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Antrag 119/II/2023 Für eine konsequente, sozial gerechte und gut organisierte Klimaanpassung

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:

 

  1. Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
  2. Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
  3. Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
  4. Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.

 

Antrag 45/II/2023 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es technisch leistbar und verfassungsrechtlich tragfähig ist, ein rechtliches Instrument zu entwickeln, mit dem sich der Unterhalt von dazu gesetzlich Verpflichteten von staatlichen Stellen direkt vom Arbeitgeber abführen und dem Unterhaltsberechtigten zuleiten lässt. Dies darf nicht zu Leistungseinschränkungen der Unterhaltsberechtigten führen.

 

Wenn ein solches Instrument gefunden wird, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages beauftragt, die dafür zuständigen Ministerien per Gesetz zu Verordnungen zu ermächtigen, die die Einrichtung und Ausübung der nötigen Kompetenzen möglich machen. Insbesondere soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundes-länder) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können. Die Zentralstelle(n) soll(en) auch eingerichtet werden, wenn sich der oben genannte Vorschlag nicht realisieren lässt, um insbesondere für eine bessere Verfolgung von Unterhaltssäumigen zu sorgen.

 

Mithin soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte geprüft werden.

Antrag 54/II/2023 Unterstützung der Selbstverteidigung der Ukraine

18.08.2023

Wir begrüßen die bisherigen Maßnahmen der SPD-geführten Bundesregierung zur Unterstützung der Ukraine bei der Ausübung ihres völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands. Der Rückzug von regulären und irregulären russischen Kräften aus dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine, der Schutz der ukrainischen Grenzen sowie Frieden und Stabilität in ganz Osteuropa sind auch Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherheit Europas und Deutschlands.

 

Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf:

 

1. die Unterstützung der Selbstverteidigung der Ukraine auf eine zeitlich unbefristete Grundlage zu stellen, insbesondere durch

  • die uneingeschränkte Bereitstellung von benötigten Waffen, Ausrüstung und Munition, um den Abwehrkampf der Ukraine zu ermöglichen und von Russland besetztes Territorium zu befreien, um die territoriale Integrität der Ukraine in den Grenzen von 1991 wiederherzustellen,
  • die Stärkung bzw. den Aufbau von Produktionsketten in Deutschland und Europa zur dauerhaften Bereitstellung von der Ukraine benötigten militärischen Güter,
  • die weitere Forcierung der Energieunabhängigkeit von Russland in Europa und die Unterstützung für gleichgerichtete Vorhaben weltweit,
  • die Aufrechterhaltung und, wo möglich, Verschärfung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, auch durch ein verbessertes EU-Regelwerk,
  • die Verstetigung von Wirtschaftshilfen zur Stabilisierung der ukrainischen Volkswirtschaft,
  • nachhaltige diplomatische und wirtschaftliche Initiativen, um das Zurückhalten von Lebensmitteln und Energie für Drittstaaten durch die russische Seite zu unterbinden,
  • die unverrückbare Absage an jegliche Verhandlungen mit Russland ohne die Ukraine,
  • den verstärkten Dialog mit und die strategische Einbindung von transatlantisch-orientierten Partner:innen in der US-amerikanischen Zivilgesellschaft, Think Tanks und politischen Entscheidungsträger:innen,
  • den entschiedenen Widerstand gegen Versuche, Hilfen für die Ukraine und die Finanzierung des deutschen Sozialstaats in der politischen Debatte gegeneinander auszuspielen und damit die Solidarität mit der Ukraine zu untergraben.

 

2. Angesichts der Möglichkeit russischer Versuche zur Destabilisierung der Ukraine nach einem zukünftigen Ende der Kampfhandlungen und der Gefahr erneuter russischer militärischer Aggression gegen die Ukraine in der Zukunft die Vorbereitungen für den Wiederaufbau und den Schutz der Ukraine weiter zu intensivieren, insbesondere durch

  • die Ausgestaltung des „RebuildUkraine“-Plans der Europäischen Union als umfassendes Wiederaufbauprogramm, inklusive der Umsetzung einer dezentralen Energie-Infrastruktur und dem schnellstmöglichen Aufbau einer Versorgung mit erneuerbaren Energien,
  • die Stärkung der europäischen Kooperation mit, und der europäischen Unterstützung für, die ukrainischen demokratischen Zivilgesellschaft, inklusive der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung,
  • die dauerhafte Unterstützung für die Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und dem Schutz ihrer Grenzen,
  • Unterstützung bei den Bemühungen der Regierung um verbesserte Korruptionsbekämpfung,
  • belastbare Sicherheitsgarantien und eine realistische EU- und NATO-Beitrittsperspektive für die Ukraine nach Kriegsende.

 

3. Angesichts der Notwendigkeit einer dauerhaften Perspektive für Frieden und Sicherheit in Europa die Ideen des Positionspapiers „Sozialdemokratische Antworten auf eine Welt im Umbruch“ und des 5-Punkte-Plans „Gemeinsam für eine sozialdemokratische Sicherheitspolitik in Europa“ weiterzuentwickeln und umzusetzen, insbesondere durch

  • die stärkere Einbindung von Expert:innen aus Osteuropa, besonders auch aus der Ukraine, in der Forschung und bei der Beratung der deutschen und europäischen Politik auf allen Ebenen und eine kritische Evaluierung der bisherigen Beratungsstrukturen,
  • die Unterstützung der belarussischen Opposition mit dem Ziel, den demokratischen Widerstand gegen Diktatur und russische Fremdbestimmung zu stärken,
  • die Unterstützung der demokratischen russischen Opposition,
  • die finanzielle und strukturelle Förderung von sich im Exil befindlichen demokratischen Kräften aus autokratischen Ländern Osteuropas,
  • die Ausformulierung der neuen europäischen Russlandpolitik als Verbindung von Sicherheit für Russlands Nachbarn und überzeugenden Perspektiven der Zusammenarbeit für ein Russland, das bereit ist, diese Sicherheit nachprüfbar zu garantieren.

 

Antrag 18/II/2023 Mindestlohn auf 15 Euro anheben

18.08.2023

Die Verantwortungsträger:innen der SPD setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn auf 14 Euro angehoben wird. Analog zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 1. Oktober 2022 sollte dies gesetzlich geregelt werden.

Antrag 44/II/2023 Anpassung der Errechnung des Elterngeldes für finanzielle Unabhängigkeit der Frauen und gleichberechtigte Sorgearbeit

18.08.2023

Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
  2. Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
  3. Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit