Antrag 220/II/2019 Solidarität mit Rojava

Status:
Annahme mit Änderungen

Rojava bedeutet Westkurdistan und bezeichnet das Gebiet in Nordsyrien, das an die Türkei grenzt. Seit einigen Jahren steht der Begriff jedoch ebenso für das gesellschaftliche Projekt, dass sich in dieser Region, den autonomen kurdischen selbstverwalteten Gebieten, entwickelt hat.

 

Die autonomen kurdischen Gebiete erklärten am 17. März 2016 gemäß des Konzepts des demokratischen Konföderalismus ihre Autonomie innerhalb des syrischen Staates. Seitdem gilt auf dem Gebiet Rojavas, das eine Bevölkerung von 4,6 Millionen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen umfasst, der sogenannte Gesellschaftsvertrag, ein Projekt das möglich gemacht wurde durch den Rückzug syrischer Regierungstruppen aus dem Gebiet und der Aufgabe der Kontrolle über das Gebiet durch Syrien 2013.

 

Der Gesellschaftsvertrag für Rojava bildet die Grundlage eines Projektes, dass derzeit einzigartig ist, weil es auf Selbstverwaltung basiert. Das Gebiet Rojava wird in drei Kantone – Efrîn, Kobanê und Cizîrê – unterteilt. In jedem der drei Kantone werden Kantonalräte gebildet, denen jeweils eine quotierte Doppelspitze vorsteht – ein Prinzip das überall dort greift, wo ein Vorstand benötigt wird, gleich auf welcher Ebene. Unterhalb dieser Ebene hat jede Kommune – Dörfer und Stadtteile – das Recht einen eigenen Rat zu bilden. Das Initiativrecht für Gesetze liegt bei den Kommunalräten, das Beschlussrecht bei den Kantonsräten. Der Gesellschaftsvertrag von Rojava macht kaum Vorschriften darüber wie das Leben in den Kommunen oder Kantonen zu regeln ist – das bleibt jeder Gliederung überlassen. Er bestimmt nur einige allgemeine Prinzipien: alle gesprochenen Sprachen sind Amtssprachen, absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen, absolute Religionsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Achtung der Menschenrechte. Ein Exekutivrat für alle drei Kantone wacht über die Einhaltung dieser Prinzipien und bei ihm können alle Menschen Beschwerde einlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein beschlossenes Gesetz diesen Prinzipien widerspricht.

 

Rojava ist ein einzigartiges Projekt. Umso bemerkenswerter ist es durch die Tatsache, dass alle natürlich vorkommenden Ressourcen vergesellschaftet sind und Privateigentum nur solange existiert, wie die Eigentümer*innen es der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Revolution, die zu diesem Gesellschaftsvertrag führte ist vielleicht auch die erste, die überwiegend von Frauen* getragen wurde, und bei der der Großteil der Kämpfe – vor allem gegen den sogenannten IS – fast vollständig von reinen Frauen*milizen getragen wurde. Abgesehen davon, dass es also ein radikal-demokratisches und feministisches Projekt ist, ist es auch ein sozialistisches.

 

– Als Sozialist*innen erklären wir daher unsere Solidarität mit diesem Projekt.

Schon seit längerem plant die türkische Regierung einen Einmarsch in das Gebiet Rojavas, um eine „Pufferzone“ zu errichten. Diese Pläne stellen eine massive Bedrohung der erkämpften Autonomie der Menschen in Nordostsyrien dar.
Bereits im Januar 2018 wurde die Stadt Afrin und die umliegende Region von türkischen Truppen erobert und besetzt. Dies bedeute das Ende des emanzipatorischen und demokratischen Projekts Rojava in Afrin. Während des Einmarschs der türkischen Armee kamen auch Panzer aus deutscher Produktion zum Einsatz. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 genehmigte die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen in die Türkei im Wert von 23.3 Millionen Euro.

 

–  Wir fordern daher Außenminister Heiko Maas dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Erdogan von seinen Plänen eines Einmarschs türkischer Truppen in das Gebiet Rojavas absieht.

– Wir fordern Verhandlungen mit den beteiligten Kriegsparteien, insbesondere Russland und den USA aufzunehmen, um die kurdischen Gebiete vor Angriffen durch die Türkei zu schützen und die kurdische Autonomie weiterhin zu gewährleisten

– Wir fordern ein Ende der Genehmigungen und Ausfuhren von Waffen aus Deutschland in die Türkei. Der aggressiven und menschenverachtenden Außenpolitik der türkischen Regierung muss jegliche Unterstützung entzogen werden.

 

In den Selbstverwalteten kurdischen Gebiete in Nordost Syrien sitzen 7000 IS-Kämpfer in Gefangenschaft. Sie sind in den letzten Monaten des sogennanten IS festgenommen worden und gehören demnach zum harten Kern. Ebenso sind dort circa 70000 Frauen und Kinder, die einst zum IS-Kalifat gehörten, untergebracht. Ungefähr 400 der dort untergebrachten Personen kommen aus Deutschland. Die Gefangenen üben durch ihre bloße Anwesenheit einen enormen Druck auf die junge Selbstverwaltung aus. Beobachter des größten Lagers al-Hol gehen davon aus, dass der sogenannte IS sich dort weiter organisiert.

 

– Wir unterstützen daher die Forderung der Verwaltung Rojavas, die Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuholen.

 

Die Bundesregierung braucht ein grundsätzliches Konzept im Umgang mit ehemaligen IS-Kämpfern und Unterstützer*innen aus Deutschland. Ehemalige IS-Anhänger*innen müssen in Deutschland angeklagt, verurteilt und gegebenenfalls zusammen mit ihren Kindern deradikalisiert werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach Deutschland zurückgeholt werden. Frankreich hat bereits in Einzelfällen schon so gehandelt.

Für die Möglichkeit der Rückführung ist es zwingend erforderlich, dass die Situation jeder einzelnen Person vor Ort geprüft werden kann. Dazu muss die Bundesregierung Gespräche mit den Akteur*innen vor Ort aufnehmen und ein ständige Vertretung einrichten. Die bereits bestehende Vertretung Rojavas in Berlin ist dazu erster Anlaufpunkt.

Zur Stabilisierung der Lage vor Ort und Unterstützung der Kurdischen Bewegung gehört auch ein Beitrag zur Aufarbeitung der Verbrechen des IS. Wir fordern daher die Einrichtung eines internationalen Tribunals. Eine rechtliche Aufarbeitung vor Ort soll dabei einer Rückführung nicht im Wege stehen oder gar ein Feigenblatt für eine vermeintlich gescheiterte Rückführung werden.

 

– Wir fordern daher die Aufnahme von quasi diplomatischen Beziehungen zur kurdischen Selbstverwaltung in Rojava.

– Wir fordern zudem die Rückführung der in Rojava inhaftierten deutschen Staatsbürger*innen und deren Kinder.

Als Antwort auf die Frage der IS Rückkehrer*innen beschloss der Bundestag im Juli eine Änderung des Staatsbürger*innengesetzes, die unter anderem enthält, dass Menschen, die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen, die deutsche aberkannt werden kann, wenn sie sich einer ausländischen Terrororganisation anschließen.
Dies ist ein fatales Signal. Es teilt Menschen in Bürger*innen erster und zweiter Klasse. Straftaten die Menschen begehen – wie etwa die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation- werden unterschiedlich gewertet. Menschen die nur die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzen müssen sich dafür vor einem deutschen Gericht verantworten. Menschen die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen werden des Landes verwiesen in dem sie zum Teil groß geworden sind und sind teils härteren und auch der Todesstrafe ausgesetzt, obgleich sie die gleiche Tat begangen haben. Das läuft unserem Verständnis von Rechtsstaat klar entgegen.

 

– Wir fordern darum die SPD Bundestagsfraktion und die Justizministerin Christine Lambrecht auf, diese Änderung rückgängig zu machen.

 

Während die Kämpfer*innen der Volks-und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) medial für ihren entschiedenen Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat bejubelt werden, wurde in Deutschland das Zeigen ihrer Fahnen 2017 teilweise verboten. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Ende der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland und Europa. Hierzu müssen alle geltenden Verbote kurdischer Organisationen in der Bundesrepublik aufgehoben werden. Die Verfolgung von antifaschistischem und emanzipatorischem Engagement muss beendet werden.

 

– Wir bekräftigen unsere Forderungen aus dem vom Bundeskongress 2018 beschlossenen Antrag „Keine Zusammenarbeit mit dem Erdogan-Regime“ und dem von der ersten LDK der Jusos Berlin 2018 beschlossenen Initiativantrag „Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!“.

 

–  Als Ausdruck der Solidarität und Anerkennung der Demokratisierung nach jahrzehntelanger autoritärer Herrschaft und Unterdrückung durch die syrischen Baath-Partei strebt die Stadt Berlin, die für sich mit dem Slogan „Hauptstadt der Freiheit“ wirbt, eine Städtepartner*innenschaft mit einer Stadt aus Rojava an.

 

Städtepartner*innenschaften bieten eine gute Möglichkeit zur Verstetigung internationalen Austauschs auf Gebieten wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft. Als Vorbild hierfür kann die Partner*innenschaft zwischen der italienischen Hauptstadt Rom und der in Rojava gelegenen Stadt Kobane dienen

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Rojava bedeutet Westkurdistan und bezeichnet das Gebiet in Nordsyrien, das an die Türkei grenzt. Seit einigen Jahren steht der Begriff jedoch ebenso für das gesellschaftliche Projekt, dass sich in dieser Region, den autonomen kurdischen selbstverwalteten Gebieten, entwickelt hat.

Die autonomen kurdischen Gebiete erklärten am 17. März 2016 gemäß des Konzepts des demokratischen Konföderalismus ihre Autonomie innerhalb des syrischen Staates. Seitdem gilt auf dem Gebiet Rojavas, das eine Bevölkerung von 4,6 Millionen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen umfasst, der sogenannte Gesellschaftsvertrag, ein Projekt das möglich gemacht wurde durch den Rückzug syrischer Regierungstruppen aus dem Gebiet und der Aufgabe der Kontrolle über das Gebiet durch Syrien 2013.

Der Gesellschaftsvertrag für Rojava bildet die Grundlage eines Projektes, dass derzeit einzigartig ist, weil es auf Selbstverwaltung basiert. Das Gebiet Rojava wird in drei Kantone – Efrîn, Kobanê und Cizîrê – unterteilt. In jedem der drei Kantone werden Kantonalräte gebildet, denen jeweils eine quotierte Doppelspitze vorsteht – ein Prinzip das überall dort greift, wo ein Vorstand benötigt wird, gleich auf welcher Ebene. Unterhalb dieser Ebene hat jede Kommune – Dörfer und Stadtteile – das Recht einen eigenen Rat zu bilden. Das Initiativrecht für Gesetze liegt bei den Kommunalräten, das Beschlussrecht bei den Kantonsräten. Der Gesellschaftsvertrag von Rojava macht kaum Vorschriften darüber wie das Leben in den Kommunen oder Kantonen zu regeln ist – das bleibt jeder Gliederung überlassen. Er bestimmt nur einige allgemeine Prinzipien: alle gesprochenen Sprachen sind Amtssprachen, absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen, absolute Religionsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Achtung der Menschenrechte. Ein Exekutivrat für alle drei Kantone wacht über die Einhaltung dieser Prinzipien und bei ihm können alle Menschen Beschwerde einlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein beschlossenes Gesetz diesen Prinzipien widerspricht.

Rojava ist ein einzigartiges Projekt. Umso bemerkenswerter ist es durch die Tatsache, dass alle natürlich vorkommenden Ressourcen vergesellschaftet sind und Privateigentum nur solange existiert, wie die Eigentümer*innen es der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Revolution, die zu diesem Gesellschaftsvertrag führte ist vielleicht auch die erste, die überwiegend von Frauen* getragen wurde, und bei der der Großteil der Kämpfe – vor allem gegen den sogenannten IS – fast vollständig von reinen Frauen*milizen getragen wurde. Abgesehen davon, dass es also ein radikal-demokratisches und feministisches Projekt ist, ist es auch ein sozialistisches.

– Als Sozialist*innen erklären wir daher unsere Solidarität mit diesem Projekt.

Schon seit längerem plant die türkische Regierung einen Einmarsch in das Gebiet Rojavas, um eine „Pufferzone“ zu errichten. Diese Pläne stellen eine massive Bedrohung der erkämpften Autonomie der Menschen in Nordostsyrien dar.
Bereits im Januar 2018 wurde die Stadt Afrin und die umliegende Region von türkischen Truppen erobert und besetzt. Dies bedeute das Ende des emanzipatorischen und demokratischen Projekts Rojava in Afrin. Während des Einmarschs der türkischen Armee kamen auch Panzer aus deutscher Produktion zum Einsatz. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 genehmigte die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen in die Türkei im Wert von 23.3 Millionen Euro.

–  Wir fordern daher Außenminister Heiko Maas dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Erdogan von seinen Plänen eines Einmarschs türkischer Truppen in das Gebiet Rojavas absieht.

– Wir fordern Verhandlungen mit den beteiligten Kriegsparteien, insbesondere Russland und den USA aufzunehmen, um die kurdischen Gebiete vor Angriffen durch die Türkei zu schützen und die kurdische Autonomie weiterhin zu gewährleisten

– Wir fordern ein Ende der Genehmigungen und Ausfuhren von Waffen aus Deutschland in die Türkei. Der aggressiven und menschenverachtenden Außenpolitik der türkischen Regierung muss jegliche Unterstützung entzogen werden.

In den Selbstverwalteten kurdischen Gebiete in Nordost Syrien sitzen 7000 IS-Kämpfer in Gefangenschaft. Sie sind in den letzten Monaten des sogennanten IS festgenommen worden und gehören demnach zum harten Kern. Ebenso sind dort circa 70000 Frauen und Kinder, die einst zum IS-Kalifat gehörten, untergebracht. Ungefähr 400 der dort untergebrachten Personen kommen aus Deutschland. Die Gefangenen üben durch ihre bloße Anwesenheit einen enormen Druck auf die junge Selbstverwaltung aus. Beobachter des größten Lagers al-Hol gehen davon aus, dass der sogenannte IS sich dort weiter organisiert.

– Wir unterstützen daher die Forderung der Verwaltung Rojavas, die Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuholen.

Die Bundesregierung braucht ein grundsätzliches Konzept im Umgang mit ehemaligen IS-Kämpfern und Unterstützer*innen aus Deutschland. Ehemalige IS-Anhänger*innen müssen in Deutschland angeklagt, verurteilt und gegebenenfalls zusammen mit ihren Kindern deradikalisiert werden. Deutsche Staatsangehörige müssen nach Deutschland zurückgeholt werden. Frankreich hat bereits in Einzelfällen schon so gehandelt.

Für die Möglichkeit der Rückführung ist es zwingend erforderlich, dass die Situation jeder einzelnen Person vor Ort geprüft werden kann. Dazu muss die Bundesregierung Gespräche mit den Akteur*innen vor Ort aufnehmen und ein ständige Vertretung einrichten. Die bereits bestehende Vertretung Rojavas in Berlin ist dazu erster Anlaufpunkt.

Zur Stabilisierung der Lage vor Ort und Unterstützung der Kurdischen Bewegung gehört auch ein Beitrag zur Aufarbeitung der Verbrechen des IS. Wir fordern daher die Einrichtung eines internationalen Tribunals. Eine rechtliche Aufarbeitung vor Ort soll dabei einer Rückführung nicht im Wege stehen oder gar ein Feigenblatt für eine vermeintlich gescheiterte Rückführung werden.

– Wir fordern daher die Aufnahme von quasi diplomatischen Beziehungen zur kurdischen Selbstverwaltung in Rojava.

– Wir fordern zudem die Rückführung der in Rojava inhaftierten deutschen Staatsbürger*innen und deren Kinder.

Als Antwort auf die Frage der IS Rückkehrer*innen beschloss der Bundestag im Juli eine Änderung des Staatsbürger*innengesetzes, die unter anderem enthält, dass Menschen, die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen, die deutsche aberkannt werden kann, wenn sie sich einer ausländischen Terrororganisation anschließen.
Dies ist ein fatales Signal. Es teilt Menschen in Bürger*innen erster und zweiter Klasse. Straftaten die Menschen begehen – wie etwa die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation- werden unterschiedlich gewertet. Menschen die nur die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzen müssen sich dafür vor einem deutschen Gericht verantworten. Menschen die zwei Staatsbürger*innenschaften besitzen werden des Landes verwiesen in dem sie zum Teil groß geworden sind und sind teils härteren und auch der Todesstrafe ausgesetzt, obgleich sie die gleiche Tat begangen haben. Das läuft unserem Verständnis von Rechtsstaat klar entgegen.

– Wir fordern darum die SPD Bundestagsfraktion und die Justizministerin Christine Lambrecht auf, diese Änderung rückgängig zu machen.

Während die Kämpfer*innen der Volks-und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) medial für ihren entschiedenen Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat bejubelt werden, wurde in Deutschland das Zeigen ihrer Fahnen 2017 teilweise verboten. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Ende der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland und Europa. Hierzu müssen alle geltenden Verbote kurdischer Organisationen in der Bundesrepublik aufgehoben werden. Die Verfolgung von antifaschistischem und emanzipatorischem Engagement muss beendet werden.

– Wir bekräftigen unsere Forderungen aus dem vom Bundeskongress 2018 beschlossenen Antrag „Keine Zusammenarbeit mit dem Erdogan-Regime“ und dem von der ersten LDK der Jusos Berlin 2018 beschlossenen Initiativantrag „Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!“.

–  Als Ausdruck der Solidarität und Anerkennung der Demokratisierung nach jahrzehntelanger autoritärer Herrschaft und Unterdrückung durch die syrischen Baath-Partei strebt die Stadt Berlin, die für sich mit dem Slogan „Hauptstadt der Freiheit“ wirbt, eine Städtepartner*innenschaft mit einer Stadt aus Rojava an.

Städtepartner*innenschaften bieten eine gute Möglichkeit zur Verstetigung internationalen Austauschs auf Gebieten wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft. Als Vorbild hierfür kann die Partner*innenschaft zwischen der italienischen Hauptstadt Rom und der in Rojava gelegenen Stadt Kobane dienen

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

Mit dem Einmarsch türkischer Truppen in den zentralen Bereich der unter dem Namen „Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien – Rojava“ zusammengeschlossenen kurdischen Autonomiegebiete in Nordsyrien Mitte Oktober 2019 bedroht die Türkei die von den kurdischen Selbstverwaltungsorganen geschaffenen an Basisdemokratie, lokaler Selbstbestimmung,  politischer und sozialer Gleichstellung von Frauen und Männern sowie interethnischer, interreligiöser und interkultureller Koexistenz orientierten Strukturen in ihrer Existenz.

 

Sie trägt zu einer weiteren Destabilisierung der gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens bei, führt zur Tötung, Verletzung und Vertreibung einer großen Zahl von Zivilisten und löst die Freisetzung einer größeren Zahl von in bisher unter kurdischer Kontrolle stehenden Gefangenenlagern internierten IS-Angehörigen aus und macht die wesentlich von syrischen Kurden mit erkämpften Erfolge in der Abwehr und Zurückdrängung des IS in weitem Umfang wieder zunichte.

 

Die türkische Intervention in östlich gelegene Teile des Gebiets Rojava fügt – wie schon die türkische Besetzung des westlich des Euphrat gelegenen Kantons Afrin – dem Problemgeflecht des seit 2011 andauernden Krieges in Syrien ein weiteres schwer überwindbares Hindernis für eine friedliche Konfliktlösung und einen politischen Wiederaufbau Syriens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Zusammenwirkens bisheriger Konfliktgegner, wie sie in der kurdischen Autonomieregion Rojava zumindest in Ansätzen schon bisher vorhanden waren, hinzu.

 

Das völkerrechtswidrige Vorgehen der Türkei, das nicht nur in der Verletzung der Souveränität und Integrität Syriens zu sehen ist, sondern auch in der Gewaltanwendung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Bevölkerung Rojavas, erfolgt –  wie schon  beim Einmarsch in Afrin – im Verbund mit gewalttätigen islamistischen Kräften, die ihrerseits für eine Reihe von Gewaltakten wie dem Mord an der  kurdischen Frauenrechtlerin  Havrin Khalaf verantwortlich sind.

 

Die Absicht der Türkei im Gebiet Rojava eine Sicherheitszone zur Ansiedlung derzeit in der Türkei lebender syrischer Flüchtlinge mit überwiegend arabischer Zugehörigkeit einzurichtren,  ist nur auf der Grundlage einer massenhaften Vertreibung der derzeitigen in der Mehrheit kurdischen Bevölkerung realisierbar und kommt einer ethnischen Säuberung gleich.

 

Rojava war und ist Rückzugsraum für Ezid*innen. Der türkische Angriff beraubt diese besonders verwundbare ethnische und religiöse Minderheit des Schutzes durch eine Gemeinschaft, die sich in der Situation der stärksten Bedrohung durch den IS-Terror am wirksamsten für sie eingesetzt hat und setzt  mit der Freisetzung gefangener IS-Kämpfer insbesondere ezidische Frauen und Kinder einer erneuten tödlichen Bedrohung aus.

 

Um wirksamen Einfluss auf das Verhalten der Türkei auszuüben und dem völkerrechtswidrigen und gewaltsamen Vorgehen gegen die autonome Region Rojava Einhalt zu gebieten reicht es nicht aus, das Handeln der Türkei verbal zu verurteilen und es im Hinblick auf tätige Sanktionen bei einem Verzicht auf neue Vereinbarungen zu Waffenlieferungen an die Türkei zu belassen: Mit einer solchen Politik werden deutsche und europäische geostrategische Interessen auf Kosten von geflüchteten Menschen durchgesetzt. Das ist nicht hinnehmbar. Die Handlungsstrategien der deutschen Politik gegenüber der Türkei und dem gesamten Nahen und Mittleren Osten müssen grundlegend verändert und an humanitären Idealen orientiert und neu formuliert werden. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen zur Bearbeitung der durch die türkische Militärintervention in Nordsyrien ausgelösten Krise muss die Herbeiführung eines längerfristigen Waffenstillstands stehen. Deutschland muss alle Konfliktparteien davon überzeugen, dass es in ihrem Interesse liegt, einen Waffenstillstand zu unterstützen, der nicht nur eine vorübergehende Atempause in den Kampfhandlungen schafft, sondern den Weg zu Friedensverhandlungen mit Ziel einer nachhaltigen Konfliktlösung eröffnet.

 

Die SPD Berlin fordert daher die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion auf, sich für folgende Maßnahmen in der Politik gegenüber der Türkei einzusetzen;

 

  1. Beendigung bzw. Aussetzung aller Rüstungsexporte an die Türkei einschließlich der bereits genehmigten Transaktionen
  2.   Forderungen nach vollständiger Beendigung der Militärinterventionen in Nordsyrien und vollständigem Rückzug aller türkischen Truppen. Deutschland konfrontiert die Türkei zur Begründung dieser Forderungen mit Art. 1 des NATO-Vertrags, der alle NATO-Mitglieder verpflichtet, „gemäß den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sein mögen, durch friedliche Mittel in der Weise zu regeln, dass Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit unter den Völkern nicht gefährdet werden, uns sich in ihren internationalen Beziehungen jeglicher Drohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die in irgendeiner Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.“ und sucht für diese Position die Unterstützung anderer NATO-Mitglieder und ggf. des NATO-Rats. Die Berufung der Türkei auf das in der UNO-Charta verankerte Recht auf Selbstverteidigung wird zurückgewiesen mit der Begründung, dass von den kurdischen Autonomiegebieten in Nordsyrien keine Bedrohung der Integrität und Souveränität der türkischen Republik ausgeht. Für eine solche Positionierung kann die SPD sich auch auf das jüngste Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Beanspruchung des Selbstverteidigungsrechts durch die Türkei für die Militäraktion in Nordsyrien berufen.
  3.  Einschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ggf. auch im Zusammenwirken mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, Stopp  bzw. Einschränkung von Kredithilfen und Hermes-Bürgschaften und anderen Formen wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung
  4. Einwirken auf die EU im Sinne einer Kürzung oder Aussetzung von IPA-Heranführungsmitteln und Mitteln aus dem EU-Regionalfonds unter Nutzung des letzten Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs zu Defiziten in der Wirkung dieser Programme
  5. Bindung weiterer Mittelauszahlungen zur staatlichen Unterstützung von Geflüchteten in der Türkei an transparente Nachweise, dass diese Mittel tatsächlich den Geflüchteten zugute kommen und diese menschenwürdig und gemäß den Mindeststandards des Asylsystems in der EU behandelt und in ihren Rechten respektiert werden. Ggf. Umwidmung von nach einer Sonderprüfung der Mittelverwendung für dieses Unterstützungsprogramm einbehaltenen Mitteln für die Unterstützung von durch die Militäraktion der Türkei aus dem Gebiet Rojava Vertriebene
  6. Deutschland ergreift als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats in Zusammenarbeit mit den europäischen ständigen Mitgliedern Frankreich und Großbritannien  die Initiative für die Ausarbeitung und Verabschiedung einer UN-Resolution, welche die Forderungen nach Abschluss eines längerfristigen von den UN und/oder die EU überwachten Waffenstillstands, Austausch von Gefangenen,  Schutz- und Hilfsmaßnahmen für durch die derzeitigen Kriegshandlungen Vertriebenen und freien Zugang für das Internationale Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen verbindet mit der Aufforderung an alle Konfliktparteien in Nordsyrien möglichst in Kooperation mit dem Sonderbevollmächtigten der UN in Syrien über eine friedliche Konfliktlösung zu verhandeln.
  7. Beschleunigte Rückführung von aus Deutschland ausgereisten ehemaligen IS-Mitgliedern und deren Angehörigen nach Deutschland und Aburteilung von Straftäter*innen aus diesem Personenkreis
  8. Ausschöpfung der Möglichkeiten der formellen und informellen Zusammenarbeit mit Organen der kurdischen Selbstverwaltung – auch unter Einbeziehung der Vertretung Rojavas in Berlin
  9. Rücknahme der Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Straftäter*innen aus dem Bereich des IS mit doppelter Staatsbürgerschaft. Sie erschwert die Rückführung dieser Personen und die rechtsstaatliche Aufarbeitung ihrer Taten.
  10. Unterstützung eines internationalen Tribunals zur Aufarbeitung der IS-Verbrechen
  11. Aktiver Einsatz aller Ressourcen der deutschen und europäischen Diplomatie zur Anbahnung von Wegen zu einer friedlichen Lösung der multidimensionalen Konflikte in und um Syrien
  12. Humanitäre Hilfsprogramme für von den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nordsyrien betroffenen Menschen und Geflüchtete aus den Kriegsgebieten in einer Form und in einem Umfang, die der aktuellen humanitären Lage Rechnung trägt.
  13. Stärkung der Rolle des UNHCR, des Internationalen Roten Kreuzes und internationaler Organisationen, welche Betroffenen helfen verbunden mit einer bedarfsgerechten finanziellen, materiellen und personellen Ausstattung
  14. Der jeweiligen Notlage entsprechende konkrete finanzielle und materielle Unterstützung von Nachbar*innenländern, welche vertriebene und verfolgte Menschen aus Rojava aufnehmen. Übernahme von angemessenen Kontingenten von geflüchteten und verfolgten Menschen aus Rojava mit organisatorischen und finanziellen Garantien für eine sichere Einreise und Unterbringung in europäischen Städten
  15. Einrichtung von weder von der Türkei noch von der syrischen Zentralregierung kontrollierten Schutzräumen für vertriebene Menschen aus Rojava, Unterstützung der politischen Entitäten und Gemeinschaften, die diese Vertriebenen aufnehmen, nicht nur bei der Unterbringung und Sicherung der Grundbedürfnisse der Vertriebenen, sondern auch bei der Schaffung von Bildungsmöglichkeiten, Kulturpflege sowie durch Fachkräfte zur Traumabearbeitung und medizinischen und psychologischen Betreuung. Hierbei sollte zunächst der Dialog mit der kurdischen Selbstverwaltung über Hilfe und Unterstützung gesucht werden.
  16. Verstärkung der Unterstützung für vom türkischen Regime und auch vom türkischen Justizapparat verfolgte Journalist*innen, Politiker*innen, Gewerkschaftler*inne, Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, entlassene Beamt*innen usw.
  17. Appelle an die CHP als Schwesterpartei der SPD in der Türkei, die türkischen Angriffe auf die kurdischen Autonmiegebiete in Nordsyrien zu verurteilen und sich für eine Aussöhnung von Türken und Kurden in der Türkei einzusetzen
  18. Schwerpunktbildung in der Auswärtigen Kulturpolitik Deutschlands in Programmen, welche neue Perspektiven in der Kurdenfrage eröffnen und die Aussöhnung von Türken und Kurden fördern
  19. Beendigung der Kriminalisierung kurdischer Befreiungsorganisationen in Deutschland
  20. Schwerpunktprogramme in der schulischen und außerschulischen Bildung zu einer den Regeln eines demokratischen Meinungsstreits und wechselseitigem Respekts entsprechenden Bearbeitung der Spannungen zwischen Türk*innen und Kurd*innen in der genzen Bundesrepublik, Unterstützung von entsprechenden Projekten der EU sowie der internationalen Friedens- und Demokratieförderung

 

    Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
    Text des Beschlusses:

    Mit dem Einmarsch türkischer Truppen in den zentralen Bereich der unter dem Namen „Demokratische Föderation Nord- und Ostsyrien – Rojava“ zusammengeschlossenen kurdischen Autonomiegebiete in Nordsyrien Mitte Oktober 2019 bedroht die Türkei die von den kurdischen Selbstverwaltungsorganen geschaffenen an Basisdemokratie, lokaler Selbstbestimmung,  politischer und sozialer Gleichstellung von Frauen und Männern sowie interethnischer, interreligiöser und interkultureller Koexistenz orientierten Strukturen in ihrer Existenz.

     

    Sie trägt zu einer weiteren Destabilisierung der gesamten Region des Nahen und Mittleren Ostens bei, führt zur Tötung, Verletzung und Vertreibung einer großen Zahl von Zivilisten und löst die Freisetzung einer größeren Zahl von in bisher unter kurdischer Kontrolle stehenden Gefangenenlagern internierten IS-Angehörigen aus und macht die wesentlich von syrischen Kurden mit erkämpften Erfolge in der Abwehr und Zurückdrängung des IS in weitem Umfang wieder zunichte.

     

    Die türkische Intervention in östlich gelegene Teile des Gebiets Rojava fügt – wie schon die türkische Besetzung des westlich des Euphrat gelegenen Kantons Afrin – dem Problemgeflecht des seit 2011 andauernden Krieges in Syrien ein weiteres schwer überwindbares Hindernis für eine friedliche Konfliktlösung und einen politischen Wiederaufbau Syriens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Zusammenwirkens bisheriger Konfliktgegner, wie sie in der kurdischen Autonomieregion Rojava zumindest in Ansätzen schon bisher vorhanden waren, hinzu.

     

    Das völkerrechtswidrige Vorgehen der Türkei, das nicht nur in der Verletzung der Souveränität und Integrität Syriens zu sehen ist, sondern auch in der Gewaltanwendung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Bevölkerung Rojavas, erfolgt –  wie schon  beim Einmarsch in Afrin – im Verbund mit gewalttätigen islamistischen Kräften, die ihrerseits für eine Reihe von Gewaltakten wie dem Mord an der  kurdischen Frauenrechtlerin  Havrin Khalaf verantwortlich sind.

     

    Die Absicht der Türkei im Gebiet Rojava eine Sicherheitszone zur Ansiedlung derzeit in der Türkei lebender syrischer Flüchtlinge mit überwiegend arabischer Zugehörigkeit einzurichtren,  ist nur auf der Grundlage einer massenhaften Vertreibung der derzeitigen in der Mehrheit kurdischen Bevölkerung realisierbar und kommt einer ethnischen Säuberung gleich.

     

    Rojava war und ist Rückzugsraum für Ezid*innen. Der türkische Angriff beraubt diese besonders verwundbare ethnische und religiöse Minderheit des Schutzes durch eine Gemeinschaft, die sich in der Situation der stärksten Bedrohung durch den IS-Terror am wirksamsten für sie eingesetzt hat und setzt  mit der Freisetzung gefangener IS-Kämpfer insbesondere ezidische Frauen und Kinder einer erneuten tödlichen Bedrohung aus.

     

    Um wirksamen Einfluss auf das Verhalten der Türkei auszuüben und dem völkerrechtswidrigen und gewaltsamen Vorgehen gegen die autonome Region Rojava Einhalt zu gebieten reicht es nicht aus, das Handeln der Türkei verbal zu verurteilen und es im Hinblick auf tätige Sanktionen bei einem Verzicht auf neue Vereinbarungen zu Waffenlieferungen an die Türkei zu belassen: Mit einer solchen Politik werden deutsche und europäische geostrategische Interessen auf Kosten von geflüchteten Menschen durchgesetzt. Das ist nicht hinnehmbar. Die Handlungsstrategien der deutschen Politik gegenüber der Türkei und dem gesamten Nahen und Mittleren Osten müssen grundlegend verändert und an humanitären Idealen orientiert und neu formuliert werden. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen zur Bearbeitung der durch die türkische Militärintervention in Nordsyrien ausgelösten Krise muss die Herbeiführung eines längerfristigen Waffenstillstands stehen. Deutschland muss alle Konfliktparteien davon überzeugen, dass es in ihrem Interesse liegt, einen Waffenstillstand zu unterstützen, der nicht nur eine vorübergehende Atempause in den Kampfhandlungen schafft, sondern den Weg zu Friedensverhandlungen mit Ziel einer nachhaltigen Konfliktlösung eröffnet.

     

    Die SPD Berlin fordert daher die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion auf, sich für folgende Maßnahmen in der Politik gegenüber der Türkei einzusetzen;

     

    1. Beendigung bzw. Aussetzung aller Rüstungsexporte an die Türkei einschließlich der bereits genehmigten Transaktionen
    2.   Forderungen nach vollständiger Beendigung der Militärinterventionen in Nordsyrien und vollständigem Rückzug aller türkischen Truppen. Deutschland konfrontiert die Türkei zur Begründung dieser Forderungen mit Art. 1 des NATO-Vertrags, der alle NATO-Mitglieder verpflichtet, „gemäß den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sein mögen, durch friedliche Mittel in der Weise zu regeln, dass Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit unter den Völkern nicht gefährdet werden, uns sich in ihren internationalen Beziehungen jeglicher Drohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die in irgendeiner Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.“ und sucht für diese Position die Unterstützung anderer NATO-Mitglieder und ggf. des NATO-Rats. Die Berufung der Türkei auf das in der UNO-Charta verankerte Recht auf Selbstverteidigung wird zurückgewiesen mit der Begründung, dass von den kurdischen Autonomiegebieten in Nordsyrien keine Bedrohung der Integrität und Souveränität der türkischen Republik ausgeht. Für eine solche Positionierung kann die SPD sich auch auf das jüngste Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Beanspruchung des Selbstverteidigungsrechts durch die Türkei für die Militäraktion in Nordsyrien berufen.
    3.  Einschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ggf. auch im Zusammenwirken mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, Stopp  bzw. Einschränkung von Kredithilfen und Hermes-Bürgschaften und anderen Formen wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung
    4. Einwirken auf die EU im Sinne einer Kürzung oder Aussetzung von IPA-Heranführungsmitteln und Mitteln aus dem EU-Regionalfonds unter Nutzung des letzten Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs zu Defiziten in der Wirkung dieser Programme
    5. Bindung weiterer Mittelauszahlungen zur staatlichen Unterstützung von Geflüchteten in der Türkei an transparente Nachweise, dass diese Mittel tatsächlich den Geflüchteten zugute kommen und diese menschenwürdig und gemäß den Mindeststandards des Asylsystems in der EU behandelt und in ihren Rechten respektiert werden. Ggf. Umwidmung von nach einer Sonderprüfung der Mittelverwendung für dieses Unterstützungsprogramm einbehaltenen Mitteln für die Unterstützung von durch die Militäraktion der Türkei aus dem Gebiet Rojava Vertriebene
    6. Deutschland ergreift als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats in Zusammenarbeit mit den europäischen ständigen Mitgliedern Frankreich und Großbritannien  die Initiative für die Ausarbeitung und Verabschiedung einer UN-Resolution, welche die Forderungen nach Abschluss eines längerfristigen von den UN und/oder die EU überwachten Waffenstillstands, Austausch von Gefangenen,  Schutz- und Hilfsmaßnahmen für durch die derzeitigen Kriegshandlungen Vertriebenen und freien Zugang für das Internationale Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen verbindet mit der Aufforderung an alle Konfliktparteien in Nordsyrien möglichst in Kooperation mit dem Sonderbevollmächtigten der UN in Syrien über eine friedliche Konfliktlösung zu verhandeln.
    7. Beschleunigte Rückführung von aus Deutschland ausgereisten ehemaligen IS-Mitgliedern und deren Angehörigen nach Deutschland und Aburteilung von Straftäter*innen aus diesem Personenkreis
    8. Ausschöpfung der Möglichkeiten der formellen und informellen Zusammenarbeit mit Organen der kurdischen Selbstverwaltung – auch unter Einbeziehung der Vertretung Rojavas in Berlin
    9. Rücknahme der Möglichkeit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Straftäter*innen aus dem Bereich des IS mit doppelter Staatsbürgerschaft. Sie erschwert die Rückführung dieser Personen und die rechtsstaatliche Aufarbeitung ihrer Taten.
    10. Unterstützung eines internationalen Tribunals zur Aufarbeitung der IS-Verbrechen
    11. Aktiver Einsatz aller Ressourcen der deutschen und europäischen Diplomatie zur Anbahnung von Wegen zu einer friedlichen Lösung der multidimensionalen Konflikte in und um Syrien
    12. Humanitäre Hilfsprogramme für von den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nordsyrien betroffenen Menschen und Geflüchtete aus den Kriegsgebieten in einer Form und in einem Umfang, die der aktuellen humanitären Lage Rechnung trägt.
    13. Stärkung der Rolle des UNHCR, des Internationalen Roten Kreuzes und internationaler Organisationen, welche Betroffenen helfen verbunden mit einer bedarfsgerechten finanziellen, materiellen und personellen Ausstattung
    14. Der jeweiligen Notlage entsprechende konkrete finanzielle und materielle Unterstützung von Nachbar*innenländern, welche vertriebene und verfolgte Menschen aus Rojava aufnehmen. Übernahme von angemessenen Kontingenten von geflüchteten und verfolgten Menschen aus Rojava mit organisatorischen und finanziellen Garantien für eine sichere Einreise und Unterbringung in europäischen Städten
    15. Einrichtung von weder von der Türkei noch von der syrischen Zentralregierung kontrollierten Schutzräumen für vertriebene Menschen aus Rojava, Unterstützung der politischen Entitäten und Gemeinschaften, die diese Vertriebenen aufnehmen, nicht nur bei der Unterbringung und Sicherung der Grundbedürfnisse der Vertriebenen, sondern auch bei der Schaffung von Bildungsmöglichkeiten, Kulturpflege sowie durch Fachkräfte zur Traumabearbeitung und medizinischen und psychologischen Betreuung. Hierbei sollte zunächst der Dialog mit der kurdischen Selbstverwaltung über Hilfe und Unterstützung gesucht werden. Hierbei sollte zunächst der Dialog mit der kurdischen Selbstverwaltung über Hilfe und Unterstützung gesucht werden.
    16. Verstärkung der Unterstützung für vom türkischen Regime und auch vom türkischen Justizapparat verfolgte Journalist*innen, Politiker*innen, Gewerkschaftler*inne, Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, entlassene Beamt*innen usw.
    17. Appelle an die CHP als Schwesterpartei der SPD in der Türkei, die türkischen Angriffe auf die kurdischen Autonmiegebiete in Nordsyrien zu verurteilen und sich für eine Aussöhnung von Türken und Kurden in der Türkei einzusetzen
    18. Schwerpunktbildung in der Auswärtigen Kulturpolitik Deutschlands in Programmen, welche neue Perspektiven in der Kurdenfrage eröffnen und die Aussöhnung von Türken und Kurden fördern
    19. Beendigung der Kriminalisierung kurdischer Befreiungsorganisationen in Deutschland
    20. Schwerpunktprogramme in der schulischen und außerschulischen Bildung zu einer den Regeln eines demokratischen Meinungsstreits und wechselseitigem Respekts entsprechenden Bearbeitung der Spannungen zwischen Türk*innen und Kurd*innen in der genzen Bundesrepublik, Unterstützung von entsprechenden Projekten der EU sowie der internationalen Friedens- und Demokratieförderung

     

      Beschluss-PDF:
      Stellungnahme(n):
      Beschluss des BPT 2021: überwiesen an KoGru Türkei
      Überweisungs-PDF: