Antrag 184/II/2022 BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickeln - Ziele setzen für „Mobilität für alle“

Status:
Annahme

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickelt wird und die „Jelbi“-Punkte ausgebaut werden, damit ÖPNV- und Sharing-Angebote für die Berliner:innen und Gäste der Stadt noch attraktiver werden, das Ziel „Mobilität für alle“ im Sinne der Daseinsvorsorge gestärkt wird und Flächen in der Stadt durch den erwarteten Rückgang des privaten Verkehrsaufkommens geschont werden.

 

Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Eine weitergehende Bündelung von Sharing-Angeboten bei „Jelbi“ ist zu verfolgen und erfolgt durch neue Anbieter:innen und neue Angebote. Bei der Integration ihrer Dienste in die Plattform „Jelbi“ werden den Sharing-Anbieter:innen rabattierte Sondernutzungsgebühren für ihre eigenen Standorte gewährt. Die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren werden in den Bau weiterer „Jelbi“-Punkte im Land Berlin investiert.
  • Es muss ein zeitnaher und umfassender Aufwuchs von „Jelbi“-Punkten – auch in den Außenbezirken – mit standortgerechter Skalierung erfolgen. Die Jelbi“-Punkte sind mit dem Bestandsnetz des ÖPNV zu vernetzen, um eine Zubringerfunktion und eine Feinerschließung der Gebiete zu erreichen.
  • Für den konsequenten Ausbau von „Jelbi“-Punkten ist für die geplanten Standorte unbedingt sicherzustellen, dass notwendige Flächen auch im öffentlichen Straßenland zur Verfügung stehen.
  • In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird gegenüber der Wohnungswirtschaft darauf hingewirkt, dass beim Wohnungsneubau von Anfang an „Jelbi“-Angebote mitberücksichtigt und entsprechend beworben werden, um eine attraktive Alternative zum eigenen Fahrzeug zu bieten.
    Zu prüfen ist, inwieweit Bauherr:innen hierzu durch eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung verpflichtet werden können.
  • In den bestehenden Wohngebieten dürfen motorisierte Zweiräder nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. In dem Zusammenhang ist auch die „Berliner Linie“ kritisch zu überprüfen, die von den Besitzer:innen auf Gehwegen geparkte Motorroller und -räder duldet. Diese zulasten des Fußverkehrs gehende Duldung ist nicht mit dem Mobilitätsgesetz vereinbar.
  • Ein nachhaltiges betriebliches Mobilitätsmanagement soll mit „Jelbi“-Angeboten unterstützt bzw. verknüpft werden.
  • „Jelbi“ wird in die VBB-Abonnement-Struktur eingebunden.
  • Die Belange mobilitätseingeschränkter Bürger:innen sind bei der Planung und Umsetzung von Angeboten zu berücksichtigen.
  • Bei der Weiterentwicklung und Evaluierung von „Jelbi“ durch die BVG sind das Mobillitätsgesetz, der StEP Mobilität + Verkehr, der Nahverkehrsplan und die Auswirkungen auf den Modal Split in Berlin zu berücksichtigen.
  • Zur Vermeidung von steigendem Straßenverkehr ist Tür-zu-Tür-Fahrten durch Sharing-Pkw technisch vorzubeugen: Die Nutzung von Bus und Bahn auf der Hauptstrecke ist z. B. durch vorrangige Anzeige der klimaverträglichsten Strecke zu begünstigen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: