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Antrag 06/I/2016 Wer mitarbeitet soll auch gehört werden! - Rederecht auf dem LPT für alle Mitglieder

1.04.2016

Wir fordern ein Rederecht für alle Mitglieder der SPD Berlin und der Jusos Berlin auf dem Landesparteitag der SPD Berlin, auch wenn sie nicht Teil einer Delegation sind.

Antrag 05/I/2016 Quotierte Doppelspitze möglich machen

1.04.2016

Die Richtlinien der AG Migration und Vielfalt Berlin werden in §7 um den neuen Buchstaben e) ergänzt: „Anstelle der oder des Kreisvorsitzenden kann eine quotierte Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden, gebildet werden.“

Antrag 04/I/2016 Änderung des §11* Abs. 3 des Organisationsstatuts

1.04.2016

Ändern des §11* Abs. 3 des Organisationsstatuts durch Anfügen folgenden Satzes am Ende:

 

„Die Dauer der Gastmitgliedschaft wird hierbei angerechnet.“

Antrag 03/I/2016 Berliner SPD-Landesvorstand quotieren

1.04.2016

Ziel ist es, die statutarischen Voraussetzungen im Landesverband Berlin zu schaffen, um den gesamten Landesvorstand quotieren zu können.
Dazu werden im Organisationsstatut bei §23* (Landesvorstand) die folgenden Punkte geändert:

  • Ändere §23* Abs. 2 Punkt 4 in „mindestens acht Beisitzerinnen und Beisitzern, höchstens jedoch zwölf,“
  • Füge in §23* einen neuen Absatz 3 ein:
    „Der Landesparteitag hat über die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer vor der Wahl zu beschließen“

 

Antrag 02/I/2016 Änderung § 23 * Abs. 2 Punkt 4

1.04.2016

Ergänze § 23 * Abs. 2 Punkt 4:
4. acht bis zwölf Beisitzerinnen und Beisitzern, die genaue Anzahl wird vom Parteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Landesvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.

 

Der § 23 * Absatz (2) würde dann wie folgt lauten:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

1. dem oder Landesvorsitzenden,
2. vier stellvertretenden Landesvorsitzenden,
3. dem Landeskassierer oder der Landeskassiererin,
4. acht bis zwölf Beisitzerinnen und Beisitzern, die genaue Anzahl wird vom Parteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Landesvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen,
5. dem oder der Vorsitzenden der Fraktion des Abgeordnetenhauses kraft Amtes,
6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Gehört eine Kreisvorsitzende oder ein Kreisvorsitzender in anderer Funktion dem Landesvorstand an, so tritt an ihre bzw. seine Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender,
7. den Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften AG 60plus, Jusos, ASF, AfA, AGS, Schwusos und der AG Migration, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt sind.