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Antrag 61/II/2022 Zukunftskieze – datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement vor Ort für ein lernendes und zukunftsfähiges Berlin

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Bezirke und Senatsverwaltungen auf, folgende Punkte umzusetzen:

1. Aufbau eines Berliner Bildungsmonitorings

Das Bildungsmonitoring soll sich aus den bekannten Leistungsstudien sowie einem kommunalen und lokalen Bildungsmonitoring (Leistungsdaten der formalen, nonformalen und informellen Bildung, SchülerInnen, Lehrkräftezahlen, Schulentwicklungspläne, Anzahl an AbsolventInnen, Umfragen, Bevölkerungsstruktur etc.) zusammensetzen, um zeitnah datenbasiert steuern zu können. Das Berliner Bildungsmonitoring dient als geeignetes Instrument, um lokale Bildungsprozesse zu überblicken und zu planen, Bildungsakteure zu unterstützen und Bildungslandschaften zu gestalten. 

2. Aufbau eines Berliner Bildungsmanagements

Das Berliner Bildungsmanagement soll an den Kiezen und Menschen orientiert sein, lokale und vernetzte Bildungsstrukturen aufbauen und alle Menschen im gesamten Lebensverlauf in den Blick nehmen. Hierzu arbeiten die Verwaltungen inhaltlich, organisatorisch und finanztechnisch transparent bezirks- und senatsübergreifend auf Grundlage des Berliner Bildungsmonitorings mit den Bildungsakteuren in den Kiezen und Schulen zusammen, um die diversen, oft parallel laufenden, Maßnahmen (Soziale Stadt, Bildungsverbünde, Quartiersmanagement, Einzelmaßnahmen der Träger, Förderprogramme etc.) in Abstimmung zu bringen. Hierzu ist eine Bildungsmanagerin oder ein Bildungsmanager in einem lokalen Bildungsbüro zu etablieren. Zusätzlich müssen im Rahmen der Ausgestaltung des Bildungsmanagements Herausforderungen der praktischen Umsetzung mitgedacht und ausgestaltet werden. Dazu gehören Strukturen, die beispielsweise Mustermietverträge für Raumanmietungen, Raumbuchungssysteme und Schlüsselorganisation betreffen.

3. Aufbau einer inklusiven Bildungsberatung

Die inklusive Bildungsberatung muss es allen Menschen im Kiez, in jedem Alter, mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne Migrations- und Fluchterfahrungen vor Ort ermöglichen, kieznah von der Familienplanung bis ins hohe Alter Bildungsangebote zu erkennen und wahrzunehmen sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen.

4. Bildungsübergänge als Brücken und nicht als Brüche gestalten

Neben der Schule als zentraler Ort der formalen Bildung sind alle Menschen eines Kiezes darin zu unterstützen, Bildungsübergänge innerhalb oder zwischen der formalen, nonformalen oder informellen Bildung zu kennen und wahrnehmen zu können. Von Geburt an und bis ins hohe Alter müssen die Menschen erreicht und unterstützt werden. Das vernetzte Bildungsmanagement im Kiez muss daher inklusive Angebote schaffen, Lernwege und Übergänge ermöglichen sowie analoge und digitale Unterstützungen anbieten.

Antrag 58/II/2022 Feststellung non-formal und informell erworbener Kompetenzen verstetigen

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Regelangebot der Bilanzierung und Dokumentation non-formaler und informeller Kompetenzen in öffentlicher Verantwortung entwickelt wird, welches die Menschen bei ihrer Entscheidung über bildungsbiografische und berufliche Weiterentwicklungen effektiv unterstützt. Das Berliner Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG) sieht eine entsprechende Öffnungsklausel in § 2, Absatz 7 vor.

 

Insbesondere soll dabei auf folgende Aspekte geachtet werden:

 

  • Einbeziehung der langjährigen Expertise von Projekten und Institutionen, die Lebenswelt-, Gender- und Biografie-orientiert arbeiten, bei der Vorbereitung des Regelangebots.
  • Die Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Kompetenzen müssen durch hochwertige Beratung begleitet werden, die für die Ratsuchenden neutral und unabhängig, niederschwellig, barrierefrei und kostenfrei ist.
  • Beim Zugang zu und bei der Durchführung von Verfahren der Kompetenzbilanzierung müssen diversitätssensibel die besonderen Lebenslagen der Menschen berücksichtigt werden, entsprechende Schulungen sind vorzusehen sowie
  • wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Regelangebots unter starker Einbeziehung der Praktiker.

 

Antrag 75/II/2022 Faire Arbeitsbedingungen an Volkshochschulen (VHS) – Festanstellung ermöglichen

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Festanstellung von Dozierenden an Volkshochschulen (VHS) schrittweise eingeführt wird und damit die soziale Absicherung für bislang freiberuflich und arbeitnehmerähnlich tätige Dozierenden weiter erhöht wird. 

 

In einem ersten Schritt sollen bis zum Ende der Legislatur 100 zusätzliche vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) an den 12 Berliner Volkshochschulen geschaffen werden. Hierzu sind bereits ab dem kommenden Haushalt erste Vorkehrungen zu treffen. Wir orientieren uns damit an der erfolgreichen Entwicklung an den Berliner Musikschulen in den vergangenen fünf Jahren. Unser mittelfristiges Ziel ist es dabei, an den Volkshochschulen ein Drei-Säulen-System zu etablieren, das als Beschäftigungsmöglichkeit für Dozierende die Festanstellung, die arbeitnehmerähnliche Freiberuflichkeit und die Freiberuflichkeit ohne Arbeitnehmerähnlichkeits-Status vorsieht.

 

Der Senat soll dabei  in Abstimmung mit den Volkshochschulen ein Konzept erarbeiten, das darüber Aufschluss gibt, in welchen Programmbereichen an den Volkshochschulen der Einsatz von Weiterbildungslehrkräften institutionell besonders wirksam und sinnvoll ist und welche Risiken mit der Möglichkeit der Festanstellung für die VHS verbunden sind. Dieses Konzept soll die Grundlage für die Haushaltsaufstellung 2024/25 bilden. 

Antrag 65/II/2022 Endlich Beschlusslage umsetzen – Sonderungsverbot an Freien Schulen durchsetzen!

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, mit fünf Jahren Verzögerung die wiederholte Beschlusslage der SPD Berlin umzusetzen und verbindliche Vorgaben über einkommensabhängige Maximalbeiträge beim Schulgeld (Schulgeldhöchstbetragstabellen) für Freie Schulen einzuführen. Die dafür notwendige Reform der Durchführungsverordnung (DVO) soll das Land Berlin in die Lage versetzen, das im Grundgesetz vorgeschriebene Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG (Zugang für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern) durchzusetzen.

 

Im Einzelnen sollen folgende Aspekte Einzug in die DVO finden:

  • Einkommensabhängige Schulgeldtabelle, die bei der vollständigen Beitragsfreiheit für Familien im Transferleistungsbezug anfängt und sich in Anlehnung an die TKBG-Tabelle (Tageskostenbetreuungsgesetz-Tabelle) einkommenssensibel fortsetzt sowie auch mittlere Einkommen umfasst. Dabei sollen alle tatsächlich verpflichtenden Elternbeiträge einbezogen werden. 
  • Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, sollen höhere Zuschüsse erhalten, die es ermöglichen, dass die verbindlichen Schulgeldtabellen nicht dazu führen, dass die Schulen mehr segregieren – sondern weniger. Die erhöhten Zuschüsse sollen einen adäquaten Ausgleich darstellen, der sich aus dem Verbot, Schulgeld von Familien, die Transferleistungen beziehen, ergibt. Schulen, die nur wenige oder keine Schüler*innen aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen, sollen entsprechend geringere Zuschüsse erhalten.
  • Die Vergleichbarkeit der Eingruppierung der Gehälter des pädagogischen Personals mit dem öffentlichen Sektor muss sichergestellt sein. Qualitative Verbesserungen in der Pädagogik der Freien Schulen darf nicht auf Kosten der Gehälter der Beschäftigten erfolgen.
  • Die Aufsichtsstrukturen der SenBJF für Freie Schulen sind zu stärken und die Einhaltung des Sonderungsverbots nicht nur bei der Zulassung, sondern fortwährend zu prüfen.

 

Antrag 205/II/2022 Berlin braucht eine neue Waldbaurichtlinie – für einen klimafesten Wald

9.10.2022

Der Berliner Wald leistet einen wichtigen Beitrag als Schutz- und Erholungswald. Er ist für die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner von essentieller Bedeutung. Aber auch seine Bedeutung in seiner Funktion als nachwachsender Rohstoff Holz ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit für Berlin. Ein gut strukturierter Mischwald leistet einen natürlichen Beitrag als CO2 – Senke.

 

Daher ist es wichtig, die bestehenden Waldflächen zu schützen und resistent gegen den Klimawandel zu machen.

 

Die Berliner Waldbaurichtlinie aus dem Jahr 1992 (aktualisiert 2011) wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Dass die unreflektierte Umsetzung dieser Richtlinie eine nicht zukunftsfähige Waldpolitik bedeutet, zeigt sich beispielhaft und besonders zugespitzt am Beispiel des Frohnauer Waldes. Hier soll in einem gesunden Wald, der nachweislich keines Umbaus bedarf, mit großen, schweren Holzernte-Maschinen (sog. Harvestern) umfangreich Holz geschlagen werden. Das kann für den Frohnauer Wald langfristige Schäden bedeuten bzw. ihn weniger widerstandsfähig gegen den Klimawandel machen. So müssen für den Einsatz der Harvester breite Ost-West-Schneisen in den Wald geschlagen werden, die bestehen bleiben und damit eine stärkere Durchlüftung und so auch Austrocknung des Waldes zur Folge haben können. Außerdem wird dadurch der Schutzschirm großflächig zerstört und das Bestandsinnenklima wird negativ verändert

 

Deshalb fordern wir:

  1. Die aktuelle Holzeinschlag-Strategie des Landesforstamtes Berlin durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klima ist zu überprüfen.
  2. Bis zur Evaluation dieser Strategie ist der Einsatz von Großmaschinen/Harvestern auf strukturierten Mischwaldflächen in allen Berliner Wäldern mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die schematische Erschließung durch Rückegassen, sowie deren dauerhafte farbliche Markierung haben im Erholungswald zu unterbleiben.
  3. Das Abgeordnetenhaus soll ein neues Berliner Waldgesetz entwickeln und beschließen, das den Anforderungen an den modernen Waldumbau unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels gerecht wird.
  4. Eine neue Waldbaurichtlinie, die die derzeitigen klimatischen Veränderungen berücksichtigt, muss für Berlin erarbeitet werden. Dies sollte in einem Gremium im politischen Rahmen mit Waldexperten erfolgen.
  5. Die Baumartenvielfalt ist zu erhöhen. Klimastabile Gastbaumarten wie Roteiche, Esskastanie, Robinie, europäische Lärche, Douglasie etc. müssen einzeln bis gruppenweise eingemischt werden. Das zur Zeit noch bestehende, völlig unsinnige Verbot dieser als „Fremdländer oder Ausländer“ bezeichneten Baumarten ist aufzuheben, da gerade diese Baumarten besonders klimastabil sind. Berlin steht hier völlig isoliert im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, die bereits alle aktiv ihre Wälder klimaresistent mit Einmischungen der oben genannten Baumarten umbauen.
  6. Der Berliner Wald ist als natürliche CO2- Senke zu optimieren. Dies wird erreicht durch einen hohen nachhaltigen Zuwachs an Holz. Im Holz gebundener Kohlenstoff soll langfristig als Baustoff/Bauholz fixiert werden. So kann ein Beitrag geleistet werden, andere klimaschädliche Baustoffe zu ersetzen.