Antrag 18/II/2023 Mindestlohn auf 15 Euro anheben

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Verantwortungsträger:innen der SPD setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn auf 14 Euro angehoben wird. Analog zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 1. Oktober 2022 sollte dies gesetzlich geregelt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Die Verantwortungsträger:innen der SPD setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn auf 15 Euro angehoben wird. Analog zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 1. Oktober 2022 soll dies gesetzlich geregelt werden.

 

Begründung:

Die für 2024 und 2025 geplante Mindestlohn-Erhöhungen führen angesichts einer Rekordinflation zu einem Reallohnverlust. Deshalb muss die verbindliche Lohnuntergrenze stärker steigen, um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher:innen zu gewährleisten. Zudem muss bis spätestens Ende 2024 die EU Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass Mindestlöhne auf klar definierten Kriterien fußen, die zur Angemessenheit des Mindestlohnes beitragen. Die EU-Richtlinie empfiehlt dazu 60% des Medianeinkommens und 50% des Durchschnitteinkommens.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Mindestlohn auf 15 Euro anheben

 

Die Verantwortungsträger:innen der SPD setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn auf 15 Euro angehoben wird. Analog zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 1. Oktober 2022 soll dies gesetzlich geregelt werden.

 

Begründung:

Die für 2024 und 2025 geplante Mindestlohn-Erhöhungen führen angesichts einer Rekordinflation zu einem Reallohnverlust. Deshalb muss die verbindliche Lohnuntergrenze stärker steigen, um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher:innen zu gewährleisten. Zudem muss bis spätestens Ende 2024 die EU Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass Mindestlöhne auf klar definierten Kriterien fußen, die zur Angemessenheit des Mindestlohnes beitragen. Die EU-Richtlinie empfiehlt dazu 60% des Medianeinkommens und 50% des Durchschnitteinkommens.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: