Archive

Antrag 01/I/2016 Änderung § 23 * Abs. 2 Punkt 4

1.04.2016

Ergänze § 23 * Abs. 2 Punkt 4:

  1. acht bis zwölf Beisitzerinnen und Beisitzern, die genaue Anzahl wird vom Parteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Landesvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.

 

Der § 23 * Absatz (2) würde dann wie folgt lauten:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Landesvorsitzenden,
  2. vier stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  3. dem Landeskassierer oder der Landeskassiererin,
  4. acht bis zwölf Beisitzerinnen und Beisitzern, die genaue Anzahl wird vom Parteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Landesvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  5. dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes,
  6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Gehört eine Kreisvorsitzende oder ein Kreisvorsitzender in anderer Funktion dem Landesvorstand an, so tritt an ihre bzw. seine Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender,
  7. den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften AG 60plus, Jusos, ASF, AfA, AGS, Schwusos und der AG Migration, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt sind.

 

Antrag 56/I/2014 Grillflächen als Sozialen Freiraum dauerhaft sichern

30.03.2016

Grillflächen sind Sozialer Freiraum, der den Bürgerinnen und Bürgern nur dann in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, wenn die Bezirke und das Land diese sichern und erweitern. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sowie die sozialdemokratischen Stadträte in den Bezirken werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein Konzept für Grillen in Berlin erarbeitet wird. In diesem muss berücksichtigt sein:

  • dass insbesondere die Menschen innerhalb des innerstädtischen Bereichs über ausreichend Zugang zu Grillflächen verfügen.
  • Dass eine kostendeckend und gerechte Lösung für die Finanzierung von Grillflächen gefunden wird – auch unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
  • weitere Ideen enthalten sind, wie beim Grillen in Berlin Rücksicht gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie gegenüber der Natur geübt werden kann,
  • dass an mehreren neuen Grillflächen versuchsweise feste Grillplätze eingerichtet werden und die Vor- wie Nachteile dieser gegenüber zum Grillen freigegebener Flächen evaluiert werden,
  • dass Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Organisation dieses Freiraums eingebunden werden können.

 

Antrag 25/I/2014 Werbewatchgroup nach Wiener Vorbild auch in Berlin einrichten!

29.03.2016

Jeden Tag sind wir alle von Werbung umgeben. Sei es im Fernsehen, im Radio oder auf Plakatwänden. Ob wir Werbung bewusst wahrnehmen oder nur im Vorübergehen ein Blick darauf werfen – Sie prägt uns alle.

 

Werbung dient dazu für die jeweiligen Produkte Aufmerksamkeit zu erregen, Personen dazu zu bringen, diese zu kaufen. Dafür wird bspw. versucht eine Verbindung zu bestimmten Lebensgefühlen herzustellen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und eine Ebene der Identifikation mit den Konsument*innen zu schaffen.

 

Oft bedient sich Werbung allerdings auch sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Motive und reduziert dabei Menschen auf stereotype Normen und diskriminierende Rollenvorstellungen und festigt Geschlechterklischees.

 

Solche Art von Werbung beeinflusst die gesamte Gesellschaft und fördert dabei ein Denken, das wir zutiefst ablehnen. Ein besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche stark durch Werbung beeinflusst werden und ihr Bild von Geschlechterrollen so nachhaltig negativ geprägt wird. Vor allem im Internet, dem Medium das Jugendliche am stärksten nutzen, bilden sich neue Formen der sexistischen Werbung. Hierauf sollte ein Schwerpunkt gelegt werden

 

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung muss kritisch wahrgenommen, bewusst gemacht und unterbunden werden.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.

Das Land Berlin soll seinen Einfluss, auch auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.

 

*In Wien bietet die Watchgroup niedrigschwellige Angebote zur Meldung von sexistischer und/oder diskriminierender Werbung an, entwickelte definierte Kriterien zur Beurteilung von Werbeinhalten und berät zusätzlich Unternehmen und Institutionen auch zu präventiven Maßnahmen.

 

(LPT I/2014: Überwiesen an Überweisung FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) + Überweisung ASF)

 

Ä-07 zum Antrag 243/I/2015

13.11.2015

5. Umformulierung
„Hauptziel der deutschen Russland-Politik muss der Erhalt von Frieden in Europa, die gegenseitige Respektierung des Völkerrechts, die Garantie der völkerrechtlich garantierten Grenzen und der Aufbau eines Konzepts gegenseitiger Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands sein. Um den Dialog mit Russland wieder zu intensivieren, sind Schritte zur Wiederherstellung des gestörten Vertrauens auf beiden Seiten einzuleiten, die in eine Wiederaufnahme Russlands in den Kreis der G8-Staaten münden sollen. Die SPD bemüht sich, im Rahmen von Deutschlands Bündnispartnern in Nato und EU den Verzicht des Aufbaus eines Anti-Raketen-Schirms in Europa zu erreichen und im Gegenzug auch von Moskau vertrauensbildende Maßnahmen im Bereich nuklearer und konventioneller Rüstung zu erreichen.“

Ä-06 zum Antrag 243/I/2015

13.11.2015

4. Umformulierung eines völlig unverständlichen Satzes in:
„Deutschland setzt sich für einen Ausbau der Kooperation mit Russland in Problem- und Konfliktfeldern ein, in denen sich die Russische Föderation weiterhin vertragstreu, völkerrechtskonform und konstruktiv verhält. Die in diesen Konfliktfeldern gewonnene Vertrauensgrundlage soll  zur Regulierung anderer offener Konflikte genutzt werden, wie auch der Ukraine-Krise, um damit politische Voraussetzungen für einen schrittweisen Abbau der gegen Russland verhängten Sanktionen zu ermöglichen. Zum vollständigen Abbau der im Zuge der Ostukraine-Krise verhängten Sanktionen , ist die Umsetzung des Minsker Abkommens unabdingbar. …“