmigte die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen in die Türkei im Wert von 23.3 Millionen Euro.

 

–  Wir fordern daher Außenminister Heiko Maas dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Erdogan von seinen Plänen eines Einmarschs türkischer Truppen in das Gebiet Rojavas absieht.

– Wir fordern Verhandlungen mit den beteiligten Kriegsparteien, insbesondere Russland und den USA aufzunehmen, um die kurdischen Gebiete vor Angriffen durch die Türkei zu schützen und die kurdische Autonomie weiterhin zu gewährleisten

– Wir fordern ein Ende der Genehmigungen und Ausfuhren von Waffen aus Deutschland in die Türkei. Der aggressiven und menschenverachtenden Außenpolitik der türkischen Regierung muss jegliche Unterstützung entzogen werden.

 

In den Selbstverwalteten kurdischen Gebiete in Nordost Syrien sitzen 7000 IS-Kämpfer in Gefangenschaft. Sie sind in den letzten Monaten des sogennanten IS festgenommen worden und gehören demnach zum harten Kern. Ebenso sind dort circa 70000 Frauen und Kinder, die einst zum IS-Kalifat gehörten, untergebracht. Ungefähr 400 der dort untergebrachten Personen kommen aus Deutschland. Die Gefangenen üben durch ihre bloße Anwesenheit einen enormen Druck auf die junge Selbstverwaltung aus. Beobachter des größten Lagers al-Hol gehen davon aus, dass der sogenannte IS sich dort weiter organisiert.

 

– Wir unterstützen daher die Forderung der Verwaltung Rojavas, die Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuholen.

 

Die Bundesregierung braucht ein grundsätzliches Konzept im Umgang mit ehemaligen IS-Kämpfern und Unterstützer*innen aus Deutschland. Ehemalige IS-Anhänger*innen müssen in Deutschland angeklagt, verurteilt und gegebenenfalls zusammen mit ihren Kindern deradikalisiert werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach Deutschland zurückgeholt werden. Frankreich hat bereits in Einzelfällen schon so gehandelt.

Für die Möglichkeit der Rückführung ist es zwingend erforderlich, dass die Situation jeder einzelnen Person vor Ort geprüft werden kann. Dazu muss die Bundesregierung Gespräche mit den Akteur*innen vor Ort aufnehmen und ein ständige Vertretung einrichten. Die bereits bestehende Vertretung Rojavas in Berlin ist dazu erster Anlaufpunkt.

Zur Stabilisierung der Lage vor Ort und Unterstützung der Kurdischen Bewegung gehört auch ein Beitrag zur Aufarbeitung der Verbrechen des IS. Wir fordern daher die Einrichtung eines internationalen Tribunals. Eine rechtliche Aufarbeitung vor Ort soll dabei einer Rückführung nicht im Wege stehen oder gar ein Feigenblatt für eine vermeintlich gescheiterte Rückführung werden.

 

– Wir fordern daher die Aufnahme von quasi diplomatischen Beziehungen zur kurdischen Selbstverwaltung in Rojava.

– Wir fordern zudem die Rückführung der in Rojava inhaftierten deutschen Staatsbürger*innen und deren Kinder.

Als Antwort auf die Frage der IS Rückkehrer*innen beschloss der Bundestag im Juli eine Änderung des Staatsbürger*innengesetzes, die unter anderem enthält, dass Menschen, die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen, die deutsche aberkannt werden kann, wenn sie sich einer ausländischen Terrororganisation anschließen.
Dies ist ein fatales Signal. Es teilt Menschen in Bürger*innen erster und zweiter Klasse. Straftaten die Menschen begehen – wie etwa die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation- werden unterschiedlich gewertet. Menschen die nur die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzen müssen sich dafür vor einem deutschen Gericht verantworten. Menschen die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen werden des Landes verwiesen in dem sie zum Teil groß geworden sind und sind teils härteren und auch der Todesstrafe ausgesetzt, obgleich sie die gleiche Tat begangen haben. Das läuft unserem Verständnis von Rechtsstaat klar entgegen.

 

– Wir fordern darum die SPD Bundestagsfraktion und die Justizministerin Christine Lambrecht auf, diese Änderung rückgängig zu machen.

 

Während die Kämpfer*innen der Volks-und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) medial für ihren entschiedenen Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat bejubelt werden, wurde in Deutschland das Zeigen ihrer Fahnen 2017 teilweise verboten. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Ende der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland und Europa. Hierzu müssen alle geltenden Verbote kurdischer Organisationen in der Bundesrepublik aufgehoben werden. Die Verfolgung von antifaschistischem und emanzipatorischem Engagement muss beendet werden.

 

– Wir bekräftigen unsere Forderungen aus dem vom Bundeskongress 2018 beschlossenen Antrag „Keine Zusammenarbeit mit dem Erdogan-Regime“ und dem von der ersten LDK der Jusos Berlin 2018 beschlossenen Initiativantrag „Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!“.

 

–  Als Ausdruck der Solidarität und Anerkennung der Demokratisierung nach jahrzehntelanger autoritärer Herrschaft und Unterdrückung durch die syrischen Baath-Partei strebt die Stadt Berlin, die für sich mit dem Slogan „Hauptstadt der Freiheit“ wirbt, eine Städtepartner*innenschaft mit einer Stadt aus Rojava an.

 

Städtepartner*innenschaften bieten eine gute Möglichkeit zur Verstetigung internationalen Austauschs auf Gebieten wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft. Als Vorbild hierfür kann die Partner*innenschaft zwischen der italienischen Hauptstadt Rom und der in Rojava gelegenen Stadt Kobane dienen

Antrag 217/II/2019 Den Volksentscheid Transparenz Berlin unterstützen

23.09.2019

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Berliner*innen seit 1999 den Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente – allerdings nur auf Anfrage und verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitreichenden Ausnahmen. Bei der jetzigen Gesetzeslage müssen die Bürger*innen proaktiv auf die Verwaltung zugehen um Einsicht in Dokumente zu bekommen.

 

Ein Transparenzgesetz, wie der Volksentscheid fordert, verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven und zentralen Veröffentlichung aller wichtigen Informationen, zeitnah und gebührenfrei. Dazu gehören bei unserem Gesetz auch landeseigene Unternehmen. Ausnahmen von der Veröffentlichung werden zur Ausnahme und müssen konkret begründet werden. Das Land Hamburg hat bereits im Jahr 2012 ein solches Transparenzgesetz eingeführt. Die Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solches Gesetz die Behörden effizienter macht. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Das erleichtert behördeninterne Abläufe, erspart Abstimmungen und Mehrarbeit. Die Digitalisierung der Behörden wird vorangetrieben.

Antrag 234/II/2019 Antisemitismus entschieden entgegentreten: Initiative zur Umbenennung der Beuth Hochschule unterstützen!

23.09.2019

Antisemitische Äußerungen finden in den letzten Jahren in Deutschland immer stärkere Verbreitung. Die rechte Szene versucht unentwegt, mit Relativierungen des Holocaust und der Streuung von Stereotypen und Hass gesellschaftliche Akzeptanzgrenzen nach rechts zu verschieben. Als demokratische Gesellschaft müssen wir diesen Tendenzen viel klarer und eindeutiger entgegentreten.

 

Hierzu wollen wir Initiativen und Vereine unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass Antisemitinnen und Antisemiten im öffentlichen Raum keine Sichtbarkeit oder gar Unterstützung erfahren. Hierzu gehört, die Initiative zur Umbenennung der Beuth Hochschule. Wir erklären uns mit der Initiative zur Umbenennung der Beuth Hochschule solidarisch und werden sie in ihrem Anliegen unterstützen.

Antrag 221/II/2019 Keine deutsche Unterstützung für den Machterhalt einer Diktatur

23.09.2019

Wir fordern:

  1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass keine Wiederaufbauhilfe an das syrische Regime oder an Projekte in Syrien transferiert wird, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass die Hilfen nicht für die Repressionspolitik des syrischen Regimes genutzt werden.
  2. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Vernetzung der in Syrien humanitär-tätigen Akteur*innen ein, um gemeinsame Maßstäbe und Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Regime abzusprechen. Die humanitären Programme sollten von einem unabhängigen Überwachungssystem begleitet werden.
  3. Solange kein demokratischer Regimewechsel in Syrien absehbar ist, macht die SPD-Bundesfraktion im Falle von Verhandlungen deutlich, dass das syrische Regime sowie seine engen Kriegs-Verbündeten Russland und Iran zunächst verpflichtet sind, Wiederaufbauhilfen zu leisten.

 

Allgemein ist eine Wiederaufbauhilfe in Syrien aus folgenden Gründen schwierig:

a) Geflüchtete und Vertriebene kommen in den Wiederaufbauplänen des syrischen Regimes nicht vor.

b) Nach der Änderung des Gesetzes Nr. 10, Dekret 66, ist es unmöglich für Geflüchtete zurückzukehren, da sie mit diesem Gesetz der „ethnischen Säuberungen“ von ihrem Wohnbesitz enteignet wurden.

c) Wiederaufbauhilfen würden derzeit lediglich den Apparat des Systems und seine nahe Oligarchen unterstützen und diese zu Kriegsgewinnern machen, da sie über die Hilfen mitentscheiden würden.

d) Russland und Iran beuten Syrien nach wie vor aus und stehlen die Bodenschätze der syrischen Bevölkerung.

e) Wiederaufbau dient nicht als Druckmittel gegen das syrische Regime, da das Regime quasi als Kriegsgewinner hervorgegangen ist und somit die Bedingungen diktieren kann.

f) Sämtliche Friedensverhandlungen zwischen den oppositionellen Gruppen und dem Regime sind bisher gescheitert. Jegliche Wiederaufbaubemühungen sollten erst nach dem Friedenschluss beginnen.

g) Wiederaufbauhilfen müssen an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein und die syrische Zivilgesellschaft einbeziehen.