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Antrag 227/II/2019 Bilanz nach einem Jahr ziehen und handeln! Ankerzentren sind kein Ort für Kinder!

23.09.2019

Vor einem Jahr vereinbarten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag bundesweit sogenannte Ankerzentren für Geflüchtete. Bisher sind sie in drei Bundesländern eingeführt worden. Zeitungsartikeln zufolge leben rund 80 Prozent der Geflüchteten länger als ein Jahr in den sogenannten Ankerzentren.

 

Die erzwungene Unterbringung in Massenunterkünften verhindert, dass von Flucht und Verfolgung gezeichnete Menschen menschenwürdig versorgt und bei der Integration unterstützt werden. Besonders für Frauen fehlen Rückzugsräume. Gerade in großen Einrichtungen von Ankerzentren, in denen 1000 Geflüchtete zusammenleben, kommt es durch die erzwungene Untätigkeit zu einem erhöhten Aggressionspotential.

 

Doch vor allem Kinder, die einem besonderen Schutz unterstehen, werden ihre elementaren Rechte vorenthalten. Diejenigen, die am wenigsten für ihre Situation können, leiden am meisten darunter. Einige von Ihnen sind in Ankerzentren geboren, viele andere wachsen hier auf. Ihre Menschenrechte auf Gesundheit, Zugang zu Bildung, Rückzugsorte, Schutz oder Partizipation werden verletzt.

 

Aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordneten des Bundestages auf, sich für folgende Verbesserungen einzusetzen:

 

Kinder aus den Ankerzentren!

  • Familien müssen dezentral außerhalb von Ankerzentren untergebracht werden!
  • Kinder sowie Jugendliche müssen außerhalb der Ankerzentren eine Schule besuchen!
  • Kinder müssen Freizeiteinrichtungen außerhalb der Ankerzentren besuchen – dies schließt Jugendliche mit ein!
  • Bedarfsorientiere psychologische Betreuung muss für Familien und Kinder sowie Jugendliche angeboten werden!

 

Antrag 224/II/2019 Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

23.09.2019

Wir fordern die Berliner SPD und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

a) Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird.
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden.
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden.
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen werden.
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten.
  6. keine Absenkung des Aufenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechender Dokumente nicht nachweisen können.
  7. Das Recht auf die Unversehrtheit der Wohnung und Privatsphäre müssen gewahrt bleiben. Durchsuchungen dürfen daher, auch in Flüchtlingsunterkünften, nur auf richterlichen Beschluss erfolgen.

 

b) Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einschränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.

 

Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene einzusetzen.

Antrag 233/II/2019 Verfahren der Alevitischen Gemeinde für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschleunigen

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
  • der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.

 

Antrag 203/II/2019 Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz beenden

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass die gesonderte Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Projektträgern, im Zusammenhang einer Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz umgehend zu beenden ist. Überprüfungen von zivilgesellschaftlichen Projektträgern sollen anhand von transparenten Kriterien durchgeführt werden. Die betroffenen Projektträger sind im Nachhinein über ihre Überprüfung zu informieren.

Antrag 202/II/2019 Demokratiearbeit und Extremismusprävention dauerhaft absichern: Für ein Demokratiefördergesetz!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags dazu auf, sich im Parlament für ein Demokratiefördergesetz einzusetzen und einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Dabei soll eine dauerhafte Förderung des Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus gesetzlich abgesichert werden. Die Unterstützung dieser Arbeit kann nicht fortlaufend durch Modellprojektmittel gewährleistet werden, sondern ist eine Daueraufgabe für die Bundesrepublik.