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Antrag 318/I/2025 Sofort Konsequenzen aus der zerbröselnden Infrastruktur ziehen!

24.04.2025

Vor dem Hintergrund der zerbröselnden Straßen- und Schieneninfrastruktur des Landes Berlin und des Bundes fordern wir die SPD-Abgeordnetenhausfraktion sowie die neugewählten Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten auf, sich gegenüber dem Senat und der neuen Bundesregierung für eine grundlegende Reform der Infrastrukturfinanzierung und der Gewährleistung einer kontinuierlichen Instandhaltung einzusetzen:

 

  • Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und die kontinuierliche Pflege der Infrastruktur haben Vorrang vor Neubau und Netzerweiterungen sowohl im Straßen- als auch im Schienennetz.
  • Nach dem Vorbild benachbarter europäischer Staaten (z.B. Österreich, Schweiz) ist eine kontinuierliche Instandhaltung zu gewährleisten. Für den Erhalt und den Abbau der Instandhaltungsrückstand der Infrastruktur sind zukünftig erheblich mehr Mittel vorzusehen. Dabei sind neue Finanzierungswege auf der Grundlage von Fondslösungen nach dem österreichischen Modell ohne PPP mit einer klaren Zweckbindung zu erschließen. Ziel ist eine kontinuierliche Instandhaltung, unabhängig von der Haushaltslage und den Sparzwängen.
  • Planungen, Genehmigungen und Umsetzung (wie z.B. Ausschreibungen) sind zu vereinfachen. Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und Ersatzneubauten sind vom Planfeststellungsverfahren zu befreien.
  • Die Bundestagsabgeordneten sowie die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf zu achten, dass ein angemessener Anteil der Finanzmittel aus dem Sondervermögen zur Auflösung des Sanierungsstaus bei Brücken und Tunnel auch nach Berlin und Ostdeutschland fließen.

 

    Antrag 317/I/2025 Infrastruktur hat Priorität! Überprüfung und Sanierung weiterer Streckenabschnitte und Brücken der A 100

    24.04.2025

    Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sollen sich sowohl bei den zuständigen Minister*innen, Staatsekretär*innen und Mitarbeiter*innen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der in der Verantwortung des BMDV liegenden Autobahn GmbH des Bundes dafür einzusetzen, dass die Überprüfung und Sanierung weiterer Streckenabschnitte und Brücken der A 100 in den Bundesverkehrswege- und – mobilitätsplan 2040 aufgenommen und als vordringlicher Bedarf definiert werden. Finanziert werden soll dieses Vorhaben über das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur.

    Antrag 316/I/2025 Ringbahn schützen – Verkehrsinfarkt vorbeugen!

    24.04.2025

    Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus sollen sich beim zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), der in der Verantwortung des BMDV liegenden Autobahn GmbH des Bundes und bei der in Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umweltschutz (SenMVKU) dafür einsetzen, dass bei der Planung und Durchführung des Abrisses und Neubaus der Ringbahnbrücke der A100 keine Sperrung der Ringbahn notwendig ist. Hierfür sind aus beiden Verwaltungen frühzeitig Konzepte zu erarbeiten und vorzulegen, um die entsprechenden Bedingungen rechtzeitig in die Planung aufzunehmen. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, müssen die Sperrungen auf einen möglichst kurzen Zeitraum oder auf Zeiten abseits des Berufsverkehrs (z. B. nachts) beschränkt und abgeklärt werden. Zudem muss abgeklärt werden, inwiefern die S-Bahn in Betrieb bleiben kann, falls es bei den Baumaßnahmen zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommt.

    Antrag 315/I/2025 Ringbahnbrücke: Schützt die City-West vor den LKW-Kolonnen

    24.04.2025

    Der Abriss der Ringbahnbrücke ist für die Innenstadtbereiche im Westen Berlins eine schwere Belastung. Insbesondere betroffen sind die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Besonders der von der Autobahn umgeleitete LKW-Verkehr sorgt für erhebliche Risiken, Gefahren und eine drastisch verringerte Lebensqualität. Der zusätzliche Lärm und Luftverschmutzung machen den Bewohner:innen der Kieze zu schaffen und stellen auf mehrere Jahre eine erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Schulwege unserer Kinder werden wesentlich gefährlicher. Und: die seit Jahrzehnten nicht sanierten Straßen und die darunterliegenden Versorgungsnetze laufen akute Gefahr, in den kommenden Jahren an den LKW-Mehrverkehren zu kollabieren. Sollte nur eine der zentralen Umleitungsstraßen an einem Knotenpunkt so beschädigt werden, dass eine langfristige Sperrung notwendig ist, wäre das dauerhafte Verkehrschaos perfekt.

     

    Diese Zustände müssen mit allen den Bezirken, dem Land und dem Bund zur Verfügung stehenden Mitteln behoben und verhindert werden.

     

    Deshalb fordern wir:

    • Fahrverbote für LKW von über 7,5t im Innenstadtgebiet der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg
    • Eine statische Prüfung der noch intakten und geöffneten A100-Gegenfahrspur durch die DEGES. Hier muss belastbar geprüft werden, ob das Bauwerk noch geeignet ist, zu Stoßzeiten LKW- und Reisebusverkehr aufzunehmen.
    • Die Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung von Schulwegsicherheitskonzepten für alle Schulen entlang der Umleitungsrouten
    • Die Kostenübernahme der Autobahn GmbH für alle Maßnahmen, die infolge der Sperrung der Ringbahnbrücke notwendig geworden sind. Das beinhaltet insbesondere die Kosten von Straßenschäden, die durch den Umleitungsverkehr verursacht werden.
    • Die Einrichtung von Umladezonen am Berliner Stadtrand von Schwerlast- in kleinere LKW
    • Die frühzeitige, transparente und fortlaufende Kommunikation aller Maßnahmen mit der Bevölkerung, insbesondere in den betroffenen Kiezen

     

    Von der Deges und dem Senat die Erstellung eines Konzeptes, das die Belieferung industrieller Bereiche im Innenstadtbereich mit nötigem Schwerlastverkehr zur Aufrechterhaltung der industriellen Produktion und damit Sicherung der Arbeitsplätze garantiert.

    Antrag 300/I/2025 ÖPNV stärken – Einnahmen erhöhen: Höhere Nutzungsgebühren für E-Scooter-Betreiber.

    24.04.2025

    Die SPD Berlin und die AGH Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Gebühren für das Betreiben von E-Scootern von max. 42 EUR pro Fahrzeug jährlich auf 500 EUR erhöht werden.