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Antrag 79/II/2021 “Ich glaub’ meine Katze pfeift” - Stoppt Catcalling!

9.11.2021

Wir fordern:

  • Eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, sodass Catcalling explizit einen Straftatbestand nach belgischem, niederländischem oder portugiesischem Vorbild darstellt.
  • eine Aufklärungskampagne zum Thema Catcalling, initiiert von staatlichen Stellen, damit das Thema breitere Öffentlichkeit findet.
  • Zusätzlich zu der öffentlichen Kampagne muss das Thema Catcalling bereits in der Schule thematisiert werden, damit Kinder schon früh lernen die körperliche Autonomie von FLINT* zu respektieren. Insbesondere Jungs sollen dabei bezüglich ihrer Männlichkeitsbilder sensibilisiert werden.

 

Antrag 80/II/2021 Allgemeiner Gleichbehandlungsgesetz

9.11.2021

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden.

 

Im Rahmen dieser anstehenden Änderungen soll
1. der in § 1 enthaltene Katalog auch ergänzt werden durch das Verbot der Benachteiligung im Hinblick auf die „Staatsangehörigkeit“.
2. Ein Verstoß gegen das AGG soll künftig von Amts wegen mit einem Bußgeld geahndet werden.
3. Die Fristen für zivilrechtliche Klagen sollen von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

Antrag 81/II/2021 Kostenlose Menstruationsprodukte an öffentlichen Einrichtungen

9.11.2021

Am 24. November 2020 verabschiedete das schottische Parlament einen Gesetzesentwurf namens „Period Products (Free Provision) (Scotland) Bill“, der allen menstruierenden Menschen kostenlose Menstruationsartikel wie Tampons und Binden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Universitäten zuspricht. Als erstes Land der Welt hat Schottland damit die Debatte über die finanziellen Nachteile des Menstruierens und die Normalisierung von Menstruationen gesetzlich aufgegriffen.

In Schottland hat 2020 eine Studie des Young Scott festgestellt, dass mindestens 20% der menstruierenden Schüler*innen und Student*innen Schwierigkeiten mit der Finanzierung von Menstruationsartikeln hatte. Viele der Befragten sahen sich auch nicht in der Lage, ihre Menstruationsprodukte so oft, wie eigentlich angebracht, auszuwechseln. Jede zehnte Person kann sich gar keine Menstruationsprodukte leisten. Laut einer Studie des britischen Portals Money Saving Heroes geben menstruierende Menschen im Jahr im Durchschnitt 552 Euro aus, was sich bei durchschnittlich 456 Perioden im Leben einer menstruierenden Person auf etwa 20.700 Euro addiert. Das führt dazu, dass sich viele Menschen keine oder qualitativ nur minderwertige Menstruationsartikel leisten können.

Dieses Phänomen, bekannt auch als Periodenarmut oder „period poverty“, kann dazu führen, dass die menstruierende Person nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Periodenarmut ist – wie generell Armut, als auch die Periode betreffende Themen – gesellschaftlich tabuisiert und kann eine enorme psychische Belastung für die Betroffenen darstellen. Die Nutzung von Ersatzprodukten wie beispielsweise Stoffresten, Toilettenpapier oder Socken kann durch Verunreinigung und Bildung von Keimen zudem die Gesundheit der betroffenen Person gefährden.

Deutschland hat zwar die Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte am Jahresanfang von 2019 auf sieben Prozent gesenkt, diese Maßnahme hat jedoch aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller*innen zu keiner wirklichen Ersparnis geführt. Langfristig günstigere Alternativen wie Menstruationstassen sind oft nicht bekannt und aus biologischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen auch nicht für alle Menschen eine Alternative.

Kostenlose Menstruationsprodukte sind eine Frage der Chancengleichheit und wären eine konkrete Maßnahme zur Gleichstellung der Geschlechter. Da menstruierende Student*innen in ihrem Bachelorstudium alleine durchschnittlich 141 Euro für Menstruationsprodukte ausgeben, wären sie gerade für Studierende, die BAföG beziehen und oft unter Periodenarmut leiden, eine große Hilfe. Eine weitere Folge der Anerkennung von Menstruationsprodukten als Teil des grundsätzlichen Hygienebedarfs wäre die Enttabuisierung und Beginn eines gesellschaftlichen Diskurses über Menstruationen. Weitere positive Effekte wären unter anderem eine Verbesserung der mentalen Gesundheit, die Verminderung der Sorge vor der Menstruation und die Erleichterung der Durchführung von Alltagsaktivitäten. Zusätzlich birgt der kostenlose Zugang zu Menstruationsartikeln einen großen Vorteil für alle, die das erste Mal ihre Periode bekommen. Da die Betroffenen meist nicht darauf vorbereitet sind und oftmals keine Hygieneartikel dabeihaben, es ihnen aber ggf. unangenehm sein kann, das erste Mal danach zu fragen, sind kostenfreie Menstruationsartikel eine gute Variante.

In Schottland haben laut einer Studie der Young Scots 87% der Befragten mindestens einmal auf die angebotenen Produkte zurückgegriffen. Kostenlose Menstruationsartikel in öffentlichen Einrichtungen wäre somit eine einfache, vergleichsweise kostengünstige und niederschwellige Chance, die Geschlechter- und Bildungsgerechtigkeit zu verbessern.

Immer öfter entschließen sich einzelne Universitäten, Schulen oder Arbeits- und Ausbildungsplätze, vor Ort Menstruationsprodukte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Damit dies nicht der einzelnen Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen überlassen wird, fordern wir die verpflichtende kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Stadtteilzentren, Bürger*innenämtern, Jugendclubs und Apotheken. Die zuständigen Bezirksämter sollen diese Regelung über die Bezirkshaushalte und ggf. mit finanzieller Unterstützung des Landes umsetzen. Entsprechende Fördermittel des Bundes sollen eingefordert werden.

Antrag 82/II/2021 Sexistische und queerfeindliche Steuerformulare diskriminierungsfrei gestalten

9.11.2021

Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, schnellstmöglich die Formulare zur Einkommenssteuererklärung so anzupassen, dass nicht mehr von “Ehemann/Person A” und “Ehefrau/Person B” gesprochen wird, sondern eine vollständig gender- und rollenneutrale Formulierung genutzt wird. Alle anderen offiziellen Schriftstücke der Steuerverwaltung sollen auf Diskriminierungsfreiheit überprüft und entsprechend angepasst werden.

Der aktuelle Aufbau der Steuererklärungen ist nicht mehr zeitgemäß. Weder leben alle Steuerzahler*innen in heterosexuellen Ehen, noch ist anzunehmen, dass ein Ehemann als Hauptverdiener fungiert. Die bestehende Formulierung ist zutiefst sexistisch und queerfeindlich. Sie signalisiert, dass der Staat nur bestimmte Lebensentwürfe als gewöhnlich erachtet und macht dadurch alle anderen Modelle unsichtbar. Es handelt sich nicht um eine rein sprachliche Belanglosigkeit, denn Sprache schafft ein allgemeines Bewusstsein über sich selbst und die soziale Umwelt. Offizielle Schriftstücke, die durch den Staat verwendet werden, müssen die Gesellschaft so abbilden, wie sie ist, damit sie zugänglich für alle sind. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und wir sehen es als unsere Aufgabe an, diese Vielfalt zu stärken und allen eine Stimme zu geben.

Antrag 83.1/II/2021 Sexarbeit ist Arbeit!

9.11.2021

In unserer Gesellschaft denken viele bei “Prostitution” häufig an ein System, das Menschen dazu nötigt, ihren Körper und sexuelle Handlungen zu verkaufen. Dies ist jedoch ein Verständnis, das zu kurz greift. Gemeint ist dann häufig die Zwangsprostitution, welche wiederum strafbar ist. Eine sprachlich korrekte Trennung zwischen diesen beiden Begriffen ist wichtig, um kein fälschliches Bild von selbstbestimmter Sexarbeit zu zeichnen. Darüber hinaus ist es wichtig, eben diese selbstbestimmte Sexarbeit zu entstigmatisieren. Eine Lösung wie das Nordische Modell oder Sexkaufverbot, das lediglich Kund*innen kriminalisiert und dabei Sexarbeiter*innen außenvorlassen möchte, führt allerdings zu vermehrter Illegalität und Verdrängung der selbstbestimmten Arbeit und gefährdet so Sexarbeiter*innen – so ist es in Ländern erkennbar, die diese Regelung eingeführt haben.

 

Gerade im illegalen Bereich, in dem die Sexarbeiter*innen, die diese Arbeit ausüben, nicht selbstbestimmt sind, sind die psychischen Erkrankungen, wie Sucht, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depressionen signifikant häufiger vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig haben diese Menschen einen deutlich erschwerten Weg ins Hilfesystem oder kommen erst gar nicht dahin. Während der Corona-Zeit hatten außerdem auch Sexarbeiter*innen massive Probleme, sei es durch Einkommensnot oder Berufsverbote mit darauffolgender unvermeidbarer Arbeit im illegalen Bereich. Deshalb gilt es besonders jetzt, erneut darauf hinzuweisen, in welchen prekären Situationen sich Sexarbeiter*innen befinden, und die Gewährleistung einer sicheren Ausübung dieses Berufs zu fordern.

 

Unser Ziel als Jusos ist es, diese Arbeit, wie jede andere auch, bestmöglich zu unterstützen und Sexarbeiter*innen zu schützen. Wir müssen Sexarbeiter*innen helfen, die diese Arbeit nicht zwanglos ausüben können und verschiedene Hilfsangebote schaffen. Die Selbstbestimmung des eigenen Körpers sollte immer unabdingbar sein – dabei dürfen Menschen, die diese Arbeit als ihren Beruf ansehen, nicht ausgeschlossen werden. Durch das Zusammenspiel dieser Aspekte ist die Lösung, alle Menschen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu kriminalisieren, ein Rückschritt für diejenigen, die diesen Beruf ohne Zwang oder sozio-ökonomischen Druck ausüben und bringt sie zudem in Gefahr.

 

Wir wollen alle Sexarbeiter*innen adäquat unterstützen und schützen und deshalb steht für uns fest:
Wir fordern einen Ausbau der finanziellen Förderung von Programmen, die Einsteiger*innen in die Sexarbeit begleiten.
Im Bereich der Sexarbeit gibt es Programme wie z.B. von Hydra e.V., die Treffen und Beratungen organisieren, um die Menschen auf ihren Beruf vorzubereiten. Hier besteht die Möglichkeit, sich offen und ohne Scham über schon bereits gemachte Erfahrungen auszutauschen und zu lernen, wie man sich schützen kann. Es ist unabdingbar, dass in diesem Bereich eine stärkere und bessere Vernetzung stattfinden kann. Deshalb ist eine staatliche Förderung solcher Programme sinnvoll und sollte finanziell ausgebaut werden.

 

Wir fordern eine Förderung der Ausübung selbstbestimmter Sexarbeit, in dem das Meldeverfahren einer solchen Tätigkeit wie für eine Selbstständigkeit reduziert und die gesundheitliche Betreuung vereinfacht wird.

Teile der Sexarbeit sind zwar legal, allerdings kann man diesen Bereich durch vereinfachte Bürokratie und aktive Unterstützung vergrößern. Dabei hilft es z.B., dass angemietete Wohnungen der Arbeiter*innen unkomplizierter als Geschäftsräume akzeptiert und als Arbeitsstelle registriert werden. Des Weiteren sollten regelmäßige ‚Gesundheits-CheckUps‘ auch bei Hausärzt*innen oder Gynäkolog*innen gemacht werden können und nicht nur wie so häufig in gesonderten Stellen. Die allgemeine Absonderung durch das Prostituiertenschutzgesetz berücksichtigt nicht den Fall einer völlig eigenständigen Arbeit, sondern drängt die Menschen wieder in eine Opferrolle.

 

Wir fordern eine Förderung der Entstigmatisierung des Berufs und einer aktiven Aufklärungsarbeit, die schon im Schulunterricht beginnt.

Ein großer Teil der Bevölkerung schließt Menschen mit diesem Beruf aus Teilen des gesellschaftlichen Lebens aus, hat Vorurteile und stigmatisiert diese Menschen. Deshalb ist es unabdingbar schon früh Schüler*innen den Unterschied zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution aufzuzeigen. In Verbindung mit Aufklärungsunterricht sollten Programme entwickelt werden, die alle Aspekte der Sexarbeit thematisieren, die Gefahren, aber auch, dass es Menschen gibt, die diesen Beruf selbstbestimmt ausüben. Des Weiteren sollten Menschen, die aussteigen wollen, Unterstützung, auch gesetzlich, gegen Diskriminierung erhalten. Es ist immer noch der Fall, dass ehemalige Sexarbeiter*innen große Lücken in ihrem Lebenslauf bei Bewerbungen in Kauf nehmen, weil sie wissen, dass sie keine Ausbildung oder einen Job bekommen, wenn sie angeben, was sie beruflich gemacht haben. Die gesellschaftliche Entstigmatisierung und Akzeptanz selbstbestimmter Sexarbeit, würde also auch bedeuten, dass Menschen selbstbestimmt aus diesem Beruf aussteigen können und nicht dadurch fürchten müssen, keine Anstellung im Anschluss zu finden.

 

Wir fordern die stärkere finanzielle, materielle und personelle Förderung von Programmen für Aussteiger*innen aus der Zwangsprostitution, Prostitution und Sexarbeit im Rahmen von Notunterkünften und niedrigschwelligen Beratungsstellen.

Ebenfalls ist es eine wichtige Aufgabe, allen Menschen, die diese Arbeit nicht mehr machen wollen oder nie machen wollten, schnelle und einfache Möglichkeiten zu bieten, aus der Prostitution bzw. Sexarbeit auszusteigen. Hierfür gibt es bereits vorhandene Strukturen, die erweitert und staatlich gefördert werden sollten. Beratungsstellen helfen dabei den Sexarbeiter*innen Bewerbungen zu formulieren, sie zu schützen und vor potenzieller Gewalt abzuschirmen. Auch hier wird deutlich das Strukturen wie Frauen*häuser ausgebaut und die Platzzahl erhöht werden muss. Die Beratungsstellen begleiten diese Menschen oft über einen langen Zeitraum, weshalb mehr geschulte Sozialarbeiter*innen in diesem Bereich benötigt werden. Organisationen wie z.B. Olga e.V. (Unterstützung primär bei Drogenabhängigkeit von Frauen*) oder Hydra e.V. sind sehr nah und niedrigschwellig bei Sexarbeiter*innen und können so besser eingreifen und unterstützen. Häufig ist es so, dass eine lange Begleitung notwendig ist, weshalb es umso wichtiger ist Strukturen wie Notunterkünfte, niedrigschwellige Beratungen und Zukunftsperspektiven staatlich zu fördern und die vorhandenen Strukturen auszubauen und zu fördern.

 

Wir fordern eine Änderung des Prostitutionsgesetzes (ProstG), sodass die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit von Sexarbeiter*innen stärker herausgestellt und gefördert wird.

2016 wurde das Prostitutionsgesetz novelliert. Das neue Prostitutionsschutzgesetz sieht u.a. eine Kondompflicht, eine Registrierung und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen vor. Das Gesetz weist allerdings Mängel aus. So fehlt bspw. eine klare Differenzierung zwischen selbstständig ausgeführter Arbeit (einzelner oder Zusammenschlüsse von Sexarbeiter*innen) und Sexarbeit über “Zwischenhändler*innen”. Dabei sollte der Fokus darauf liegen, selbstständige Arbeitsmodelle bzw. selbstständig organisierte Gruppen zu fördern. In der Konsequenz kann das Geschäftsmodell nur als durch Sexarbeiter*innen selbst organisiertes weiter bestehen. Sexarbeiter*innen müssen außerdem Anspruch auf Sozialleistungen erhalten.

 

Wir fordern die Förderung und den Ausbau von professioneller therapeutischer Begleitung im Bereich der Sexarbeit und Prostitution.

Dieser Beruf ist, auch wenn selbstbestimmt, psychisch belastender als viele andere Berufe. Die häufigen Grenzüberschreitungen, die stattfinden können, müssen ähnlich auch wie in anderen Berufen, aufgearbeitet werden. Deshalb sollten es spezielle Begleitmöglichkeiten geben, die Sexarbeiter*innen niedrigschwellig in Anspruch nehmen können. Eine Integration von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und approbierte Psychotherapeut*innen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, sollte in den Beratungs- und Vernetzungsstellen etabliert werden. Damit könnten Situationen, in denen Grenzen überschritten wurden, beziehungsweise Arbeit, der nicht selbstbestimmt nachgegangen wird, besser aufgearbeitet und begleitet werden. Durch diese Form der Absicherung, garantiert man erneut, dass Menschen auf absolut freiwilliger Basis und selbstbestimmt in diesem Beruf arbeiten können. Durch therapeutische Maßnahmen können Sexarbeiter*innen ebenfalls lernen, kritische Situationen zu vermeiden.

 

Wir fordern die Erweiterung und Förderung eines niedrigschwelligen Zugangs zur Gesundheitsprävention von vulnerablen Gruppen.

Die bestehende Testpflicht für Sexarbeiter*innen wurde von vielen Sexarbeitsverbänden kritisch gesehen. Dies liegt darin begründet, dass eine Pflicht unterstellt, dass Sexarbeiter*innen zwingend alle Krankheiten hätten, was zur Stigmatisierung der Personen und des Berufs beiträgt. Professionell ausgeführte Sexarbeit findet meist in stark kontrollierten Kontexten statt, in welchen die Sexarbeiter*innen selbst ein hohes Bewusstsein für Hygiene und gesundheitliche Vorsorge haben. Zudem sind sie die einzige Berufsgruppe, bei der diese Art der Testpflicht besteht, was bereits eine Unterstellung und Diskriminierung in sich darstellt.

Durch weniger professionalisierte Bereiche der Sexarbeit treten sexuell übertragbare Krankheiten allerdings immer noch häufiger auf als anderswo.

Um die bestehende Testpflicht für Sexarbeiter*innen zugänglicher und diskriminierungsfreier zu gestalten, ist eine Umgestaltung der Maßnahmen notwendig.

Dafür braucht es die Möglichkeit, sich in regelmäßigen Abständen kostenlos präventiv bei Hausärzt*innen oder Gynäkolog*innen testen lassen zu können. Sexarbeiter*innen sollen Zugang zu regelmäßigen (Selbst-)Tests haben, um sowohl sich selbst schnell testen zu können, als auch potenzielle Kund*innen. Dabei müssen alle Testmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Neben der direkten Testung der Sexarbeiter*innen ist es unabdingbar, auch die Gesamtbevölkerung regelmäßig zu testen. Eine selbstverständliche und kostenlose Testung bei den üblichen ärztlichen Check-Ups führt neben der Entdeckung von Infektion auch zu einer massiven Entstigmatisierung von sexuell übertragbaren Erkrankungen.

 

Ziel unseres politischen Handelns und Tuns, als Jungsozialist*innen, ist die Überwindung des Patriarchats und des Kapitalismus, die ausbeuterische Strukturen ermöglichen und begünstigen. Die im den voraus genannten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, eine rein selbstbestimmte Sexarbeit zu ermöglichen und sicher zu gestalten. Klares Ziel ist, dass Sexarbeit nur freiwillig ausgeübt wird. Wer dies aber tut, verdient vollständige gesellschaftliche Akzeptanz, keine Benachteiligung und eine vollständige Entstigmatisierung. Denn Sexarbeit ist Arbeit!