Antrag 221/II/2019 Keine deutsche Unterstützung für den Machterhalt einer Diktatur

Status:
Ablehnung

Wir fordern:

  1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass keine Wiederaufbauhilfe an das syrische Regime oder an Projekte in Syrien transferiert wird, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass die Hilfen nicht für die Repressionspolitik des syrischen Regimes genutzt werden.
  2. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich für eine Vernetzung der in Syrien humanitär-tätigen Akteur*innen ein, um gemeinsame Maßstäbe und Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Regime abzusprechen. Die humanitären Programme sollten von einem unabhängigen Überwachungssystem begleitet werden.
  3. Solange kein demokratischer Regimewechsel in Syrien absehbar ist, macht die SPD-Bundesfraktion im Falle von Verhandlungen deutlich, dass das syrische Regime sowie seine engen Kriegs-Verbündeten Russland und Iran zunächst verpflichtet sind, Wiederaufbauhilfen zu leisten.

 

Allgemein ist eine Wiederaufbauhilfe in Syrien aus folgenden Gründen schwierig:

a) Geflüchtete und Vertriebene kommen in den Wiederaufbauplänen des syrischen Regimes nicht vor.

b) Nach der Änderung des Gesetzes Nr. 10, Dekret 66, ist es unmöglich für Geflüchtete zurückzukehren, da sie mit diesem Gesetz der „ethnischen Säuberungen“ von ihrem Wohnbesitz enteignet wurden.

c) Wiederaufbauhilfen würden derzeit lediglich den Apparat des Systems und seine nahe Oligarchen unterstützen und diese zu Kriegsgewinnern machen, da sie über die Hilfen mitentscheiden würden.

d) Russland und Iran beuten Syrien nach wie vor aus und stehlen die Bodenschätze der syrischen Bevölkerung.

e) Wiederaufbau dient nicht als Druckmittel gegen das syrische Regime, da das Regime quasi als Kriegsgewinner hervorgegangen ist und somit die Bedingungen diktieren kann.

f) Sämtliche Friedensverhandlungen zwischen den oppositionellen Gruppen und dem Regime sind bisher gescheitert. Jegliche Wiederaufbaubemühungen sollten erst nach dem Friedenschluss beginnen.

g) Wiederaufbauhilfen müssen an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein und die syrische Zivilgesellschaft einbeziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)