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Antrag 96/I/2023 Versorgung sichern – Zugang zu Misoprostol wiederherstellen!

27.04.2023

Wir fordern, die Versorgung mit Misoprostol in Deutschland in den jeweils benötigten Dosierungen dauerhaft zu gewährleisten und so den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen.

Antrag 90/I/2023 Der Erhalt von Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld soll vereinfacht werden

27.04.2023

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Antrag 92/I/2023 Speicheltest auf Endometriose als Kassenleistung

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für den neuen Speicheltest auf Endometriose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Frau an Endometriose erkrankt sein könnte.

Antrag 94/I/2023 Gesicherte Versorgung für Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland

27.04.2023

Die SPD-Bundestagsfraktion soll prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus soll konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann, ohne dass sich die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen aussetzen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine wirtschaftliche Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

Antrag 87/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten und Totgeburten sowie Schwangerschaftsabbrüchen

27.04.2023

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.