Ä-06 zum Antrag 243/I/2015

Status:
Erledigt

4. Umformulierung eines völlig unverständlichen Satzes in:
„Deutschland setzt sich für einen Ausbau der Kooperation mit Russland in Problem- und Konfliktfeldern ein, in denen sich die Russische Föderation weiterhin vertragstreu, völkerrechtskonform und konstruktiv verhält. Die in diesen Konfliktfeldern gewonnene Vertrauensgrundlage soll  zur Regulierung anderer offener Konflikte genutzt werden, wie auch der Ukraine-Krise, um damit politische Voraussetzungen für einen schrittweisen Abbau der gegen Russland verhängten Sanktionen zu ermöglichen. Zum vollständigen Abbau der im Zuge der Ostukraine-Krise verhängten Sanktionen , ist die Umsetzung des Minsker Abkommens unabdingbar. …“

Empfehlung der Antragskommission:
Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

(vertagt vom LPT II/2015)