Antrag 90/I/2023 Der Erhalt von Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld soll vereinfacht werden

Status:
Annahme

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: