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Antrag 108/II/2023 Clubkultur darf kein Luxusgut werden! Für eine differenzierte Preisgestaltung in Berliner Clubs

18.08.2023

Der Senat soll sich dafür einsetzen, dass die Berliner Clubs sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Umsetzung einer differenzierten Preisgestaltung verpflichten. Personen mit Berliner oder Brandenburger Meldeadresse sollen günstigere Eintrittspreise erhalten als Tourist*innen (min. 25-30% günstiger). Dieser Preisabschlag soll für alle Berliner*innen und Brandenburger*innen gelten, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten und der durch die Kaufkraft von Tourist*innen höheren Preise auf die Zugänglichkeit der Clubkultur für die Berliner und Brandenburger Bevölkerung abzufedern.

 

Clubbetreiber*innen sollen auch aufgefordert werden, für BerlinCard-Inhaber*innen darüber hinaus vergünstigte Angebote zu schaffen.

 

Der Berliner Senat wird ebenfalls aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Partizipation aller Berliner*innen und Brandenburger*innen, also auch solcher mit niedrigem Einkommen, an der Berliner Clubkultur langfristig gesichert wird.

Antrag 86/II/2023 Flagge zeigen ohne Kompromisse

18.08.2023

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert die Ausführungsvorschriften zur Berliner Flaggenordnung so anzupassen, dass die Interinclusive Progressive Pride Flag verpflichtend an folgenden Tagen an den Gebäuden der Senatsverwaltungen, des Abgeordnetenhauses und den Bezirksämtern zu hissen ist:

  • Internationaler Tag gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit („-phobia“) (IDAHOBIT) am 17. Mai
  • Während des kompletten Pride Months Juni
  • Am Tag des zentralen CSD-Umzugs in Berlin (Christopher-Street-Day)

Sollte es notwendig sein, hierfür die Rechtsgrundlagen anzupassen, sind entsprechende Änderungen vorzunehmen. Darüberhinausgehende Flaggenhissungen werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Antrag 109/II/2023 Queere Geschichte bewahren und für alle zugänglich machen: ein zentrales queeres Archiv für Berlin aufbauen

18.08.2023

Unter Federführung des Berliner Senats und in Kooperation mit der*dem Queerbeauftragten, dem Schwulen Museum*, den Universitäten und Hochschulen und anderen Einrichtungen mit Beständen zur Berliner queeren Geschichte soll eine Projektgruppe eingerichtet werden, die darauf abzielt, die Archivbestände zur queeren Geschichte Berlins in einem einzelnen Katalog zu erschließen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und womöglich in einem gemeinschaftlichen Archiv zusammenzuführen. Letzteres ist durch die Projektgruppe zu prüfen. Als Grundlage könnte hierbei der bereits sehr umfangreiche Bestand des Schwulen Museums* dienen. Die Sammlung soll explizit alle Bereiche queeren Lebens repräsentieren und abdecken. Zudem muss die Arbeit zur Aufarbeitung der Archivbestände ausreichend unterstützt und gefördert werden, dafür braucht es zusätzliche Stellen, die über dauerhafte Sachmittelförderung unbürokratisch den Träger*innen dieser Einrichtungen, allen voran dem Schwulen Museum*, finanziell ermöglicht werden. Die Archivbestände sollen in einem Onlinekatalog einsehbar und so für Forschende und Interessierte niedrigschwellig zu sichten sein. Die Ergebnisse der Projektgruppe sollen darüber hinaus in einer wissenschaftlichen Fachpublikation und niedrigschwelligen Informationsmaterialien verschiedenen Zielgruppen zugänglich gemacht werden.

Antrag 57/II/2023 Queere Rechte weltweit stärken - Queerpolitik auch in Städtepartnerschaften einbeziehen

18.08.2023

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:

 

Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.

Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.

Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.

Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.

Antrag 23/II/2023 Klimawandel und Berliner Wirtschaftsfördergesellschaften

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert:

 

  • Die Satzungen der Wirtschaftsfördergesellschaften müssen auf die Erfordernisse des Klimawandels und der von Berlin beschlossenen Klimaziele noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden.
  • Die von Steuergeldern finanzierten Wirtschaftsfördergesellschaften Berlins müssen im Beteiligungsbericht des Landes Berlin nachweisen, wie sie die beschlossenen Klimaziele des Landes Berlin bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Insbesondere bei Neuansiedlungen von Unternehmen und Industriebetrieben müssen die beschlossenen Klimaziele, der Hitzeatlas von Berlin sowie die konkreten Maßnahmen des Masterplan Wasser berücksichtigt werden. Unternehmerische Neu-Ansiedlungen, die keinen geschlossenen Wasserkreislauf bieten können, sind zu vermeiden.
  • Die Wasserproblematik, Wasserfußabdruck, Regenwassernutzung hat dabei einen wesentlichen Berichtsanteil bei den Wirtschaftsfördergesellschaften auszumachen.
  • Der bestehende Baumbestand ist zu erhalten. Gleichzeitig sind neue Bäumen zu pflanzen. Deren Zustand und deren Pflege sind zu dokumentieren.
  • Fördergelder für Unternehmen, die die Klimaziele ignorieren sind auszuschließen und schon gewährte Fördergelder müsse bei Nichtbeachtung der gesetzlich festgelegten Klimaziele zurückbezahlt werden.
  • Es ist ein Bericht zu erstellen, welche Fördergesellschaften bisher auf diesem Gebiet Erfolge verzeichnet haben. Dazu sind Vergleichs-Parameter festzulegen und diese mit der Wissenschaft abzustimmen.