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Antrag 105/II/2023 Solidarität mit der kritischen Presse

18.08.2023

In einer freiheitlichen Demokratie ist die freie Presse ein zentraler Baustein. Vor allem die kritische Berichterstattung über staatliche Stellen gehört zu den essenziellen Aufgaben der Presse in einer Demokratie. Hierbei muss sichergestellt sein, dass weder das berichterstattende Medium noch die recherchierenden Personen Repressionen und staatliche Verfolgung befürchten müssen.

 

Die internationale NGO „Reporter ohne Grenzen“ stuft die Lage der Pressefreiheit in Deutschland im Jahr 2022 zum wiederholten Mal in Folge herab, im internationalen Vergleich rangiert Deutschland damit auf Platz 21 von 180 Ländern. Ein ausschlaggebender Punkt sind vermehrte körperliche Übergriffe auf Medienschaffende. Die Organisation hat mit 103 Angriffen auf Medienschaffende im Jahr 2022 einen Höchststand verzeichnet. Die große Mehrheit dieser Fälle fand in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Befragte angegriffene Journalist*innen beklagen sich häufig darüber, dass Angriffe auf Medienschaffende von Polizei und Justiz häufig nicht verfolgt werden. Auf Demonstrationen fühlen sich Berichterstattende von der Polizei zu wenig geschützt, ein Drittel der Befragten sagte aus, dass auf Demonstrationen anwesende Polizist:innen den Angriffen tatenlos zugesehen oder den Berichterstattenden die Schuld gegeben hätten. Auch von tätlichen Angriffen, die von Polizeiangehörigen ausgingen, wurde berichtet.

 

Die SPD Berlin hat daher auf ihrem Landesparteitag 2022 beschlossen, sich für ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik einzusetzen, bei dem das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und auch die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden soll.

 

Die kritische Berichterstattung auch über die Polizei muss Medienvertreter:innen ohne Angst vor negativen Folgen möglich sein. Mit Bestürzen stellen wir fest, dass es zuletzt in Berlin zu einem Fall kam, bei dem ein Journalist aufgrund einer Berichterstattung über einen Polizisten aus dem extrem rechten und verschwörungsideologischen Milieu angeklagt wurde und sich nun vor Gericht verteidigen muss. Der Bericht informierte über die politischen Verbindungen des Berliner Polizisten, der bei der AfD aktiv ist und sich während der Coronapandemie im Kommunalparlament geweigert hatte, der Maskenpflicht Folge zu leisten. Außerdem wurden Verbindungen des Polizisten ins Milieu der sogenannten Querdenker aufgedeckt. Infolge der Berichterstattung zeigte der Polizist den Journalisten an, der daraufhin ein Schreiben des Landeskriminalamtes erhielt.

 

Wir beobachten diesen Vorgang mit großer Sorge und stellen uns in Solidarität hinter das betroffene Pressemedium und den angeklagten Journalisten. Rechtsextremismus hat in dieser Gesellschaft keinen Platz und darf in Sicherheitsbehörden nicht toleriert werden.

 

Strafanzeigen gegen Journalist:innen sind ein bekanntes Mittel aus dem rechten Milieu, um kritische Berichterstattung zu verhindern und die Pressefreiheit einzuschränken.

 

Rechtsstaatliche Mittel dürfen nicht missbraucht werden um gegen freie Berichterstattung vorzugehen und oder Journalist*innen an ihrer Arbeit zu hindern.

 

Die SPD setzt sich für freie Berichterstattung ein, insbesondere wenn sie polizeikritisch ist. Einschüchterungsversuche durch haltlose Ermittlungen gegen Journalist:innen, die auf Missstände innerhalb der Polizei hinweisen, darf es nicht geben. Die Pressefreiheit ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.

 

Wir als Sozialdemokratische Partei setzen uns für die Freie Presse und die Arbeit der Journalist:innen ein. Wir verurteilen jegliche Versuche, eine freie Berichterstattung behindern zu wollen.

Antrag 12/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

18.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger:innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger:innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind. Hier zählen unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

 

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

 

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter:innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Antrag 85/II/2023 Sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter in Berlin

18.08.2023

Die SPD Berlin setzt sich aktiv dafür ein, dass in jeglicher Kommunikation der Berliner Verwaltung Frauen, Männer sowie nicht-binäre Personen gleichberechtigt genannt werden. Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung I § 2 Abs. 2 wird um nicht-binäre Personen ergänzt. Die Regeln der sprachlichen Gleichstellung gelten für die gesamte Berliner Verwaltung. Hiervon ist auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner nicht ausgenommen.

Antrag 126/II/2023 Finanzierung der 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer dauerhaft sichern

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Berliner Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts von Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert eine dauerhafte Anschlussfinanzierung für die 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer zu finden.

Antrag 118/II/2023 Berlin bis spätestens 2040 klimaneutral machen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berlin spätestens bis 2040 klimaneutral wird.

Dieses Ziel soll verbindlich im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und die bestehenden Pläne im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) entsprechend angepasst werden. Auch das bisher geplante 70%-Reduktion-Ziel wird entsprechend auf spätestens 2028 vorgezogen.

Eine Beschleunigung der bisherigen Planungen des Senats ermöglicht eine Klimaneutralität 2042. Für die verbleibende Differenz ist es nötig, dass

  • auch unter Einsatz von Finanzmitteln der Ausbau der erneuerbaren Energie in Brandenburg unterstützt wird. Bestehende Kooperationen mit Brandenburg werden ausgebaut.
  • das geplante Sondervermögen ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die nachweislich substanziell etwas zum Klimaschutz beitragen oder deren sozial gerechte Ausgestaltung ermöglichen. Eine Finanzierung bereits geplanter Klimaschutzmaßnahmen, um den regulären Haushalt zu entlasten, lehnen wir ab. Die Verantwortlichkeiten und die Verwendung für das Sondervermögen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Als letzte Möglichkeit sollen weitere Sondervermögen zum Klimaschutz auf dem Tisch liegen. Ziel muss es bleiben, möglichst viele der zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen über den regulären Haushalt zu finanzieren und wo notwendig die Menschen, die am meisten CO₂ ausstoßen und mehr Geld zur Verfügung haben, stärker zu belasten.
  • 2040 noch in Berlin ausgestoßene Treibhausgase, wie bereits im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorgeschrieben, durch erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen kompensiert werden; dies gilt auch für alle Emissionen, die nicht erfolgreich, wie geplant, eingespart werden konnten.

Darüber hinaus

  • werden für die schnellere Klimaneutralität notwendige Gesetzesänderungen und Programme auf Bundesebene durch Bundesratsinitiativen vorangetrieben.
  • wird die kommunale Wärmeplanung in Berlin bis 2026 wie geplant abgeschlossen und danach zügig umgesetzt.

Auch eine ambitionierte Berliner Klimaschutzpolitik muss eine sozialdemokratische Handschrift tragen. Daher wird ein besonderer Fokus auf den sozialen Ausgleich gelegt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit wenig Geld entstehende Belastungen ausgeglichen werden; dieser soziale Ausgleich wird bei jeder Klimaschutzmaßnahme mit geplant, ohne dass dies zu einer Verzögerung der Ausführung führen darf.
  • Förderungen müssen sozial gestaffelt gestaltet sein, und zwar so, dass Menschen mit den geringsten Einkommen jeweils am meisten profitieren.
  • Das bereits geplante Klima-Sondervermögen soll auch für den sozialen Ausgleich verwendet werden.
  • Beim sozialen Ausgleich wird insbesondere darauf geachtet, dass stärkerer Klimaschutz soziale Krisen beispielsweise auf dem aufgeheizten Berliner Mietmarkt nicht verstärkt.