Antrag 48/II/2022 Digitalisierungsstrategie Schule: IT-Mitarbeiter:innen an den Schulen fest anstellen

Status:
Annahme

Digitalisierung bedeutet mehr als die Anschaffung von IT-Endgeräten, Software und Plattformen. Zu einer erfolgreichen IT-Strategie gehört auch fachkundiges Personal vor Ort und eine möglichst zentral organisierte Steuerung. Ohne IT-Kräfte kann eine fachgerechte, effiziente Einrichtung und Betreuung der Hard- und Software nicht gewährleistet werden. Es braucht kompetente IT-Fachkräfte, die sich sowohl mit der vorhandenen Hardware und den baulichen Voraussetzungen auskennen – einer notwendigen Voraussetzung  für die IT-Infrastruktur – und dabei gleichzeitig mit den schulisch-didaktischen Anforderungen vertraut sind.

 

Die zeitweise Betreuung der Schul-IT durch Fremdfirmen kann, genauso wie die Übernahme von Verantwortung und Wartung der lokalen IT-Infrastruktur durch Lehrkräfte, keine Dauerlösung sein. Nötig ist eine kompetente und dauerhaft gesicherte Betreuung durch IT-Fachkräfte, die unmittelbar bei einem Landesdienstleister angestellt, den Schulen möglichst konkret zugeordnet und in einer zentralen Struktur zusammengefasst sind.

 

Daher fordern wir, dass

  1. künftig keine externe Vergabe der IT-Betreuung in Schulen durchgeführt wird;
  2. beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) schrittweise IT-Fachkräfte eingestellt werden, die sich um die Betreuung der Endgeräte, Software und Plattformen an Schulen kümmern. Die Fachkräfte sind dabei den einzelnen Schulen zuzuordnen. Sie sollen in der praktischen Umsetzung sowohl niedrigschwellige Angebote für feste Ansprechpartner in Softwarefragen (Account-Manager) für maximal drei Schulen in unmittelbarer Nähe etablieren und niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung bei Hardwarefragen (“Medienwart”) in jeder Schule vor Ort anbieten (Stellenzumessung gem. Schulgröße); das ITDZ entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gestärkt wird und diesem aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit eine übertarifliche Einstellung oder eine bessere Eingruppierung ermöglicht wird;  
  3. unbesetzte Lehrkräftestunden in der Übergangszeit nicht nur für pädagogische Personalstellen umgewandelt werden können, sondern den Schulen auch eine Einstellung von IT-Fachkräften zur Betreuung der schulischen Hardware ermöglicht wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: