Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, eine Öffentlichkeitskampagne in Auftrag zu geben, die zur Aufklärung und Verbreitung des internationalen Hilfe-Zeichens für das Anzeigen von persönlicher Betroffenheit durch häusliche Gewalt beiträgt.
Archive
Antrag 144/II/2022 Öffentlichkeitskampagne für das internationale Hilfezeichen bei häuslicher Gewalt
9.10.2022Antrag 170/II/2022 Laufzeit der Trägerschaft bei Unterkünften für geflüchtete Menschen in Berlin verlängern und Qualitätsmerkmale im Vergabeverfahren stärker berücksichtigen
9.10.2022Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Laufzeit der Trägerschaft bei Unterkünften für geflüchtete Menschen in Berlin zu verlängern und Qualitätsmerkmale im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen.
Verträge über den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete Menschen haben in Berlin eine Laufzeit von drei Jahren. Diese soll optional auf mindestens sechs Jahre verlängert werden. Weil bisher meist der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, sollen das Modell der Dumping-Preise abgeschafft und die Qualität der Unterbringung sowie die Leistungen des bisherigen Betreibers stärker in den Fokus der Vergabe gerückt werden.
Antrag 184/II/2022 BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickeln - Ziele setzen für „Mobilität für alle“
9.10.2022Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickelt wird und die „Jelbi“-Punkte ausgebaut werden, damit ÖPNV- und Sharing-Angebote für die Berliner:innen und Gäste der Stadt noch attraktiver werden, das Ziel „Mobilität für alle“ im Sinne der Daseinsvorsorge gestärkt wird und Flächen in der Stadt durch den erwarteten Rückgang des privaten Verkehrsaufkommens geschont werden.
Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Eine weitergehende Bündelung von Sharing-Angeboten bei „Jelbi“ ist zu verfolgen und erfolgt durch neue Anbieter:innen und neue Angebote. Bei der Integration ihrer Dienste in die Plattform „Jelbi“ werden den Sharing-Anbieter:innen rabattierte Sondernutzungsgebühren für ihre eigenen Standorte gewährt. Die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren werden in den Bau weiterer „Jelbi“-Punkte im Land Berlin investiert.
- Es muss ein zeitnaher und umfassender Aufwuchs von „Jelbi“-Punkten – auch in den Außenbezirken – mit standortgerechter Skalierung erfolgen. Die Jelbi“-Punkte sind mit dem Bestandsnetz des ÖPNV zu vernetzen, um eine Zubringerfunktion und eine Feinerschließung der Gebiete zu erreichen.
- Für den konsequenten Ausbau von „Jelbi“-Punkten ist für die geplanten Standorte unbedingt sicherzustellen, dass notwendige Flächen auch im öffentlichen Straßenland zur Verfügung stehen.
- In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird gegenüber der Wohnungswirtschaft darauf hingewirkt, dass beim Wohnungsneubau von Anfang an „Jelbi“-Angebote mitberücksichtigt und entsprechend beworben werden, um eine attraktive Alternative zum eigenen Fahrzeug zu bieten.
Zu prüfen ist, inwieweit Bauherr:innen hierzu durch eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung verpflichtet werden können. - In den bestehenden Wohngebieten dürfen motorisierte Zweiräder nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. In dem Zusammenhang ist auch die „Berliner Linie“ kritisch zu überprüfen, die von den Besitzer:innen auf Gehwegen geparkte Motorroller und -räder duldet. Diese zulasten des Fußverkehrs gehende Duldung ist nicht mit dem Mobilitätsgesetz vereinbar.
- Ein nachhaltiges betriebliches Mobilitätsmanagement soll mit „Jelbi“-Angeboten unterstützt bzw. verknüpft werden.
- „Jelbi“ wird in die VBB-Abonnement-Struktur eingebunden.
- Die Belange mobilitätseingeschränkter Bürger:innen sind bei der Planung und Umsetzung von Angeboten zu berücksichtigen.
- Bei der Weiterentwicklung und Evaluierung von „Jelbi“ durch die BVG sind das Mobillitätsgesetz, der StEP Mobilität + Verkehr, der Nahverkehrsplan und die Auswirkungen auf den Modal Split in Berlin zu berücksichtigen.
- Zur Vermeidung von steigendem Straßenverkehr ist Tür-zu-Tür-Fahrten durch Sharing-Pkw technisch vorzubeugen: Die Nutzung von Bus und Bahn auf der Hauptstrecke ist z. B. durch vorrangige Anzeige der klimaverträglichsten Strecke zu begünstigen.
Antrag 48/II/2022 Digitalisierungsstrategie Schule: IT-Mitarbeiter:innen an den Schulen fest anstellen
9.10.2022Digitalisierung bedeutet mehr als die Anschaffung von IT-Endgeräten, Software und Plattformen. Zu einer erfolgreichen IT-Strategie gehört auch fachkundiges Personal vor Ort und eine möglichst zentral organisierte Steuerung. Ohne IT-Kräfte kann eine fachgerechte, effiziente Einrichtung und Betreuung der Hard- und Software nicht gewährleistet werden. Es braucht kompetente IT-Fachkräfte, die sich sowohl mit der vorhandenen Hardware und den baulichen Voraussetzungen auskennen – einer notwendigen Voraussetzung für die IT-Infrastruktur – und dabei gleichzeitig mit den schulisch-didaktischen Anforderungen vertraut sind.
Die zeitweise Betreuung der Schul-IT durch Fremdfirmen kann, genauso wie die Übernahme von Verantwortung und Wartung der lokalen IT-Infrastruktur durch Lehrkräfte, keine Dauerlösung sein. Nötig ist eine kompetente und dauerhaft gesicherte Betreuung durch IT-Fachkräfte, die unmittelbar bei einem Landesdienstleister angestellt, den Schulen möglichst konkret zugeordnet und in einer zentralen Struktur zusammengefasst sind.
Daher fordern wir, dass
- künftig keine externe Vergabe der IT-Betreuung in Schulen durchgeführt wird;
- beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) schrittweise IT-Fachkräfte eingestellt werden, die sich um die Betreuung der Endgeräte, Software und Plattformen an Schulen kümmern. Die Fachkräfte sind dabei den einzelnen Schulen zuzuordnen. Sie sollen in der praktischen Umsetzung sowohl niedrigschwellige Angebote für feste Ansprechpartner in Softwarefragen (Account-Manager) für maximal drei Schulen in unmittelbarer Nähe etablieren und niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung bei Hardwarefragen (“Medienwart”) in jeder Schule vor Ort anbieten (Stellenzumessung gem. Schulgröße); das ITDZ entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gestärkt wird und diesem aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit eine übertarifliche Einstellung oder eine bessere Eingruppierung ermöglicht wird;
- unbesetzte Lehrkräftestunden in der Übergangszeit nicht nur für pädagogische Personalstellen umgewandelt werden können, sondern den Schulen auch eine Einstellung von IT-Fachkräften zur Betreuung der schulischen Hardware ermöglicht wird.
Antrag 50/II/2022 Beschlusslage umsetzen – Konsequenter Ausbau und gezielte Förderung der Gemeinschaftsschule jetzt!
9.10.2022Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Beschlusslage der SPD Berlin sowie die Vereinbarungen zum Ausbau und zur Förderung der Gemeinschaftsschulen in den Koalitionsverträgen 2016 und 2021 in dieser Legislatur konsequent umzusetzen.
Bei der Konzeptionierung eines „Landesförderprogramms Gemeinschaftsschule“ ist insbesondere der Schwerpunkt auf den Ausbau und Förderung der Schule zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule sowie auf die strukturelle Stärkung von Schulfusionen- und -kooperationen von zentraler Bedeutung zu legen. Das Landesförderprogramm Gemeinschaftsschule soll dabei insbesondere die folgende Aspekte enthalten:
Schulen und Akteur:innen breiter informieren:
Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, werden die Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule und die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler:innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.
Zeitliche Entlastung schaffen:
Nach dem Entschluss, zu einer Gemeinschaftsschule heranzuwachsen oder nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation sind für den Prozess des Ausbaus zu einer Gemeinschaftsschule und der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zwingend zusätzliche Zeit- und Personalressourcen zu schaffen. Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes, der Entwicklung eines gemeinsamen Schulprogramms, eines schulinternen Curriculums, des Ganztages und der Rhythmisierung der neuen Gemeinschaftsschule sind für sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter:innen für die Dauer des Heranwachsens zu einer Gemeinschaftsschule oder des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastungen zu schaffen.
Professionelle Begleitung schaffen:
Schulen, die den Ausbau oder den Fusionsprozess hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten für den Schulentwicklungsprozess für mindestens drei Jahre eine professionelle Begleitung, um die Schulen hinsichtlich der Leitungs-, Team-, Unterrichts- und Schulstruktur zu unterstützen und sicherzustellen, dass die gesamte Schulgemeinschaft, einschließlich der Schüler:innen und Eltern, in einem einer demokratischen Schule angemessenen Maße an den Prozessen beteiligt wird.
Finanzielle Anreize schaffen:
Schulen, die den Ausbau oder den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten zusätzliche Mittel, die eigenverantwortlich für die Dauer des Schulentwicklungsprozesses genutzt werden können. Gelder, die den Schulen bereits im Zuge anderer Programme zustehen (z. B. Bonus-Programm) werden nicht gekürzt.
Bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:
Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber eine kleinere Anzahl als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die anstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.
Die Berliner Gemeinschaftsschule ist als eigenständige Schulart auch mit einem eigenen Schulbuchstaben (M) neben den Integrierten Sekundarschulen (K), Gymnasien (Y), Grundschulen (G) und Förderschulen (S) als allgemeinbildende Schule auszuweisen.
Stärkung der Schulen als kiezoffene Schulen im Zuge des Modellvorhabens “Zukunftskieze“
Die Erfahrungen rund um die Gemeinschaftsschule am Campus Rütli haben gezeigt, dass Schulen keine in sich geschlossen Gebäude sind, sondern im Zuge des lebenslangen Lernens und der Kiezentwicklung als zentraler Bestandteil innerhalb einer Bildungslandschaft im Kiez zu sehen sind. Daher werden die Gemeinschaftsschulen personell und inhaltlich darin unterstützt, sich sozialräumlich zu öffnen und zu vernetzen.
Prozesssteuernde Rolle der SenBJF ernstnehmen
In den Bezirken gibt es eine unterschiedlich starke Bereitschaft, Gemeinschaftsschulen aufzubauen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie muss in ihrer prozesssteuernden Rolle ernst genommen und gestärkt werden, damit neue Gemeinschaftsschulen sinnvoll in Berlin verteilt entstehen und in ihrer Entwicklung unterstützt werden.·
Genehmigungsverfahren Vereinfachen, Rolle des Landes stärken
Das Schulgesetz ist so anzupassen, dass die Bezirke Anträge zur Umwandlung künftig nur ablehnen dürfen, wenn sich daraus eine Beeinträchtigung der Schulplatzversorgung ergibt. Gleichzeitig soll die Stellung der Schulkonferenzen und des Landes im Genehmigungsverfahren gestärkt werden.
Die wissenschaftliche Längsschnittstudie und Begleitung der Gemeinschaftsschulen gilt es zu verknüpfen
Die im Koalitionsvertrag festgelegte Längsschnittstudie soll mit einer engen Prozessbegleitung der Gemeinschaftsschulen verknüpft werden, um so Gelingensbedingungen und Entwicklungsbedarfe zu ermitteln, transparent zu machen und im Austausch den Prozess der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen hinsichtlich der Leitung, des Kollegiums, des schulinternen Curriculums, des Schulprogramms, des Ganztags, der Rhythmisierung sowie der Standortfrage in den Blick zu nehmen.