Antrag 23/II/2023 Klimawandel und Berliner Wirtschaftsfördergesellschaften

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert:

 

  • Die Satzungen der Wirtschaftsfördergesellschaften müssen auf die Erfordernisse des Klimawandels und der von Berlin beschlossenen Klimaziele noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden.
  • Die von Steuergeldern finanzierten Wirtschaftsfördergesellschaften Berlins müssen im Beteiligungsbericht des Landes Berlin nachweisen, wie sie die beschlossenen Klimaziele des Landes Berlin bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Insbesondere bei Neuansiedlungen von Unternehmen und Industriebetrieben müssen die beschlossenen Klimaziele, der Hitzeatlas von Berlin sowie die konkreten Maßnahmen des Masterplan Wasser berücksichtigt werden. Unternehmerische Neu-Ansiedlungen, die keinen geschlossenen Wasserkreislauf bieten können, sind zu vermeiden.
  • Die Wasserproblematik, Wasserfußabdruck, Regenwassernutzung hat dabei einen wesentlichen Berichtsanteil bei den Wirtschaftsfördergesellschaften auszumachen.
  • Der bestehende Baumbestand ist zu erhalten. Gleichzeitig sind neue Bäumen zu pflanzen. Deren Zustand und deren Pflege sind zu dokumentieren.
  • Fördergelder für Unternehmen, die die Klimaziele ignorieren sind auszuschließen und schon gewährte Fördergelder müsse bei Nichtbeachtung der gesetzlich festgelegten Klimaziele zurückbezahlt werden.
  • Es ist ein Bericht zu erstellen, welche Fördergesellschaften bisher auf diesem Gebiet Erfolge verzeichnet haben. Dazu sind Vergleichs-Parameter festzulegen und diese mit der Wissenschaft abzustimmen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)