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Antrag 299/I/2025 ÖPNV stärken – Einnahmen erhöhen: höhere Nutzungsgebühren für E-Scooter-Betreiber

24.04.2025

Die SPD Berlin und die AGH Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Gebühren für das Betreiben von E-Scootern von max. 42 EUR pro Fahrzeug jährlich auf 500 EUR erhöht werden.

Antrag 298/I/2025 ÖPNV-Nutzung für Kitagruppen vereinfachen.

24.04.2025

Die SPD setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass Kindergartengruppen inklusive ihrer begleitenden Erzieherinnen die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen können. Hierzu soll eine Regelung geschaffen werden, die eine kostenlose Beförderung von Kindergartenkindern jeden Alters sowie der sie begleitenden Erzieherinnen ermöglicht, unabhängig davon, ob die Kinder bereits das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Antrag 297/I/2025 ÖPNV-Nutzung für Kitagruppen vereinfachen

24.04.2025

Die SPD setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass Kindergartengruppen inklusive ihrer begleitenden Erzieherinnen die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen können. Hierzu soll eine Regelung geschaffen werden, die eine kostenlose Beförderung von Kindergartenkindern jeden Alters sowie der sie begleitenden Erzieherinnen ermöglicht, unabhängig davon, ob die Kinder bereits das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Antrag 296/I/2025 Für einen barrierefreien Zugang zu S- und U-Bahn

24.04.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert,

bei den Verträgen mit der DBInfraGO (zuständig für den S- und regionalverkehr) und der BVG sicherzustellen, dass perspektivisch alle Bahnsteige der S- Bahnhöfe und U-Bahnhöfe mit mindestens zwei Aufzügen ausgestattet werden, um mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit zu transportierendem Gepäck (Koffer, Möbel, Musikinstrumente) gleichberechtigt und gleich zügig wie allen anderen den Zugang zu den Zügen zu ermöglichen.

 

Wir fordern den Senat dazu auf, die Finanzierung für den dringend benötigten Ausbau der Aufzüge auch in der aktuell angespannten Haushaltslage sicherzustellen. Insbesondere die neugeschaffenen Finanzierungsspielräume auf Bundesebene und für die Länder für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sind dazu hinzuzuziehen. Diejenigen U- und S-Bahnhöfe, an denen bisher noch nicht einmal der Ausbau eines Aufzugs umgesetzt wurde, sind dabei zu zu priorisieren, sodass bis spätestens 2030 endlich alle Bahnhöfe ausgestattet sind. Um einen zukünftigen planerischen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden, ist an diesen Standorten bereits die Planung für den zukünftigen zweiten Aufzug durchzuführen.

 

Außerdem ist vertraglich zu vereinbaren, dass für Reparaturen an nicht funktionierenden Aufzügen eine Werkstatt zur Verfügung steht, so dass die Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist von nicht mehr als 48 Stunden – auch sonn- und feiertags – durchgeführt werden können. An allen Aufzügen ist eine Benachrichtigungsmöglichkeit bei nicht funktionierenden Aufzügen zusätzlich durch einen QR-Code vorzusehen.

Antrag 291/I/2025 Quasi-stationsgebundene, free-floating E-Scooter – Mehrwert bewahren und Ärgernisse abstellen

24.04.2025

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden in Ergänzung zu den bisherigen Parteitagsbeschlüssen aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern berlinweit Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote zu schaffen, die

  • sich an mindestens zwei Ausgängen jedes S-, U- oder Fern-und Regionalbahnhofs,
  • in Kreuzungsbereichen von Wohn- und Geschäftsstraßen mit einem lokal
    angemessenen Regelabstand,
  • in regelmäßigen Abständen in Industriegebieten befinden.

 

Eine Einbindung in das Jelbi-Netz ist zu prüfen. Bestehende Abstellmöglichkeiten werden davon nicht nachteilig betroffen. Die Einrichtung der Flächen erfolgt je Standort unter Wegfall eines Pkw-Stellplatzes, bei übererfüllten Maßgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin auf den zusätzlichen Flächen des Gehwegs oder auf an dem Straßenland angrenzenden öffentlichen oder privaten Flächen.

 

Alle anderen Flächen, darunter insbesondere Geh- und Radwege, Fahrbahnen und Grünanlagen, Schutzgebiete und Wälder, sind durch meterscharfes Geofencing seitens der anbietenden Unternehmen gesichert freizuhalten. Die anbietenden Unternehmen sind rechtlich zur Einhaltung zu bewegen.

 

Die Erlaubniserteilung zur Sondernutzung durch E-Scooter-Anbietende hat nach Maßgabe oben stehender Erwägungen und unter besserer Nutzung der
Nebenbestimmungsmöglichkeiten zu §§ 11a Abs. 1; 11 Abs. 1 BerlStrG zu erfolgen. Unter anderem zu prüfen ist die Einführung einer Identitätsprüfung von nutzenden Mietenden.

 

Die Sondernutzungsgebühren nach § 11a Abs. 1 iVm 11 Abs. 9 S. 1 BerlStrG sind auf ganz Berlin auszuweiten.

 

Es sind für die Beseitigung von blockierenden Scootern durch Verwaltungsmitarbeitende Verwaltungsgebühren vorzusehen.