Antrag 87/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten und Totgeburten sowie Schwangerschaftsabbrüchen

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: